
Die Güterlisten in den Anhängen der EU-Dual-Use-VO wurden aktualisiert
Die aktualisierten Anhänge I und IV der EU-Dual-Use-VO (EU) 2021/821 sind am 7. Januar 2022 in Kraft getreten. Sind Ihre Dual-Use-Güter vom Update betroffen?
Die aktualisierten Anhänge I und IV der EU-Dual-Use-VO (EU) 2021/821 sind am 7. Januar 2022 in Kraft getreten. Sind Ihre Dual-Use-Güter vom Update betroffen?
Die aktualisierten Anhänge I und IV der EU-Dual-Use-VO (EU) 2021/821 wurden mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1 vom 20. Oktober 2021 durch die EU-Kommission veröffentlicht. Das BAFA informiert dazu auf seiner Homepage. Die Änderungen im Anhang I werden in diesem unverbindlichen Überblick zusammengefasst.
Der Anhang I der EU-Dual-Use-VO legt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine einheitliche Güterliste fest. In Anhang I werden die Güter mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use-Güter“) erfasst.
Hinweis: Die Güter des Anhang I sind bei Ausfuhren aus der EU immer genehmigungspflichtig.
Nicht nur Rüstungsgüter unterliegen der Exportkontrolle. Die AEB-Software Export Controls prüft auch Ihre Dual-Use-Güter automatisch gegen nationale und internationale Güterlisten und macht rechtskonformen Versand einfach.
Anhang I der EU-Dual-Use-VO fasst die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter aus den Exportkontrollregimen zusammen. Im Einzelnen sind dies die Australische Gruppe (AG), das Missile Technology Control Regime (MTCR), die Nuclear Suppliers Group (NSG) und das Wassenaar-Arrangement (WA).
Die Beschlüsse, die in den Regimen gefasst werden, müssen von den Mitgliedstaaten in ihre jeweiligen Güterlisten eingearbeitet werden. Im Falle der EU ist dies der Anhang I zur EU-Dual-Use-VO. Aus diesem Grund findet in der Regel eine jährliche Aktualisierung statt.
Wenn Sie Ihre Ausfuhrvorgänge mit den AEB-Software-Lösungen für Trade Compliance Management prüfen, werden die Änderungen nach ihrem Inkrafttreten berücksichtigt.
Unternehmen sollten die Änderungen des Anhang I der EU-Dual-Use-VO zum Anlass nehmen, die Klassifizierung ihres Warenstamms zu überprüfen. Eventuell führen die Änderungen dazu, dass einzelne Güter aus dem Kontrollbereich fallen oder aber hinzukommen. Die Online-Plattform SOLID unterstützt Unternehmen bei dieser Überprüfung.
SOLID führt anhand gezielter Fragestellungen durch Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung. Auch die nationalen Kontrolllisten des Teil 1 Abschnitt A und B der deutschen Ausfuhrliste können mit SOLID überprüft werden. Testen Sie SOLID kostenfrei und die ersten 30 Tage nach der Registrierung sogar in der PLUS-Variante mit inkludierter Kommentar-, Dokumentations- und Archivfunktion.
Fragestellungen rund um Klassifizierungen, Sanktionslisten, US-Re-Exportkontrollrecht, Chinesisches Exportkontroll- und Sicherheitsrecht, Dual-Use-Güter, Catch-all-Clauses: Sind Sie betroffen? Jetzt schnell und einfach online prüfen.