Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Letzte Aktualisierung: 06.03.2024
Art. 30 Absatz 1 der DS-GVO richtet sich an Verantwortliche von Verarbeitungstätigkeiten. Im Zusammenhang mit dem Einsatz von AEB-Lösungen stehen AEB Kunden in den entsprechenden Pflichten. Das Dokument "Angaben von AEB zu Art. 30 DS-GVO" deckt nur diejenigen Pflichtangaben ab, bei denen AEB als Auftragsverarbeiter (der Aufsichtsbehörde gegenüber) in der Pflicht steht. Mit diesem Dokument wollen wir weitere Unterstützung bieten, ggf. auch, um Informationspflichten von AEB Kunden ihren Betroffenen gegenüber zu erfüllen. Etwa für ihre Mitarbeiter, die Anwender unserer Lösungen sind. Im Dokument sind außerdem von AEB freiwillig zur Verfügung gestellte Informationen zu den Angaben gemäß Art. 30 Abs. 2 DS-GVO enthalten.
Das Dokument "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" deckt diejenigen Pflichtangaben ab, bei denen AEB als Auftragsverarbeiter (der Aufsichtsbehörde gegenüber) in der Pflicht steht. Mit diesem Dokument wollen wir weitere Unterstützung bieten, ggf. auch, um Informationspflichten von AEB Kunden ihren Betroffenen gegenüber zu erfüllen.
Art. 30 Absatz 1 der DS-GVO richtet sich an Verantwortliche von Verarbeitungstätigkeiten. Im Zusammenhang mit dem Einsatz von AEB-Lösungen stehen AEB Kunden in den entsprechenden Pflichten. Das Dokument "Angaben von AEB zu Art. 30 DS-GVO" deckt nur diejenigen Pflichtangaben ab, bei denen AEB als Auftragsverarbeiter (der Aufsichtsbehörde gegenüber) in der Pflicht steht. Mit diesem Dokument wollen wir weitere Unterstützung bieten, ggf. auch, um Informationspflichten von AEB Kunden ihren Betroffenen gegenüber zu erfüllen. Etwa für ihre Mitarbeiter, die Anwender unserer Lösungen sind. Im Dokument sind außerdem von AEB freiwillig zur Verfügung gestellte Informationen zu den Angaben gemäß Art. 30 Abs. 2 DS-GVO enthalten.
Das Dokument "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" deckt diejenigen Pflichtangaben ab, bei denen AEB als Auftragsverarbeiter (der Aufsichtsbehörde gegenüber) in der Pflicht steht. Mit diesem Dokument wollen wir weitere Unterstützung bieten, ggf. auch, um Informationspflichten von AEB Kunden ihren Betroffenen gegenüber zu erfüllen.