USA: Aktuelle Entwicklungen
Zollpolitik

USA: Aktuelle Entwicklungen

Zollerhebungen seitens der Vereinigten Staaten von Amerika prägen die Schlagzeilen im Frühjahr 2025. Ein Zwischenfazit zu Aktionen und Reaktionen.

„Reziproke Zölle": US-Zölle je Handelspartner

Bereits im Februar 2025 haben die USA sogenannte „reziproke Zölle", also eine Angleichung von Zöllen oder Handelsmaßnahmen angekündigt. Mit der Executive Order vom 2. April 2025 wurde der nationale Notstand aufgrund von Handelsdefiziten ausgerufen und dann länderabhängige Pauschalsätze eingeführt. So wurden alle Importe aus Drittländern mit einem Zollsatz von 10 % belegt, der am 5. April in Kraft trat. . 

Für ausgewählte Länder und Ländergruppen, die in Annex I aufgeführt werden, sollte ein höherer Zollsatz ab 9. April gelten: Für Importe aus der EU waren 20% oder aus der Schweiz 32 % vorgesehen. Am Abend des 9. April ruderte der US-amerikanische Präsident allerdings zurück und verkündete eine sofortige „Zoll-Pause" von 90 Tagen. Währenddessen greift ein universeller Zollsatz von 10%. Für China gilt diese Pause allerdings nicht - siehe Im Fokus: US-Zölle gegenüber China

Ausnahmen von den globalen Zollsätzen gelten für die in Annex II aufgeführten Waren, beispielsweise für Kupfer, Pharmazeutika, Halbleiter, Holzartikel, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie und Energieprodukte. Außerdem gelten die Maßnahmen nicht für Stahl- und Aluminiumprodukte bzw. Autos und Autoteile, die bereits durch Zusatzzölle betroffen sind. Die Ausnahmeregelung für Waren, die dem Abkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada (USMCA) unterliegen, bleibt unverändert. Zudem wird der Zusatzzoll nicht für US-Waren erhoben. Zollminderungen können erlangt werden, wenn bei Importen Anteile von US-Waren mit einem Wert von mindestens 20 % zum Gesamtwert gegenüber der Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection (CBP) nachgewiesen werden. 

Hinweis: Diese Zölle betreffen Entwicklungs- und Schwellenländer laut des IW-Kurzberichts vom 14. Februar besonders hart. 

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US-Zölle auf Stahl und Aluminium sowie Autoimporte

Seit 12. März 2025 gilt für einen überwiegenden Anteil von Stahl- und Aluminiumimporten in die USA ein einheitlicher Zollsatz von 25 %. Hiervon ist Europa direkt betroffen, aber auch für Länder wie Großbritannien, Australien, Kanada, Mexiko oder Argentinien wurde die bisherigen Quotenregelung aufgehoben. Kanada hat das Weiße Haus sogar einen Zollsatz von 50 % angedroht, nachdem Ontario einen Aufschlag auf Stromexporte an die USA angekündigt hatte. Der Ministerpräsident von Ontario stimmte jedoch nach Verhandlungen mit dem US-Handelsministerium zu, das auszusetzen.

Zur Einordnung: Mit 3,2 Millionen Tonnen waren die kanadischen Aluminium-Importe in die Vereinigten Staaten, die derzeit die Hälfte Ihres Bedarfs einführen müssen, am höchsten. Auf dem Stahlmarkt importiert die USA etwa eine Viertel ihres Bedarfs, der Großteil stammt aus Kanada, Mexiko und der EU. Obwohl die USA ein bedeutender Exportmarkt für die deutsche Stahlindustrie sind, gehen derzeit rund 80 % des Stahls aus Deutschland in den EU-Binnenmarkt.  

Eine Auflistung zu den Zusatzzöllen bietet Germany Trade and Invest in folgenden Beiträgen:


Neben Aluminium und Stahl nahmen die USA eine weitere Branche ins Visier: In der Proclamation des Weißen Hauses vom 26. März 2025 kündigten die USA einen zusätzlichen Zollsatz von 25 % auf US-Importe von Kraftfahrzeugen von Kleinwagen über Limousinen bis zu leichten Nutzfahrzeugen und Kraftfahrzeugteile wie Motoren, Getriebe und elektrische Komponenten an. Die Zölle auf Autoimporte traten zum 3. April in Kraft. Zusatzzölle auf Autoteile sollen spätestens ab 3. Mai 2025 erhoben werden.

Zölle auf Fahrzeugimporte belasten die deutsche Autoindustrie erheblich, zumal die USA ein wichtiger Absatzmarkt sind. Vor der neuen Zollpolitik erhoben die USA auf Autos aus der EU lediglich 2,5 % während die EU bislang noch 10 % auf US-Autoimporte verlangt. Allerdings lagen die US-Zölle auf Pickups und leichte Nutzfahrzeuge mit 25 % deutlich höher. Manche Autobauer produzieren daher bereits seit längerem vor Ort in den USA, aber selbst diese Werke importieren zumeist Autoteile aus umliegenden Drittländern. Doch Sonderregelungen bzw. Zollaussetzungen für Produkte, die für eine Zollpräferenzbehandlung im Rahmen des USMCA (US-Mexiko-Canada Freihandelsabkommen) in Frage kommen, sind inzwischen etabliert. Auf diese Weise wollen die USA die Produktion wieder weitgehend in das eigene Land holen. Im Fact Sheets des Weißen Hauses werden dafür ebenfalls Gründe der nationalen Sicherheit gemäß Section 232 of the Trade Expansion Act of 1962 angeführt.

So reagiert die EU

Bereits 2018 hat die EU mit Gegenzöllen reagiert als die USA bei der Einfuhr Strafzölle auf bestimmte Eisen, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse erhoben. In einer Pressemeldung vom 12. März 2025 hat die EU Kommission daher angekündigt, diese Zölle wieder in Kraft zu setzen und weitere Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Brüssel erstellte daraufhin zwei Listen von US-Produkten, die mit Zöllen belegt werden könnten. Darunter eine mit den bereits bewährten Waren und eine erweiterte Liste. 

Ein kurzer Rückblick: Eine Beilegung des Streits erfolgte in der Vergangenheit im Zuge des G-20-Gipfels im Oktober 2021, bei dem die gegenseitigen Maßnahmen bis 31. März 2025 ausgesetzt wurden. Während dieser Aussetzung durften EU-Ursprungswaren bis zu einer bestimmten Menge zollfrei in die USA geliefert werden. Diese Quotenregelung wurde jedoch mit der Bekanntmachung von 25 Prozent auf Stahl- und Aluminiumimporte in die USA ab 12. März 2025 seitens der USA aufgehoben. Die EU hingegen hat mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/664 vom 31. März 2025 die Aussetzung bis 14. April verlängert und sich gesprächsbereit gezeigt. 

Am 14. April 2025 erfolgten dann zwei entscheidende Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU: Zunächst trat die erweiterte Liste mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/778 in Kraft. Mit den dortigen Maßnahmen ändert die EU sowohl die Zollsätze als auch die Liste der betroffenen Waren der ursprünglichen Gegenmaßnahmen in Anhang I. So ist beispielsweise Whisky von den Zusatzzöllen nicht mehr betroffen. In den Anhängen II und III sind die neuen Waren und Zollsätze verzeichnet. Ab 1. Dezember 2025 soll der Kreis der betroffenen Waren gemäß Anhang IV ausgeweitet werden.

Gleichzeitig wurden diese Maßnahmen sowie die Maßnahmen aus 2018 und 2020 mit der ebenfalls am 14. April 2025 erschienenen Durchführungsverordnung (EU) 2025/786 ausgesetzt. Dort heißt es wörtlich, dass „die Anwendung der mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2025/778, (EU) 2018/886 und (EU) 2020/502 eingeführten zusätzlichen Wertzölle bis zum 14. Juli 2025 ausgesetzt” wird.

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    Im Fokus: US-Zölle gegenüber China

    Seit 1. Februar haben die USA schrittweise Zollerhöhungen auf Importe aus der Volksrepublik China bekanntgegeben. Während sie im Februar zunächst bei 10% lagen, wurden sie bereits ab 3. März auf 20 % erhöht. Ab dem 9. April sollte zunächst ein Zollsatz von 34% gelten, der allerdings nach heftiger Reaktion aus China am Vorabend zunächst auf 104% und am Abend des 9. April 2025 mit sofortiger Wirkung auf 125 % erhöht wurde. Rechnet man 20 % Einfuhrzoll vom Februar hinzu, gilt somit seit 9. April 2025 ein US-Einfuhrzoll von insgesamt 145 % auf Waren aus China. 

    Am 11. April 2025 veröffentlichte das Weiße Haus allerdings ein Präsidialmemorandum, das bestimmte Elektronikprodukte aus China von den sogenannten „reciprocal tariffs“ ausnimmt. Dazu gehören Smartphones und Halbleiter. Diese Ausnahmen gelten allerdings nicht für andere bereits bestehende Abgaben wie zum Beispiel die pauschalen 20 % Strafzölle im Zusammenhang mit der US-Fentanyl-Strategie. Eine vollständige Zollbefreiung besteht also nicht.

    Vor allem auf den E-Commerce zielt die Abschaffung der de-minimis-Behandlung ab 2. Mai 2025: Für Einfuhren aus China mit einem Wert bis 800 US-Dollar, die zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, gelten dann keine Ausnahmen mehr.

    Germany Trade and Invest hat die US-Zölle auf Waren aus China aufgeschlüsselt. 

    Die chinesische Regierung hat bereits im Februar Klage bei der WTO eingereicht und ebenfalls Zölle auf bestimmte US-Import erhoben. Seit 10. Februar werden 10 % für Rohöl und Landmaschinen sowie 15 % auf Flüssiggas oder Kohle aus den USA erhoben. Seit 10. März gelten zusätzliche Zöllen von 15 % auf Hühnerfleisch, Weizen, Mais und Baumwolle und 10 % auf Sorghum, Sojabohnen, Schweinefleisch, Rindfleisch, Fischereierzeugnisse, Obst, Gemüse und Milcherzeugnisse. Nach den Ankündigungen des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump vom 2. April 2025 hat China zunächst mit weiteren Zöllen von 34 % reagiert und diese dann auf 84% mit Wirkung zum 10. April erhöht. Am 11. April 2025 veröffentlichte die Zollkommission des chinesischen Staatsrats dann eine neue Maßnahme zur Erhöhung der chinesischen Gegenzölle auf US-Importe von 84 % auf 125 %, die am Folgetag in Kraft traten. 

    Im Dreiecksverhältnis zwischen USA, China und der EU muss sich Europa nun in einem Balanceakt bewähren. China bleibt als größter Importeur der EU und drittgrößter Exportmarkt ein wichtiger Handelspartner. Und zeigt verstärkt geopolitische Ambitionen. Einerseits prüft und erlässt die EU daher zurzeit Antidumpingmaßnahmen zum Beispiel auf E-Autos, auf die China reagiert und auf Branntwein oder Schweinefleisch Zölle erhebt. Andererseits will Europa unter anderem mit den Komponenten für erneuerbare Energien aus China die Umstellung auf grüne Energie vorantreiben und weiterhin vom globalen Handel profitieren. Wegfallende Absatzmärkte für chinesische Produkte könnten zudem zu verstärkter Aktivität auf dem europäischen Markt führen. 

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    Amerikanischer Kontinent: US-Zölle gegenüber Mexiko und Kanada

    Die am 1. Februar verkündeten US-Zölle gegenüber Mexiko wurden auf 25 % angesetzt. Doch noch vor Inkrafttreten am 4. Februar 2025 wurden sie ausgesetzt, da Mexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum umgehend Maßnahmen zur Eindämmung des Drogenhandels von Mexiko in die Vereinigten Staaten ergriffen hatte. Die Aussetzung galt zunächst für vier Wochen. Am Dienstag, den 4. März traten die Zölle dann in Kraft. Bereits am Mittwoch, den 5. März gewährte US-Präsident Donald Trump einen einmonatigen Aufschub für US-Autohersteller und am Donnerstag, den 6. März stoppte er nach einem erneuten Telefonat mit Mexikos Präsidentin die meisten Zölle bis 2. April: Mexiko zahlt nun keine Zölle auf Waren, die unter das gemeinsame Freihandelsabkommen USMCA fallen. Dieses wurde von den USA, Mexiko und Kanada in Trumps erster Amtszeit ausgehandelt. Germany Trade and Invest hat die US-Zölle auf Waren aus Mexiko aufgeschlüsselt.

    Bereits jetzt zeigen die Reaktionen auf den Finanzmärkten: Zölle schaden der mexikanischen ebenso wie der US-amerikanischen Wirtschaft. Auch europäische Unternehmen, die in Mexiko Produktionsanlagen betreiben, um den US-Markt zu beliefern, sind davon massiv betroffen. 

    Wie gegenüber Mexiko wurden die Zölle bei Wareneinfuhren aus Kanada ebenfalls auf 25 % und für Energieimporte bzw. Kali auf 10 % gesetzt. Doch ebenso wie beim Handel mit Mexiko gelten seit 6. März Ausnahmen für Waren, die im Rahmen des USMCA eingeführt wurden. Germany Trade and Invest hat die US-Zölle auf Waren aus Kanada auch aufgeschlüsselt. Zum Hintergrund: Die USA sind für Kanada der wichtigste und größte Handelspartner mit einem Umfang von knapp einer Billion Dollar an Waren und Dienstleistungen. 

    Laufende Analysen zu aktuellen Zöllen und ihren Folgen für die Wirtschaft stellt das Kiel Institut für Weltwirtschaft im Kiel Trade and Tariff Monitor zur Verfügung. 

    So recherchieren Sie Zusatzzölle für Ihre Waren

    Für Ihre Recherche zu US-Zöllen können Sie die Datenbank Harmonized Tariff Schedule der U.S. International Trade Commission nutzen. Dort werden die Zölle der USA eingepflegt. Geben Sie hier den Sechssteller Ihrer Ware ein oder nutzen Sie die Stichwortsuche.

    Alternativ nutzen Sie die Datenbank der EU-Kommission Access2Markets. Die aktuellen Zollsätze aller Länder werden dort zur Verfügung gestellt. Geben Sie zur Recherche direkt auf der Startseite die sechsstellige Warennummer mit dem Ursprungsland Deutschland und dem Bestimmungsland Vereinigte Staaten ein.