
Uyghur Forced Labor Prevention Act: Welche Auswirkungen hat das Gesetz?
Das UFLPA ist seit Juni 2022 in Kraft. Welche Maßnahmen wurden seitdem umgesetzt, was ist neu und was bedeutet das Gesetz für Sie?

Das UFLPA ist seit Juni 2022 in Kraft. Welche Maßnahmen wurden seitdem umgesetzt, was ist neu und was bedeutet das Gesetz für Sie?
Das Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) trat am 21. Juni 2022 in Kraft. Dabei handelt es sich um das US-Gesetz zur Verhinderung uyghurischer Zwangsarbeit.
Mit dem UFLPA verfolgen die USA das Ziel, zu verhindern, dass Profite aus Erzeugnissen erwirtschaftet werden, die mit Zwangsarbeitern aus der autonomen Region Xinjiang-Uyghur in China hergestellt wurden. Diese Zielsetzung soll erreicht werden, indem Unternehmen die Einfuhr von Waren in die Vereinigten Staaten verboten wird, die mit uyghurischer Zwangsarbeit in Verbindung gebracht werden.
Die zuständige US-Behörde des UFLPAs ist das Department of Homeland Security. Die Ausführung der US-Importkontrollen sowie die Umsetzung weiterführender Maßnahmen unterliegen dem US-Zoll- und Grenzschutz (Customs and Border Protection, oder kurz: CBP).
Im Zuge des UFLPAs wurde auch eine neue Verbotsliste von den US-Behörden ins Leben gerufen: die UFLPA Entity List. Diese Liste führt Unternehmen in Xinjiang- Uyghur auf, die Waren, Güter, Artikel und Waren ganz oder teilweise mit Hilfe von Zwangsarbeit abbauen, produzieren oder herstellen. Änderungen werden im US Federal Register veröffentlicht und erste Einträge auf der UFLPA Entity List traten am 21. Juni 2022 in Kraft.
Weitere offizielle Informationen zum UFLPA und eine gute Übersicht des US Department of Homeland Security finden Sie hier.
Im März 2023 hat das CBP das UFLPA-Statistik-Dashboard eingeführt. Hier können Unternehmen die neuesten Statistiken einsehen – z.B. die Anzahl gestoppter Lieferungen sowie welche Branchen und Warenherkunftsländer vom UFLPA betroffen sind.
Neu in 2026 hat CBP dieses Dashboard aktualisiert, um es für die Beteiligten klarer und transparenter zu machen. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören neue Datenoptionen, die Möglichkeit, Sendungszahlen oder -werte anzuzeigen, detailliertere Zolltarifnummern (HTS-4) und die Sichtbarkeit aller Herkunftsländer.
Die Definition einer "Sendung" für die Zwecke dieses Dashboards hat sich ebenfalls geändert: Zuvor wurde eine Sendung als die Gesamtheit der Waren definiert, die Gegenstand von UFLPA-Durchsetzungsmaßnahmen in einem CBP-Frachtfreigabeeintrag waren. Dies konnte mehrere Positionen oder Importtransaktionen umfassen.
Mit der diesjährigen Änderung wird eine Sendung nun als eine einzelne Importtransaktion definiert, die in der Regel ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Artikel innerhalb eines Sendungseintrags oder einer Zollanmeldung darstellt. Eine Sendung ist gleichbedeutend mit einer einzelnen Transaktion, die Gegenstand einer UFLPA-Durchsetzungsmaßnahme ist.
Das bedeutet, wenn beispielsweise drei Produkte in einem CBP-Frachtfreigabeeintrag Gegenstand von Vollstreckungsmaßnahmen sind, werden sie jetzt als drei Sendungen statt einer gezählt. Der Gesamtwert der gestoppten Sendungen bleibt unverändert, aber die Anzahl der Durchsetzungsmaßnahmen erscheint aufgrund der detaillierteren Verfolgung höher.
Eine gestoppte Sendung ist eine Sendung, die vom CBP-System als möglicher UFLPA-Verstoß gekennzeichnet ist und einer weiteren Überprüfung unterzogen wird, z.B. der Überprüfung von Dokumenten oder der Inspektion der Fracht. Nicht alle angehaltenen Sendungen werden physisch festgehalten oder untersucht.
Seit das UFLPA in Kraft getreten ist, sind bis heute sind 69.415 Sendungen mit einem Gesamtwert von 3,94 Milliarden US$ betroffen.
Die drei am stärksten betroffenen Branchen (nach Wert) sind:
In der Rangliste mit Bezug auf wertmäßige Auswirkungen folgen Maschinenbau, Automobil- und Luftfahrtindustrie, Pharma, Gesundheit und Chemikalien, Konsumgüter und Mass-Merchandising, Landwirtschaft und verarbeitete Produkte sowie Erdöl, Erdgas und Mineralien.
Die Lagerkosten für alle zurückgehaltenen Sendungen werden dem jeweiligen US-Importeur in Rechnung gestellt, und freigegebene Sendungen werden erst nach Zahlung herausgegeben.
Die obigen Zahlen beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung dieses Artikels.
Die neuesten Statistiken finden Sie im interaktiven CBP-Dashboard.
Die UFLPA Entity List steht Ihnen im Listenangebot der AEB-Software Compliance Screening zur Verfügung. Eine vollautomatische Prüfung im Hintergrund Ihrer Geschäftsabläufe ist so einfach und bequem möglich.
Zu den Herkunftsländern der betroffenen Sendungen gehören Nationen aus aller Welt, darunter aus Europa, Afrika, Amerika, Australien und natürlich Asien.
Nach Sendungswert sind die am meisten betroffenen Herkunftsländer:
Obwohl das UFLPA auf die chinesische Region Xinjiang-Uyghur abzielt, machen die vom CBP veröffentlichten Statistiken deutlich, dass andere Länder häufig als Zwischenhändler agieren und Rohstoffe aus der Region Xinjiang-Uyghur verwenden.
Für Unternehmen – sowohl Importeure in den USA als auch Hersteller in Asien sowie Firmen, die mit den betroffenen Ländern in ihrer Supply Chain zusammenarbeiten – ist es daher ratsam, ihre Due Diligence Prozesse nicht nur auf chinesische Lieferanten und Geschäftspartner zu beschränken. Wie bei allen Geschäftspartnerprüfungen ist es auch hier wichtig, alle Due Diligence-Prüfungen gut zu dokumentieren und Unterlagen für Compliance-Audits bereitzuhalten.
Für alle an betroffenen Supply Chains beteiligten Akteure sind diese Entwicklungen zum UFLPA ein erneuter Appell, ihre Lieferketten sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, nicht in Menschenrechtsverletzungen involviert zu werden.

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