
Over- und Under-Compliance im Exportkontroll- und Sanktionsrecht
Meinungen aus der Industrie und Antworten von Experten rund um 7 Praxisfragen zu Über- und Unterregulierung (Over- und Under-Compliance) in der Exportkontrolle.

Meinungen aus der Industrie und Antworten von Experten rund um 7 Praxisfragen zu Über- und Unterregulierung (Over- und Under-Compliance) in der Exportkontrolle.
Auswirkungen von Über- und Unterregulierung
Aus der Praxis: Workshop zu Over- und Under-Compliance
Frage 1: Güterklassifizierung (Dual-Use-Güter)
Frage 2: Güterklassifizierung (Rüstungsgüter)
Frage 3: Güterklassifizierung mit EZT-online
Frage 4: Trefferbearbeitung beim Sanktionslistenscreening
Frage 5: Wer sollte gescreent werden?
Frage 6: US-Re-Exportkontrollrecht – Listenauswahl
Frage 7: US-Re-Exportkontrollrecht – US-Produkte (De-Minimis-Rule)
Over-Compliance kann in Form von übermäßigen Risikovermeidungen im Sanktions- und auch im Exportkontrollrecht kritische Formen annehmen. Grund für diese Überregulierungen sind häufig Unsicherheiten im Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben. Sind diese nicht oder nur unzureichend bekannt, können keine geeigneten, das heißt auf die Geschäftstätigkeit bezogenen Organisationsmaßnahmen vorgenommen werden. Folge davon ist bei pessimistisch agierenden Unternehmen oftmals eine Over-Compliance.
Nicht selten ist in Unternehmen zu beobachten, dass Überregulierungen mit nicht unerheblichen Unterregulierungen einhergehen. Die unnötig investierte Zeit fehlt an anderer Stelle und führt zu einer Under-Compliance, die schlimmstenfalls strafrechtlichen Konsequenzen hat.
Wir haben diese Beobachtungen aus der Praxis zum Anlass genommen einen Workshop anzubieten. Das Interesse war groß, mit über 150 Teilnehmern war der 60-minütige Workshop gut besucht. Ziel dabei war es, gemeinsam anhand konkreter Fragestellungen Unter- und Überregulierungen bei der Umsetzung exportkontroll- und sanktionsrechtlicher Vorgaben der EU und der USA zu identifizieren.
Als Ansatzpunkte haben wir sieben kurze Praxisbeispiele zu Vorgehensweisen oder Aussagen aus den Bereichen Güterklassifizierung, Sanktionslistenscreening und US-Re-Exportkontrolle unserer Kunden ausgewählt und per Umfrage zur Abstimmung gestellt. Die Umfrageergebnisse haben wir einem Faktencheck unterzogen und mit den Teilnehmern diskutiert. Das Resultat hat uns gezeigt, dass wir die richtigen Fragen gestellt haben und damit auf die ein oder andere Unter- oder Überregulierung hinweisen konnten.
In diesem Beitrag stellen wir diese Praxisfälle, Umfrageergebnisse und Lösungen aus unserem Workshop zu Over- und Under-Compliance vor und hoffen damit etwas mehr Sicherheit bei der Umsetzung der Exportkontroll- und Sanktionsvorgaben schaffen zu können.
Immer wieder kommt es zu Verwirrungen bei den Grundbegriffen des Exportkontrollrechts. Aussagen wie „Dual-Use-Güter bezeichnen Dinge, die man sowohl zivil als auch militärisch einsetzen kann, wie zum Beispiel Uran oder … Gewehre“ begegnen uns nicht selten.
Wir haben diese Aussage aufgegriffen und gefragt:
Rüstungsgüter unterliegen strengeren Exportkontrollen als zivile Güter. Für die sorgfältige unternehmensinterne Organisation ist es wichtig, die Abgrenzungskriterien zwischen zivilen Gütern und Rüstungsmaterialien zu kennen. Nur so können Rüstungsmaterialien im Warenstamm korrekt identifiziert und hinterlegt werden.
Wir haben diesen Fall aufgegriffen und gefragt:
Die Klassifizierung des eigenen Warenstamm nach den Güterlisten der Exportkontrolle ist die Hauptvoraussetzung für weitere Prüfungen, ob die bevorstehenden Ausfuhren verboten sind, einer Genehmigung bedürfen oder genehmigungsfrei sind. Da die Klassifizierung zeitaufwendig sein kann, wird in der Praxis gerne eine Abkürzung genommen. Über den EZT-online wird die Zolltarifnummer auf eine Exportkontrollklassifizierung überprüft.
Wir haben folgenden Fall aufgegriffen:
Ein Automobilzulieferer fertigt verschiedene Produkte für zivile und militärische Fahrzeuge. Bei Anfragen von Rüstungsunternehmen werden bei der Produktentwicklung militärische Spezifikationen berücksichtigt.
Wir haben die Anwesenden gefragt:
In einer Satiresendung wurde einmal am Beispiel eines Familienvaters mit ägyptischem Namen dargestellt, welche Auswirkungen ein 100% Treffer beim Sanktionslistenscreening im Alltag haben kann. Dabei wurde angegeben, dass es dem Familienvater durch den gemeldeten Treffer nicht möglich war, die für seinen Hausbau notwendigen Dokumente von den zuständigen Behörden zu bekommen.
Wir haben diesen Fall aufgegriffen und gefragt:
Mittels Screening-Software kann man automatisiert eine nahezu unbegrenzte Anzahl an Geschäftspartnern prüfen. Neben den Unternehmen werden oftmals auch die im System hinterlegten Ansprechpartner oder auch die Banken der Geschäftspartner gescreent.
Wir haben dieses Thema aufgegriffen und gefragt:
Mittels Screening-Software kann man nicht nur automatisiert eine nahezu unbegrenzte Anzahl an Entitäten prüfen, auch die Prüfung einer Vielzahl verschiedener Listen aus Ländern rund um den Globus ist möglich. Es leuchtet unmittelbar ein, dass mit der Anzahl der zur Prüfung hinterlegten Listen die Anzahl der Treffer steigt und damit der Zeitaufwand für die Trefferbearbeitung.
Unsicherheiten sind bei der Listenauswahl im Zusammenhang mit verschiedenen US-Listen zu beobachten. Und ganz nach dem Motto viel hilft viel, werden auch von Unternehmen in der EU möglichst viele US-Listen geprüft.
Wir haben dieses Thema aufgegriffen und gefragt:
Hinweis: Im Einzelnen handelt es sich bei den Listen des BIS um die Entity List, die Unverified List, die Denied Persons List und die Military End User List.
Ein Paradebeispiel für fundiertes Halbwissen aus dem Bereich des US-Re-Exportkontrollrechts ist die Anwendung der De-Minimis-Rule. Die De-Minimis-Rule regelt, ob außerhalb der USA hergestellte Produkte durch verbaute US-Produkte dem US-Re- Exportkontrollrechts nach den EAR unterliegen.
Wir haben dieses Thema aufgegriffen und gefragt:
Was gehört zur Exportkontrolle? Was ist zu tun bei der Sanktionslistenprüfung, dem US Re-Exportkontrollrecht, und der Dual-Use-Verordnung? Diese Antworten und viele mehr gibt's in unseren AEB Trade Compliance Management Seminaren.