
Güterliste in Anhang I der EU-Dual-Use-VO wird aktualisiert
Der aktualisierte Anhang der EU-Dual-Use-VO (EU) 2021/821 soll im November 2026 in Kraft treten. Sind Sie vom Update betroffen?

Der aktualisierte Anhang der EU-Dual-Use-VO (EU) 2021/821 soll im November 2026 in Kraft treten. Sind Sie vom Update betroffen?
Der Anhang I der EU-Dual-Use-VO legt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine einheitliche Güterliste fest. In Anhang I werden die Güter mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use-Güter“) erfasst. Dort werden die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter aus den Exportkontrollregimen zusammengefasst. Im Einzelnen sind dies die Australische Gruppe (AG), das Missile Technology Control Regime (MTCR), die Nuclear Suppliers Group (NSG), das Wassenaar-Arrangement (WA) und das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ).
Die Beschlüsse, die in den Regimen gefasst werden, werden von den Mitgliedstaaten der EU in ihre jeweiligen Güterlisten eingearbeitet werden. Im Falle der EU ist dies der Anhang I zur EU-Dual-Use-VO. Aus diesem Grund findet in der Regel eine jährliche Aktualisierung statt. Jede Neuaufnahme löst eine Genehmigungspflicht aus. Auch Änderungen von Parametern haben somit eine Auswirkung bei der Beantragung oder Nutzung von Genehmigungen.
Hinweis: Die Güter des Anhang I sind bei Ausfuhren aus der EU immer genehmigungspflichtig.
Am 14. September hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 durch die Vorabfassung der Delegierten Verordnung bekannt gegeben. Diese wird demnächst im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt voraussichtlich im November 2026 in Kraft. Neben der Änderung bestimmter Kontrollparameter und Aktualisierung bestimmter technischer Definitionen und Beschreibungen kam es auch zur Neuaufnahme von Nummern und Unternummern. Die EU-Kommission fasst diese in der Pressemeldung vom 14. September 2026zusammen:
Auf der BAFA-Website erhalten Sie einen unverbindlichen Überblick über die Änderungen.
Als Hilfsmittel können Sie das gemeinsame, unverbindliche Stichwortverzeichnis zu Teil I der Ausfuhrliste und Anhang I der EU-Dual-Use Verordnung des BAFA herunterladen. Die Korrelationstabelle der EU zur Umschlüsselung können Sie ebenfalls in ihrer aktuellen Fassung einsehen. Bitte beachten Sie, dass diese Hilfsmittel lediglich rechtlich unverbindliche Anhaltspunkte bieten, die Sie bei der Ermittlung der richtigen Exportkontrollnummer unterstützen.
Die AEB-Software Export Controls prüft Ihre Güter automatisch, sicher und effizient im Hintergrund Ihrer Geschäftsabläufe auf bestehende nationale und internationale Verbote und Beschränkungen.
Unternehmen sollten die Änderungen des Anhang I der EU-Dual-Use-VO zum Anlass nehmen, die Klassifizierung ihres Warenstamms zu überprüfen. Eventuell führen die Änderungen dazu, dass einzelne Güter aus dem Kontrollbereich fallen oder aber hinzukommen. Die Online-Plattform SOLID unterstützt Unternehmen bei dieser Überprüfung.
SOLID führt anhand gezielter Fragestellungen durch Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung. Auch die nationalen Kontrolllisten des Teil 1 Abschnitt A und B der deutschen Ausfuhrliste können mit SOLID überprüft werden.
Fragen zur Güterklassifizierung beantwortet auch der KI-Assistent Felix bei den beiden folgenden konkreten Anwendungsfälle zur Güterklassifizierung:
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