
Aktueller Blick auf die US-Zollpolitik
Zollerhebungen seitens der Vereinigten Staaten von Amerika prägen die Schlagzeilen. Ein Zwischenfazit zu Rechtsgrundlagen und Zollsätzen.

Zollerhebungen seitens der Vereinigten Staaten von Amerika prägen die Schlagzeilen. Ein Zwischenfazit zu Rechtsgrundlagen und Zollsätzen.
Die USA hat seit dem 24. Juli eine neue Rechtsgrundlage für ihre Zusatzzölle: Section 301 des Trade Act of 1974 im Zusammenhang mit Zwangsarbeit. Im Presidential Memorandum vom 23. Juli 2026 werden 60 Handelspartner der USA benannt, die diesen Zusatzzoll zu zahlen haben. Diejenigen, die bereits eigene Einfuhrverbote für Waren aus Zwangsarbeit eingeführt haben, werden mit 10 %, die anderen mit einem zusätzlichen Zollsatz von 12,5 % belegt. Konkret gilt:
Im Anhang der zugehörigen Federal Register Notice werden Ausnahmen definiert. So gelten die Zusatzzölle nicht auf Erzeugnisse aus Stahl, Aluminium, Kupfer, Holz und Holzprodukte sowie Kfz und Kfz-Teile, LKW und LKW-Teile. Auch in den USA benötigte Rohstoffe und Erzeugnisse sind ausgenommen. Länderspezifische Ausnahmen finden sich in Anhang II.
Ein Rückblick auf die Zollentwicklung: Der 47. US-Präsident legt einen Schwerpunkt seiner Amtszeit auf die Zollpolitik. Zunächst führte er Zölle auf Produkte wie Stahl, Aluminium oder Autos ein, die auf dem Trade Expansion Act von 1962 basieren. Diese sektoralen Zölle haben weiterhin Bestand.
Als “Liberation Day” bezeichnete er die Verkündung reziproker, auf Länder abgestimmter Zölle in der Executive Order vom 2. April 2025 auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA). Am 20. Februar 2026 hat der US Supreme Court allerdings entschieden, dass der Präsident dazu nicht berechtigt ist. Damit hebt das Urteil die präsidialen Notstandsbefugnisse in der Handelspolitik auf.
Gestützt auf eine andere Rechtsgrundlage, Section 122 des Trade Act von 1974, reagierte das Weiße Haus mit einem temporären globalen Sonderzoll von 10 %. Dieser trat am 24. Februar 2026 für 150 Tage in Kraft. Seit dem 24. Juli 2026 gilt nun der Sonderzoll auf Basis der Section 301 des Trade Act von 1974. Diese Zölle können dauerhaft gelten und müssen spätestens alle vier Jahre überprüft werden.
Für die EU gilt wie oben beschrieben der Sonderzoll von 10 % sowie die Section 232-Maßnahmen für Stahl- und Aluminiumerzeugnisse, Waren aus Kupfer, Holz und Schnittholz, Halbleiter, LKW und Busse.
Ausnahme: Für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile mit Ursprung in der Europäischen Union gilt seit 1. August 2025 eine zollrechtliche Obergrenze. Die Gesamtbelastung aus regulärem MFN‑Zollsatz und zusätzlichen Zöllen darf 15 % nicht überschreiten.
Dies wurde im schottischen Turnberry verhandelt. Die dortige gemeinsamen Erklärung der EU und USAist Basis des Abkommens, das die EU mit den USA bis Ende 2029 schließen will. Daher hat die EU den USA unter gewissen Schutzmechanismen ermöglicht, seit 1. Juli 2026 die überwiegende Anzahl aller US-Produkte zollfrei, ohne Wertzoll-Anteile oder mit ermäßigten Zollsätzen im Rahmen von Kontingenten zu importieren. Mehr dazu in folgenden Artikeln der AEB-Community: Waren aus den USA ab sofort zollfrei und Import aus USA: Nachweise für nicht-präferenziellen Ursprung und Direktbeförderung.
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Bereits in der ersten Amtsperiode von Präsident Donald Trump wurden Zölle auf Stahl und Aluminium erhoben. Nach Aussetzungen und Quotenregelungen wurde in seiner zweiten Amtszeit ebenfalls wieder durchgegriffen und Zölle sukzessive angehoben. Sie basieren auf Section 232 des Trade Expansion Act von 1962. Mit der Proklamation vom 2. April 2026 wurde ein Stufenmodell eingeführt. Das Wichtigste in Kürze:
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Seit dem 29. August 2025 wurde die De-Minimis-Wertgrenze von 800 auf 50 US-Dollar gesenkt. Mit der Executive Order Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries vom 30. Juli 2025 fallen für Kleinsendungen oberhalb der neuen Wertgrenze die länderabhängigen Zölle an (ad-valorem-Methode).
Mit der Executive Order Continuing the Suspension of Duty-Free De Minimis Treatment for All Countries erklärte der US-Präsident am 20. Februar 2026, dass die Aussetzung der zollfreien De-Minimis-Behandlung für alle Länder weiterhin gilt.
Für Ihre Recherche zu US-Zöllen können Sie die Datenbank Harmonized Tariff Schedule der U.S. International Trade Commission nutzen. Dort werden die Zollsätze und die besonderen Einstufungsbestimmungen (Kapitel 98) bzw. vorübergehende Rechtsvorschriften (Kapitel 99) der USA eingepflegt. Geben Sie hier für den Start den international gültigen Sechssteller Ihrer Ware ein oder nutzen Sie die Stichwortsuche.
Alternativ nutzen Sie die Datenbank der EU-Kommission Access2Markets. Die aktuellen Zollsätze aller Länder werden dort zur Verfügung gestellt. Geben Sie zur Recherche direkt auf der Startseite die sechsstellige Warennummer mit dem Ursprungsland Deutschland und dem Bestimmungsland Vereinigte Staaten ein.