CargoX in Ägypten: Akkreditive und Meldepflichten
Ägypten

CargoX in Ägypten: Akkreditive und Meldepflichten

UPDATE: Advanced Cargo Information (ACI) für Luftfrachten ist auf unbestimmt verschoben und die Akkreditivpflicht wird wieder abgeschafft. Zu den aktuellen Entwicklungen.

Die Digitalisierung der Zollprozesse und Absicherung via Blockchain war die Intention Ägyptens bei der Einführung des ACI-Systems im Jahr 2021. Begonnen wurde mit der Seefracht. Die Ausweitung auf alle Importe war allerdings von Anfang an geplant. Daher stand nach einer Testphase seit Mai 2022 zum 1. Oktober die verpflichtende Meldung von Luftfrachtsendungen an. Dieser Startzeitpunkt wurde zunächst auf Jahresanfang 2023 und am 22. November 2022 dann auf unbestimmt verschoben, meldet die die Wirtschaftskammer Österreich . 

Advance Cargo System (ACI) – wie funktioniert das?

Seit Oktober 2021 laufen alle Zollabwicklungen für Seefrachten nach Ägypten über das ACI-System. Es basiert auf Ägyptens Customs Law No. 207 vom 11. November 2020. Vorabregistrierungen von Frachtinformationen sind verpflichtend (gemäß der Dekrete 38/2021 und 222/2021) und sollen die Zollabfertigungen auf lange Sicht vereinfachen sowie Risiken verringern.

Das ACI-System besteht aus den beiden miteinander verknüpften Plattformen Nafeza für ägyptische Importeure und CargoX für ausländische Exporteure.

Nach der Anmeldung des (ägyptischen) Importeurs bei  Nafeza und der dortigen Angaben zu seinen (ausländischen) Exporteuren, müssen sich diese auf der Plattform CargoX selbst registrieren, damit eine Verknüpfung von Ex- und Importdaten erfolgen kann. 

Für die Anmeldung einer Sendung müssen dann notwendige Sendungsdaten vom Importeur vorab an Nafeza übermittelt werden. Nach einer positiven Prüfung wird die aus 19 Zahlen bestehende ACID-Nummer ausgestellt und sowohl an Importeur als auch Exporteur versandt. Sie gilt als vorläufige Genehmigung für die Einfuhr. Im Falle einer Ablehnung kann Beschwerde eingelegt werden. 

Danach lädt der Exporteur seine Dokumente auf CargoX hoch. Für Seefrachten müssen die Frachtdokumente wie Handelsrechnung, Frachtbrief, Packliste und EUR.1/Ursprungszeugnis spätestens 48 Stunden vor der Ankunft des Schiffes in Ägypten verfügbar sein. Laut WKÖ müssen die Dokumente für Luftfrachtsendungen spätestens zwei Stunden vor Start des Flugzeugs via CargoX gesendet worden sein. Der Importeur reicht im Anschluss daran die Rechnung elektronisch ein. Dabei ist es erlaubt, die Versanddaten nach dem Ausstellen der ACID-Nummer vor dem Versand zu ändern – die Daten der beiden Parteien (Exporteur und Importeur) dürfen aber nicht mehr geändert werden.

Hinweis zur ACID-Nummer

Die für jede angekündigte Sendung erstellte ACID-Nummer muss auf sämtlichen Warenbegleitpapieren einschließlich des Bill of Lading/Konnossements und des Spediteurmanifests hinterlegt werden. Für das Ursprungszeugnis können die Felder 5 (Bemerkungen) oder 1 bzw. 2 (zusätzlichen Angaben) genutzt werden.

Ist die ACID-Nummer nicht in den Frachtpapieren enthalten, wird die Ware in Ägypten nicht verzollt und auf Kosten des Frachtführers oder des Vertreters zurückgeschickt.

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Registrierung sinnvoll

Wer umsatzsteuerrechtlich beim Handel mit Ägypten eine Vorsteuer geltend machen möchte, sollte bei der Registrierung auf der Plattform CargoX unbedingt die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) hinterlegen. Nur so kann die sogenannte Reverse-Charge-Regelung für den Erwerb von Transaktionseinheiten greifen.

Zum Hintergrund: Die CargoX Ltd. ist ein europäisches Unternehmen mit Sitz in der slowenischen Hauptstadt Ljubljana. Ein deutsches Unternehmen, das sich bei CargoX registriert, erwirbt somit aus umsatzsteuerlicher Sicht „sonstige Leistungen“ aus einem anderen EU-Staat (§ 3a UStG). Bei grenzüberschreitenden Leistungen im B2B-Bereich ist der Leistungsort beim Empfänger der Leistungen, also in unserem Beispiel beim Unternehmen in Deutschland. Bei der Rechnungsstellung kann CargoX, sobald eine USt-IdNr. vorliegt, eine „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ angeben. Dieses Vorgehen ist auch als Reverse-Charge-Verfahren bekannt und macht den Leistungsempfänger zum Steuerschuldner im eigenen Land. Damit wird eine Registrierung in einem anderen EU-Land, in diesem Fall Slowenien, vermieden und die Umsätze können beispielsweise auch als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Das Hinterlegen der USt-IdNr. in CargoX ist optional, aber für europäische Unternehmen angeraten. Auf dem englischen Formular ist sie unter „Company VAT number” einzutragen. Damit die Dienstleistung, Exportdokumente nach Ägypten zu übermitteln, umsatzsteuerfrei berechnet wird, sollte die Nummer unter „Tax settings” überprüft werden. Wie dies gelingt, demonstriert ein kurzes Tutorial im HelpCenter von CargoX.

Höhe der Kosten

Während die einmalige Verifizierung bei der kostenfreien CargoX-Registrierung lediglich 15 USD kostet, wird für jede Sendung unter einer ACID-Nummer eine Bearbeitungsgebühr von 150 USD berechnet. Beim Hochladen von Dokumenten fallen zusätzlich 3 USD pro Dokument, maximal jedoch 15 USD an. Auf diese Weise entstehen bei Versand eines ACI-Envelopes in der Regel Gesamtkosten von 165 USD. Diese Gebühren verteuern die importierte Ware auf dem ägyptischen Markt. Klären Sie daher im Vorfeld, ob und wie Sie diese Kosten weiterreichen.

Lessons Learned bei Seefrachten

Eine rechtzeitige Registrierung ägyptischer Importeure bei der Plattform “Nafeza” und ihrer Geschäftspartner bei “CargoX” wurde im Oktober letzten Jahres zur Voraussetzung für einen Handel mit Ägypten über Seefracht. Doch die Beantragung war für viele Unternehmen eine große Herausforderung. Manches Unternehmen hat diesen Prozess sogar mehrfach durchlaufen, bis eine korrekte Anmeldung erfolgte.

Beim Hochladen von Frachtdokumente auf CargoX seitens des Exporteurs sind weitere Hürden zu nehmen, vor allem, da die ACID-Nummer auf sämtlichen Warenbegleitdokumenten vermerkt werden muss. Folgende Angaben sollen beispielsweise auf der Handelsrechnung im PDF-Format erscheinen:

  • ACID: 100270468202109xxxx
  • Egyptian Importer Tax ID: 10027xxxx
  • Foreign Exporter Registration Type: VAT Number
  • Foreign Exporter ID: DE25784xxxx
  • Foreign Exporter Country: GERMANY
  • Foreign Exporter Country Code: DE
Die Wirtschaftskammer Österreich hat in einer Präsentation (ab S. 31) weitergehende Informationen zu Rechnung und Frachtdokumenten zusammengetragen.

Tipps für Luftfrachten

Die gute Nachricht für alle, die bereits mit der Seefracht Erfahrung gesammelt haben: Das bestehende Konto bei der ACI kann sowohl für die See- als auch die Luftfracht genutzt werden. Eine ACID-Nummer wird nun für alle, die mit Ägypten handeln, noch wichtiger, schließlich werden Sendungen, die diese nicht aufweisen auf Kosten des Exporteurs wieder zurückgeschickt werden.

Zukünftig sind die Fluggesellschaften zudem angehalten, die IDs der Importeure und Exporteure sowie die Mehrwertsteuernummern zu prüfen und auch das Manifest in das Nachrichtensystem aufzunehmen, damit es elektronisch an die Abfertigung übermittelt werden kann. Dieses muss beim Abflug oder bei langen Flügen innerhalb von zwei Stunden hochgeladen werden. Die Erteilung der Liefergenehmigung erfolgt dann über Nafeza.

Expresssendungen (max. 50 Kilo und nicht mehr als 2000 USD) sind vom ACI-Verfahren ausgenommen. Bei zeitrelevanten Transporten, beispielsweise bei verderblicher Ware, kann eine ACID-Nummer auf Antrag sofort ausgestellt werden. Beachten Sie, dass bei der Importabwicklung neben den Anforderungen von CargoX zu weiteren Anforderungen wie einer Legalisierung kommen kann.

Hinweis zur Gültigkeit der ACID-Nummer

Mittlerweile wurde die Gültigkeit der ACID-Nummer von drei auf sechs Monate verlängert. Ist diese Frist abgelaufen, wird eine Neubeantragung notwendig. Diese Kosten sollten vermieden werden.

Akkreditivpflicht wieder abgeschafft

Neben der Einführung des ACI hat die zum 22. Februar 2022 überraschend eingeführte Akkreditivpflicht den Handel mit Ägypten komplizierter gemacht. Doch seit 10. Mai 2022 begann die Zentralbank Ägyptens, Ausnahmeregelungen zu erlassen und zu erweitern. In einer Pressemitteilung vom 27. Oktober 2022 hieß es dann, “the Central Bank of Egypt (CBE) will begin the process of gradually repealing Letter No. 49 of February 13th, 2022 that mandated the use of Letters of Credit for import finance, and the CBE will ensure the completion of removal by December 2022. This will serve as a catalyst for the rejuvenation of economic activity in the medium term”. In einem Rundschreiben desselben Tages wurde die Akkreditivpflicht für Importe nach Ägypten bis 500.000 US-Doller aufgehoben.

In Zukunft sollen auch die Banken im ACI-System integriert werden und die Übermittlung der Originaldokumente nicht mehr notwendig sein. Alle Abläufe und Genehmigungen sollen dann elektronisch erfolgen.

FAQ - hier erhalten Sie Hilfe

Die Aufzeichnung von Webinaren finden Sie auf der ACI-Seite der Deutsch-Arabischen Handelskammer. Fragen beantwortet die Deutsch-Arabische Handelskammer auf Deutsch und Englisch (hier sind noch mehr Fragen aufgeführt). Ansprechpartner stehen für eine direkte Kontaktaufnahme zur Verfügung. 

Eine empfehlenswerte Übersicht zu den Registrierungsprozessen in Ägypten, dem Einreichen der Dokumente (inklusive der Notwendigkeit der Vorlage von Originaldokumenten) sowie Gebührenauskünfte erhalten Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich: 

Verpflichtende Vorabregistrierung von Frachtinformationen für Exporte nach Ägypten.