Zolltarifnummern 2022/2023: Das ändert sich
Warenverzeichnis

Zolltarifnummern 2022/2023: Das ändert sich

Am 31. Oktober 2022 veröffentlichte die EU-Kommission die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur. Am 8. November folgte das Warenverzeichnis 2023. Prüfen Sie jetzt Ihre Zolltarifnummern.

Erst letztes Jahr hat die Weltzollorganisation (WZO oder World Customs Organization, WCO) das sogenannte Harmonisierte System (HS) überarbeitet. Da die nächste Revision der HS Codes, also der ersten sechs Stellen der weltweit gültigen Warennummern erst wieder 2027 ansteht, fallen die Änderungen in diesem Jahr geringer aus. Eine rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung ist dennoch notwendig.

Änderungshinweise der EU: die Kombinierte Nomenklatur 2023

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 vom 20. September, die am 31. Oktober von der EU-Kommission veröffentlicht wurde, sind die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur, also der 7. und 8. Stelle in der EU bekannt. 

Die im Anhang aufgeführten Warennummern müssen ab 1. Januar 2023 von Unternehmen in Ausfuhren oder in innergemeinschaftlichen Vorgängen gemeldet werden. 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Kapitel 8: „Plattpfirsiche und Plattnektarinen“,
  • Kapitel 10: bestimmten Reis
  • Kapitel 25, 26 28 und 85: bestimmte „kritische Rohstoffe“
  • Kapitel 29 einige chemische Erzeugnisse („DOTP“)
  • Kapitel 76: „Barren und Bolzen, aus Aluminium“

Weitere Anpassungen wurden z. B. bei pharmazeutischen Stoffen oder bei Gütern der Informationstechnologie vorgenommen. 

Tarifieren mit System. Und den passenden Zollstammdaten

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Durch DESTATIS aufbereitet: das Warenverzeichnis 2023

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2023 aufbereitet und bietet eine Gegenüberstellung der geänderten Warennummern an.
Zum Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2023

Auf einen Blick werden textlich geänderte (t), gelöschte (x), mit geändertem Inhalt wiederverwendete (w) oder neu hinzugekommene (n) Warennummern mit Kürzeln gekennzeichnet.

Hinweis: Einige Warennummern lassen keine eindeutige Zuordnung zu den Warennummern 2023 zu. Dies betrifft sieben neue Warennummern für anderen Reis. Eine neue Warennummer 2023 wurde ohne Entsprechung zum Jahr 2022 neu aufgenommen. Diese Besonderheiten werden zu Anfang des Dokuments separat aufgeführt, in den Tabellen bleiben diese Zuordnungen leer. Prüfen Sie in diesen Fällen die textlichen Aktualisierungen.

Für Sie jetzt zu tun: Prüfen Sie Ihre Zolltarifnummern!

  • Nur aktuelle Zolltarifnummern sind korrekte Zolltarifnummern – daher ist eine Überprüfung und die Pflege in Ihren Stammdaten und Vorlagen notwendig.
  • Dies geht je nach Software und Datenservice automatisch oder manuell mithilfe des von DESTATIS aktualisierten Warenverzeichnisses.
  • Zu beachten: Für 2022 gelten natürlich noch die alten Zolltarifnummern. Führen Sie die Änderungen also erst durch, wenn für dieses Jahr keine Zollanmeldungen mehr anstehen, also am besten kurz vor oder kurz nach dem Jahreswechsel.

Für AEB-Lösungen: So gelingt die Umstellung

AEB hat im Help Center veröffentlicht, was Sie bei der manuellen oder automatisierten Änderung Ihrer Warennummern beachten sollten. Lesen Sie mehr zur Umstellung des 8-Stellers in Export Filing: ATLASund EMCS Filing sowie zur Umstellung des 11-Stellers in Import Filing: ATLAS

In Export Filing: ATLAS stehen Ihnen die neuen statistischen Warennummern nach der Auslieferung des Servicepakets Dezember in der Anwendung zur Verfügung. Falls Sie das elektronische Zolltarif-Abonnement vom Reguvis Fachverlag (ehem. BANZ) verwenden, haben Sie auch Zugriff auf die neuen 11-stelligen Warennummern. Andernfalls pflegen Sie die 11-stelligen Warennummern manuell. Um die neuen Zolltarifnummern in Ihrem Materialstamm und den Vorlagen zu ersetzen, nutzen Sie die Menüfunktion "Warennummern aktualisieren" in Ihrem Materialstamm.

Auch hier gilt: Führen Sie die Funktion „Warennummern aktualisieren“ erst aus, wenn Sie keine Anmeldungen für 2022 mehr versenden müssen.