USA: Aktuelle Entwicklungen
Zollpolitik

USA: Aktuelle Entwicklungen

Zollerhebungen seitens der Vereinigten Staaten von Amerika prägen die Schlagzeilen. Ein Zwischenfazit zu Aktionen und Reaktionen.

Supreme Court erklärte IEEPA-Zölle für rechtswidrig

Der US Supreme Court hat am 20. Februar 2026 entschieden, dass der Präsident nicht berechtigt ist, Zölle auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) zu verhängen. Damit schränkt das Urteil die präsidialen Notstandsbefugnisse in der Handelspolitik ein. 

Durch die Entscheidung wurden den „Drug-Trafficking-Tariffs“ und den reziproken Zöllen die Rechtsgrundlage entzogen. Am selben Tag erschien daher die Executive Order Ending Certain Tariff Actions. Zölle auf speziellen Produkten wie Stahl, Aluminium oder Autos, die auf dem Trade Expansion Act von 1962 basieren, bleiben allerdings bestehen.

Gestützt auf eine andere Rechtsgrundlage, nämlich auf Section 122 des Trade Act von 1974, reagierte der US-Präsident außerdem mit einem temporären globalen Sonderzoll von 10 %. Dieser trat gemäß der Proklamation Imposing a Temporary Import Surcharge to Address Fundamental International Payments Problems am 24. Februar für 150 Tage in Kraft. Eine Erhöhung auf 15% hat er auf Truth Social in Aussicht gestellt, aber bislang nicht umgesetzt.

Für die Rückerstattung der seit April 2025 auf dieser Basis erhobenen US-Zölle muss ein administratives Verfahren zur Verfügung gestellt werden. In der Veröffentlichung CSMS # 68315804 informiert die US-amerikanische Zollbehörde über das Vorgehen.

    Das Übereinkommen zwischen EU und USA

    Nach dem Urteil des Supreme Courts entfielen auch für die EU die reziproken Zölle. Damit gelten momentan für die EU der neue temporäre Sonderzoll von 10 % sowie die nicht auf den IEEPA basierenden weltweit gültigen Zölle. Das sind insbesondere die Section 232-Maßnahmen für Stahl- und Aluminiumerzeugnisse, Waren aus Kupfer, Holz und Schnittholz, Halbleiter, LKW, Busse sowie Automobile.

    Davor galt für die EU seit Sommer 2025 eine Zollbasis der USA von 15 % auf europäische Waren einschließlich Autos und Kfz-Teile. Die EU hatte das sogenannte Turnberry-Abkommen am 29. Juli 2025 im Artikel Zoll- und Handelseinigung von EU und USA zusammengefasst. Betrug der Meistbegünstigten (MFN)-Zollsatz mehr als 15 %, kam nur dieser zum Tragen. Dieses Abkommen galt seit dem 21. August 2025 und für KFZ sowie KFZ-Teile seit 1. September 2025. Nach dem Urteil wurden die Verhandlungen zwischen EU und USA unterbrochen, nun aber wieder aufgenommen.

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      „Reziproke Zölle": US-Zölle je Handelspartner

      Bevor die reziproken Zölle gemäß International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) vom Supreme Court als rechtswidrig eingestuft wurden, hat die USA dieselben als politische Instrument eingesetzt, um mit den Ländern der Welt in Verhandlungen zu treten. Ausschlaggebend war die Executive Order vom 2. April 2025

      Individuelle Zollsätze wurden daraufhin mit einzelnen Ländern festgesetzt. Auch die Liste der Waren wurde mehrfach modifiziert. Flugzeuge und Flugzeugteile, generische Medikamente und natürliche Ressourcen, die in den USA nicht verfügbar sind, wurden von den Zöllen ausgenommen. 

      Nun gelten für alle Länder die Zölle auf Grundlage der Section 122 Trade Act. Diese Maßnahme ist ausdrücklich zeitlich befristet und gilt für einen Zeitraum von 150 Tagen, also voraussichtlich bis zum 24. Juli 2026, sofern sie nicht vorher geändert oder durch den Kongress verlängert wird.

      Von besonderer Bedeutung ist das Verhältnis zu China. Hier schwankten die Zölle um teilweise über 100 %, doch auch hier greifen nun die globalen 10 %. Die Section 301-Zölle gegenüber China bleiben hingegen unbefristet in Kraft.

      Weltweit gültig: Zölle beim Import in die USA

      Bereits in der ersten Amtsperiode von Präsident Donald Trump wurden Zölle auf Stahl und Aluminium erhoben. Nach Aussetzungen und Quotenregelungen wurde in seiner zweiten Amtszeit ebenfalls wieder durchgegriffen und Zölle sukzessive angehoben. Sie basieren auf Section 232 des Trade Expansion Act von 1962. Mit der Proklamation vom 2. April 2026 wurde nun ein neues Stufenmodell eingeführt. Das Wichtigste in Kürze: 

      • Zölle auf Halbleiter und Derivate: Mit der Proklamation 11002 vom 14. Januar 2026 führten die USA zusätzliche Zölle auf integrierte Schaltkreise oder Produkte, die solche enthalten, ein. Die derzeit betroffenen Waren werden laut Anhang unter 8471.50, 8471.80 und 8473.30 eingereiht. Der Zusatzzollsatz gilt allerdings nicht, sofern die Halbleiter und Derivate für kritische Infrastruktur oder Verteidigung bestimmt sind. Weitere Ausnahmen werden in der Proklamation aufgezählt. Basierend auf der Mitteilung #67400472 der U.S. Customs and Border Protection bietet dazu Germany Trade and Invest (GTAI) eine Zusammenstellung der Änderungen im US-Zolltarif.
      • Zölle auf KFZ/LKW, KFZ/LKW-Teile und Busse: Seit der Bekanntmachung des Weißen Hauses vom 26 März 2025 Adjusting Imports of Automobiles and Automobile Parts into the United Stateserheben die USA einen zusätzlichen Zollsatz von 25 % auf US-Importe von Kraftfahrzeugen von Kleinwagen über Limousinen bis zu leichten Nutzfahrzeugen und Kraftfahrzeugteile wie Motoren, Getriebe und elektrische Komponenten. Die Zölle auf Autoimporte traten zum 3. April und Zusatzzölle auf Autoteile zum 3. Mai 2025 in Kraft. Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, werden für Autoteile nicht die zusätzlichen Zölle auf Aluminium und Stahl fällig. Bitte beachten Sie: Importe von Autos und Autoteilen aus der EU werden nur mit 15 % Zoll belegt.
        Für mittel- und schwergewichtige LKWs (US-Klassen 3 bis 8) sowie bestimmte Teile dieser Fahrzeuge gilt seit 1. November 2025 gemäß der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2025 Adjusting Imports of Medium- and Heavy-Duty Vehicles, Medium- and Heavy-Duty Vehicle Parts, and Buses Into the United States ein Zollsatz von 25 %. In derselben Proklamation sind auch bestimmte Busse zu finden, für die ein Zollsatz von 10 % eingeführt wird. Der Dokumentationsprozess für Ausnahmen von mittelschweren und schweren Lkw sowie Teile dafür, die unter das US-Abkommen mit Mexiko und Kanada (USMCA) fallen, wird in der Notice vom 2. Februar 2026 beschrieben. Außerdem werden bei einer Endmontage in den USA Erstattungen bis 2030 ermöglicht.
      • Zölle auf Holz und Schnittholz: Mit 14. Oktober 2025 gilt allgemein ein Zollsatz von 10 % auf importiertes Weich- und Bauholz und ein 25 % Zoll auf Küchen- und Badezimmermöbel sowie auf gepolsterte Holzprodukte. Dieser soll zum 1. Januar ansteigen. Ausnahmen gelten für Japan und die EU. In der EU werden die Zölle 15 % nicht überschreiten. Die betroffenen Holz- und Schnittholzprodukten werden in der Timber HTS Liste aufgeführt.
      • Zölle auf pharmazeutische Produkte: Mit der Proklamation vom 2. April 2026 soll ein Zollsatz von 100 % ad valorem auf (patentierte) pharmazeutische Produkte und deren Inhaltsstoffe ab 31. Juli 2026 eingeführt werden. Die Zusatzzölle gemäß Section 232 Trade Expansion Act sollen stufenweise in Kraft treten: Für bestimmte große Unternehmen, die namentlich in Annex III der Proklamation aufgeführt werden, treten die Zölle am 31. Juli 2026 in Kraft, für alle übrigen Unternehmen am 29. September 2026. Generika, Biosimilars sowie deren Inhaltsstoffe sind derzeit vollständig von diesen Zöllen ausgenommen. Dies gilt auch für spezialisierte pharmazeutische Produkte – die Liste ist im Annex IV einsehbar.
        Für pharmazeutische Produkte aus der Europäische Union, Japan, aus der Republik Korea sowie aus der Schweiz und Liechtenstein gilt nur ein Zollsatz in Höhe von 15 %. Für das Vereinigte Königreich gelten lediglich 10 % mit der Möglichkeit auf weitere Reduktion.

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      De-Minimis: Zölle für Kleinsendungen

      Seit dem 29. August 2025 wurde die De-Minimis-Wertgrenze von 800 auf 50 US-Dollar gesenkt. Mit der Executive Order Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries vom 30. Juli 2025 fallen für Kleinsendungen oberhalb der neuen Wertgrenze die länderabhängigen Zölle an (ad-valorem-Methode).

      Für internationale Postsendungen kann in einer Übergangsphase von sechs Monate auch ein gestaffelter, pauschaler Zoll je Paket (specific duty) entrichtet werden. Gleichzeitig erhält die Zollbehörde US Customs and Border Protection (CBP) erweiterte Befugnisse und darf bei informellen Sendungen bis 2.500 US-Dollar eine Art Sicherheitsleistung (basic importation and entry bond) verlangen. 

      Ferner sind internationale Transportdienstleister zur Hinterlegung von sogenannten Carrier-Bonds verpflichtet, mit der die Entrichtung der vorgeschriebenen Zölle abgesichert wird.

      Mit der Executive Order Continuing the Suspension of Duty-Free De Minimis Treatment for All Countries erklärte der US-Präsident am 20. Februar 2026, dass die Aussetzung der zollfreien De-Minimis-Behandlung für alle Länder weiterhin gilt. 

      So recherchieren Sie Zusatzzölle für Ihre Waren

      Für Ihre Recherche zu US-Zöllen können Sie die Datenbank Harmonized Tariff Schedule der U.S. International Trade Commission nutzen. Dort werden die Zollsätze und die besonderen Einstufungsbestimmungen (Kapitel 98) bzw. vorübergehende Rechtsvorschriften (Kapitel 99) der USA eingepflegt. Geben Sie hier für den Start den international gültigen Sechssteller Ihrer Ware ein oder nutzen Sie die Stichwortsuche.

      Alternativ nutzen Sie die Datenbank der EU-Kommission Access2Markets. Die aktuellen Zollsätze aller Länder werden dort zur Verfügung gestellt. Geben Sie zur Recherche direkt auf der Startseite die sechsstellige Warennummer mit dem Ursprungsland Deutschland und dem Bestimmungsland Vereinigte Staaten ein.