Güterliste in Anhang I der EU-Dual-Use-VO aktualisiert
Dual-Use-Güter

Güterliste in Anhang I der EU-Dual-Use-VO aktualisiert

Der aktualisierte Anhang der EU-Dual-Use-VO (EU) 2021/821 ist am 15. November 2025 in Kraft getreten. Sind Ihre Dual-Use-Güter vom Update betroffen?

Änderungen mit Auswirkung auf Genehmigungspflichten

Der Anhang I der EU-Dual-Use-VO legt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine einheitliche Güterliste fest. In Anhang I werden die Güter mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use-Güter“) erfasst. Ganz konkret werden dort die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter aus den Exportkontrollregimen zusammengefasst. Im Einzelnen sind dies die Australische Gruppe (AG), das Missile Technology Control Regime (MTCR), die Nuclear Suppliers Group (NSG), das Wassenaar-Arrangement (WA) und das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ).

Die Beschlüsse, die in den Regimen gefasst werden, werden von den Mitgliedstaaten in ihre jeweiligen Güterlisten eingearbeitet werden. Im Falle der EU ist dies der Anhang I zur EU-Dual-Use-VO. Aus diesem Grund findet in der Regel eine jährliche Aktualisierung statt.

Hinweis: Die Güter des Anhang I sind bei Ausfuhren aus der EU immer genehmigungspflichtig.

Wenn Sie Ihre Ausfuhrvorgänge mit den AEB-Software-Lösungen für Trade Compliance Management prüfen, werden die Änderungen nach ihrem Inkrafttreten berücksichtigt.

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Aktualisierungen – so sieht die Dual-Use-Güterliste 2026 aus  

Nach der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2003 im Amtsblatt der EU vom 14. November 2025 traten die Änderungen des Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung am Folgetag in Kraft. Wie bereits von der EU-Kommission in der Pressemeldung vom 8. September angekündigt, wurden folgende Güter im Anhang I der EU-Dual-Use-Güterliste aufgenommen:

  • Steuerungen im Zusammenhang mit der Quantentechnologie
  • Halbleiterherstellungs- und -prüfausrüstung und -materialien 
  • Advanced Computing integrierte Schaltungen und elektronische Baugruppen
  • Beschichtungen für Hochtemperaturanwendungen
  • Additive Fertigungsmaschinen und verwandte Werkstoffe
  • Peptidsynthesegeräte
Auf der BAFA-Website erhalten Sie einen unverbindlichen Überblick über die Änderungen.

Hinweis: Das Umschlüsselungsverzeichnis des BAFA bildet derzeit noch den Stand vom 9. Juni 2023 ab. Als Hilfsmittel kann das im November 2025 aktualisierte gemeinsame, unverbindliche Stichwortverzeichnis zu Teil I der Ausfuhrliste und Anhang I der EU-Dual-Use Verordnung heruntergeladen werden. Außerdem hat das BAFA eine unverbindliche Fassung der deutschen Begriffsbestimmungen herausgegeben.

Bitte beachten Sie, dass diese Hilfsmittel Ihnen grundsätzlich nur rechtlich unverbindliche Anhaltspunkte geben, die Sie bei der Ermittlung der richtigen Exportkontrollnummer unterstützen.

SOLID hilft bei der Güterklassifizierung

Unternehmen sollten die Änderungen des Anhang I der EU-Dual-Use-VO zum Anlass nehmen, die Klassifizierung ihres Warenstamms zu überprüfen. Eventuell führen die Änderungen dazu, dass einzelne Güter aus dem Kontrollbereich fallen oder aber hinzukommen. Die Online-Plattform SOLID unterstützt Unternehmen bei dieser Überprüfung. 

SOLID führt anhand gezielter Fragestellungen durch Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung. Auch die nationalen Kontrolllisten des Teil 1 Abschnitt A und B der deutschen Ausfuhrliste können mit SOLID überprüft werden. 

Seit wenigen Wochen werden Fragen zur Güterklassifizierung auch vom KI-Assistenten Felix in SOLID beantwortet. Momentan beantwortet er folgende konkrete Anwendungsfälle zur Güterklassifizierung:

  • Muss ich überhaupt klassifizieren?
    Viele Güter müssen gar nicht klassifiziert werden. Felix führt mit ein paar gezielten Fragen zur Einschätzung.

  • Wie klassifiziere ich konkret?
    Für potenzielle Dual-Use-/Rüstungsgüter schlägt Felix passende Güterlistennummern vor und zeigt die relevanten Passagen in der aktuellen Güterliste.

  • Und wie bewerte ich eine ECCN oder andere Exportkontrollnummern?
    Felix hilft beim Plausibilisieren und verlinkt auf die rechtliche Grundlage oder anerkannte Hilfsmittel.

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