
USA: Aktuelle Entwicklungen
Zollerhebungen seitens der Vereinigten Staaten von Amerika prägen die Schlagzeilen. Ein Zwischenfazit zu Aktionen und Reaktionen.

Zollerhebungen seitens der Vereinigten Staaten von Amerika prägen die Schlagzeilen. Ein Zwischenfazit zu Aktionen und Reaktionen.
Der US Supreme Court hat am 20. Februar 2026 entschieden, dass der Präsident nicht berechtigt ist, Zölle auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) zu verhängen. Damit schränkt das Urteil die präsidialen Notstandsbefugnisse in der Handelspolitik ein.
Durch die Entscheidung wurden den „Drug-Trafficking-Tariffs“ und den reziproken Zöllen die Rechtsgrundlage entzogen. Am selben Tag erschien daher die Executive Order Ending Certain Tariff Actions. Zölle auf speziellen Produkten wie Stahl, Aluminium oder Autos, die auf dem Trade Expansion Act von 1962 basieren, bleiben allerdings bestehen.
Gestützt auf eine andere Rechtsgrundlage, nämlich auf Section 122 des Trade Act von 1974, reagierte der US-Präsident außerdem mit einem temporären globalen Sonderzoll von 10 %. Dieser trat gemäß der Proklamation Imposing a Temporary Import Surcharge to Address Fundamental International Payments Problems am 24. Februar für 150 Tage in Kraft. Eine Erhöhung auf 15% hat er auf Truth Social in Aussicht gestellt, aber bislang nicht umgesetzt.
Für die Rückerstattung der seit April 2025 auf dieser Basis erhobenen US-Zölle muss ein administratives Verfahren zur Verfügung gestellt werden. In der Veröffentlichung CSMS # 68315804 informiert die US-amerikanische Zollbehörde über das Vorgehen.
Nach dem Urteil des Supreme Courts entfielen auch für die EU die reziproken Zölle. Damit gelten momentan für die EU der neue temporäre Sonderzoll von 10 % sowie die nicht auf den IEEPA basierenden weltweit gültigen Zölle. Das sind insbesondere die Section 232-Maßnahmen für Stahl- und Aluminiumerzeugnisse, Waren aus Kupfer, Holz und Schnittholz, Halbleiter, LKW, Busse sowie Automobile.
Davor galt für die EU seit Sommer 2025 eine Zollbasis der USA von 15 % auf europäische Waren einschließlich Autos und Kfz-Teile. Die EU hatte das sogenannte Turnberry-Abkommen am 29. Juli 2025 im Artikel Zoll- und Handelseinigung von EU und USA zusammengefasst. Betrug der Meistbegünstigten (MFN)-Zollsatz mehr als 15 %, kam nur dieser zum Tragen. Dieses Abkommen galt seit dem 21. August 2025 und für KFZ sowie KFZ-Teile seit 1. September 2025. Nach dem Urteil wurden die Verhandlungen zwischen EU und USA unterbrochen, nun aber wieder aufgenommen.
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Bevor die reziproken Zölle gemäß International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) vom Supreme Court als rechtswidrig eingestuft wurden, hat die USA dieselben als politische Instrument eingesetzt, um mit den Ländern der Welt in Verhandlungen zu treten. Ausschlaggebend war die Executive Order vom 2. April 2025.
Individuelle Zollsätze wurden daraufhin mit einzelnen Ländern festgesetzt. Auch die Liste der Waren wurde mehrfach modifiziert. Flugzeuge und Flugzeugteile, generische Medikamente und natürliche Ressourcen, die in den USA nicht verfügbar sind, wurden von den Zöllen ausgenommen.
Nun gelten für alle Länder die Zölle auf Grundlage der Section 122 Trade Act. Diese Maßnahme ist ausdrücklich zeitlich befristet und gilt für einen Zeitraum von 150 Tagen, also voraussichtlich bis zum 24. Juli 2026, sofern sie nicht vorher geändert oder durch den Kongress verlängert wird.
Von besonderer Bedeutung ist das Verhältnis zu China. Hier schwankten die Zölle um teilweise über 100 %, doch auch hier greifen nun die globalen 10 %. Die Section 301-Zölle gegenüber China bleiben hingegen unbefristet in Kraft.
Bereits in der ersten Amtsperiode von Präsident Donald Trump wurden Zölle auf Stahl und Aluminium erhoben. Nach Aussetzungen und Quotenregelungen wurde in seiner zweiten Amtszeit ebenfalls wieder durchgegriffen und Zölle sukzessive angehoben. Sie basieren auf Section 232 des Trade Expansion Act von 1962. Mit der Proklamation vom 2. April 2026 wurde nun ein neues Stufenmodell eingeführt. Das Wichtigste in Kürze:
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Seit dem 29. August 2025 wurde die De-Minimis-Wertgrenze von 800 auf 50 US-Dollar gesenkt. Mit der Executive Order Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries vom 30. Juli 2025 fallen für Kleinsendungen oberhalb der neuen Wertgrenze die länderabhängigen Zölle an (ad-valorem-Methode).
Für internationale Postsendungen kann in einer Übergangsphase von sechs Monate auch ein gestaffelter, pauschaler Zoll je Paket (specific duty) entrichtet werden. Gleichzeitig erhält die Zollbehörde US Customs and Border Protection (CBP) erweiterte Befugnisse und darf bei informellen Sendungen bis 2.500 US-Dollar eine Art Sicherheitsleistung (basic importation and entry bond) verlangen.
Ferner sind internationale Transportdienstleister zur Hinterlegung von sogenannten Carrier-Bonds verpflichtet, mit der die Entrichtung der vorgeschriebenen Zölle abgesichert wird.
Mit der Executive Order Continuing the Suspension of Duty-Free De Minimis Treatment for All Countries erklärte der US-Präsident am 20. Februar 2026, dass die Aussetzung der zollfreien De-Minimis-Behandlung für alle Länder weiterhin gilt.
Für Ihre Recherche zu US-Zöllen können Sie die Datenbank Harmonized Tariff Schedule der U.S. International Trade Commission nutzen. Dort werden die Zollsätze und die besonderen Einstufungsbestimmungen (Kapitel 98) bzw. vorübergehende Rechtsvorschriften (Kapitel 99) der USA eingepflegt. Geben Sie hier für den Start den international gültigen Sechssteller Ihrer Ware ein oder nutzen Sie die Stichwortsuche.
Alternativ nutzen Sie die Datenbank der EU-Kommission Access2Markets. Die aktuellen Zollsätze aller Länder werden dort zur Verfügung gestellt. Geben Sie zur Recherche direkt auf der Startseite die sechsstellige Warennummer mit dem Ursprungsland Deutschland und dem Bestimmungsland Vereinigte Staaten ein.