US-Exportkontrolle: Update und Hilfestellung zu De-Minimis
Tipps zum US-Recht

US-Exportkontrolle: Update und Hilfestellung zu De-Minimis

Regeln zu De-Minimis sind in der US-Exportkontrolle fest verankert und betreffen Unternehmen weltweit. Hilfreiche Infos zur Vermeidung von Missverständnissen.

De-Minimis in der US-Exportkontrolle: Grundlage

Das Exportkontrollrecht bietet sehr viele Beispiele für fundiertes Halbwissen. Eines davon ist die „de minimis rule“ (nachfolgend hier: De-Minimis Rule) in den US-amerikanischen Export Administration Regulations (EAR). Diese De-Minimis Rule regelt, welche außerhalb der USA hergestellten Produkte mit verbautem US-Content in den Anwendungsbereich des US-Exportkontrollrechts nach den EAR fallen.

Die gesetzlichen Vorgaben der De-Minimis Rule finden sich in § 734.4 EAR und betreffen Reexporte im Ausland hergestellter Güter, die kontrollierten US-Content enthalten. Entscheidend kommt es darauf an, dass in eine De-Minimis-Kalkulation ausschließlich kontrollierte US-Produkte einzubeziehen sind.

Wortlaut aus § 734.4 EAR

(….)
Reexports of a foreign-made commodity incorporating controlled US-origin commodities
(….)

Wichtig dabei zu beachten

In der Praxis bleibt das für die De-Minimis-Kalkulation entscheidende Kriterium „controlled“ sehr häufig unbeachtet. Die Folgen dieses Fehlers durchziehen dann nicht selten die gesamte Lieferkette. Wie der Begriff „controlled“ aus Sicht der EAR zu überprüfen ist, findet sich in den Guidelines zur De-Minimis Rule in Supplement 2 to § 734 EAR:

Wortlaut aus Supplement 2 § 734.4 EAR

(…..)
(1) U.S.-origin controlled content. To identify US-origin controlled content for purposes of the de minimis rules, you must determine the Export Control Classification Number (ECCN) of each U.S.-origin item incorporated into a foreign-made product. Then, you must identify which, if any, of those U.S.-origin items would require a license from BIS if they were to be exported or reexported (in the form in which you received them) to the foreign-made product’s country of destination. F. (….)
(….)

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Die fiktive Prüfung hinter der De-Minimis Rule

Die De-Minimis Rule erfordert eine fiktive Prüfung. Geprüft werden muss, ob die Lieferung der US-Produkte in unverbautem Zustand bei einem Export aus den USA in das Bestimmungsland des Endprodukts genehmigungspflichtig wäre. 

Nur für den Fall einer Genehmigungspflicht beim Export des US-Produkts in unverbautem Zustand, ist eine De-Minimis-Kalkulation auch beim Reexport dieses US-Produkts im verbauten Zustand vorzunehmen.

Die De-Minimis Rule erfordert grundsätzlich eine individuelle Betrachtung des Einzelfalls, die ohne vertiefte Kenntnisse im Umgang mit den EAR nicht möglich ist.

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