Zolltarifnummern 2023/2024: Das ändert sich
Warenverzeichnis

Zolltarifnummern 2023/2024: Das ändert sich

Am 31. Oktober 2023 veröffentlichte die EU-Kommission die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur. Am 2. November folgte das Warenverzeichnis 2024. Prüfen Sie jetzt Ihre Zolltarifnummern.

Um falsche Steuerfestsetzungen zu verhindern und unerlaubte Ausfuhren zu vermeiden, brauchen Unternehmen die richtige Waren- oder Zolltarifnummer für ihre Waren – sowohl für den Export als auch den Import. Das ist allerdings keine einmalige Angelegenheit: Zum Jahreswechsel wird der Code der Kombinierten Nomenklatur (KN) neu herausgegeben und auch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) stehen alle fünf Jahre an. Die letzte wurde zum 1. Januar 2022 wirksam – daher fallen die Änderungen in diesem Jahr geringer aus. Eine rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung ist dennoch notwendig.

Änderungshinweise der EU: die Kombinierte Nomenklatur 2024

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 vom 26. September, die am 31. Oktober von der EU-Kommission veröffentlicht wurde, sind die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur, also der 7. und 8. Stelle in der EU bekannt. 

Die im Anhang aufgeführten Warennummern müssen ab 1. Januar 2024 von Unternehmen in Ausfuhren oder in innergemeinschaftlichen Vorgängen gemeldet werden. 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Kapitel 8: Bananen ("Plátano de Canarias")
  • Kapitel 20: Tomaten
  • Kapitel 39: Kunststoffabfälle
  • Kapitel 50: Seide – hier wurde die Unterposition 500720 für “andere Gewebe mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr” vereinfacht.
  • Kapitel 56: Vliesstoffe
  • Kapitel 70: Abfälle und Ausschuss von anderen geschlossenen Flächenerzeugnissen aus Glasseidensträngen (Rovings)
  • Kapitel 90: Laser – hier wurden passive optische Splittern neu in der Position 9013 aufgenommen
  • Kapitel 94: Teile von Sitzen in Kraftfahrzeugen
Weitere Anpassungen wurden bei der Einreihung einiger Stoffe in der Liste der Freinamen für pharmazeutische Stoffe in den Anhängen zum Zolltarif vorgenommen.

Tarifieren mit System. Und den passenden Zollstammdaten

Sicher und schnell: Profitieren Sie von der selbst lernenden Software "Product Classification" – mit Zolltarifen aus 150 Ländern weltweit.

Durch DESTATIS aufbereitet: das Warenverzeichnis 2024

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2024 am 2. November aktualisiert. Den Einblick in die textlichen Änderungen sowie tabellarische Gegenüberstellungen von derzeit gültigen und neuen gültigen Warennummern erhalten Sie hier:

>> DESTATIS: Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2024

In einer textlichen Gegenüberstellung werden die einzelnen Änderungsarten ausgewiesen. Auf einen Blick werden bspw. textlich geänderte (T), gelöschte (X), mit geändertem Inhalt wiederverwendete (W) oder neu hinzugekommene (N) Warennummern mit Kürzeln gekennzeichnet. 

Beachten Sie Besonderheiten: Einige Warennummern lassen keine eindeutige Zuordnung zu. Dabei können einer geänderten Warennummer aus dem Jahr 2023 mehrere Warennummern für 2024 zugeordnet werden (Gegenüberstellung „1:n“ und „m:n“). Hier entnehmen Sie für die Neutarifierung die Änderungen aus der Textbeschreibung.

Im tabellarischen Anhang erhalten Sie anschließend auf den Seiten 8 und 9 die Veränderungen der 8-Steller für einen schnellen Abgleich.

Für Sie jetzt zu tun: Prüfen Sie Ihre Zolltarifnummern!

  • Nur aktuelle Zolltarifnummern sind korrekte Zolltarifnummern – daher ist eine Überprüfung und die Pflege in Ihren Stammdaten und Vorlagen notwendig.
  • Dies geht je nach Software und Datenservice automatisch oder manuell mithilfe des von DESTATIS aktualisierten Warenverzeichnisses.
  • Zu beachten: Für 2023 gelten natürlich noch die alten Zolltarifnummern. Führen Sie die Änderungen also erst durch, wenn für dieses Jahr keine Zollanmeldungen mehr anstehen, also am besten kurz vor oder kurz nach dem Jahreswechsel.

Für AEB-Lösungen: So gelingt die Umstellung

AEB veröffentlicht im AEB HelpCenter ebenfalls zeitnah, was Sie bei der manuellen oder automatisierten Änderung Ihrer Warennummern beachten sollten.  

In Export Filing: ATLAS stehen Ihnen die neuen statistischen Warennummern nach der Auslieferung des Servicepakets Dezember in der Anwendung zur Verfügung. Falls Sie das elektronische Zolltarif-Abonnement vom Reguvis Fachverlag (ehem. BANZ) in Import Filing: ATLAS verwenden, haben Sie auch Zugriff auf die neuen 11-stelligen Warennummern. Andernfalls pflegen Sie die 11-stelligen Warennummern manuell. 

Um die neuen Zolltarifnummern in Ihrem Materialstamm und den Vorlagen in den Web-Anwendungen der AEB zu ersetzen, nutzen Sie die Menüfunktion "Warennummern aktualisieren" in Ihrem Materialstamm.

Auch hier gilt: Führen Sie die Funktion „Warennummern aktualisieren“ erst aus, wenn Sie keine Anmeldungen für 2023 mehr versenden müssen. 

Ein Blick über die Grenze: Schweizer Zolltarifnummern zum 1.Januar 2024

Mit der Aufhebung der Industriezölle wird die Tarifstruktur der Schweiz radikal vereinfacht. Viele Schweizer Unternummern – die letzten beiden Stellen der Zolltarifnummer – werden durch Nullen ersetzt. In einem separaten Artikel erklärt AEB-Zollexpertin Janine Blindenbacher die Änderungen und den Schweizer Zolltarif. Diese Änderungen betreffen alle Unternehmen bzw. Niederlassungen in der Schweiz – sowohl für Export als auch Import. Für europäische Unternehmen ergeben sich daraus keine Änderungen.

Diese Änderungen betreffen alle Unternehmen bzw. Niederlassungen in der Schweiz – sowohl für Export als auch Import. Für europäische Unternehmen ergeben sich daraus keine Änderungen.

Übrigens: Noch mehr Informationen zum Thema Zolltarifnummern, Warentarifnummern und HS-Codes finden Sie auf unserer Übersichtsseite