Aktueller Blick auf die US-Zollpolitik
Zollpolitik

Aktueller Blick auf die US-Zollpolitik

Zollerhebungen seitens der Vereinigten Staaten von Amerika prägen die Schlagzeilen. Ein Zwischenfazit zu Rechtsgrundlagen und Zollsätzen.

Die US-Zollpolitik auf einen Blick

Der 47. US-Präsident legt einen Schwerpunkt seiner Amtszeit auf die Zollpolitik. Zunächst führte er Zölle auf Produkte wie Stahl, Aluminium oder Autos ein, die auf dem Trade Expansion Act von 1962 basieren. Es sind sektorale Zölle, die er immer wieder erweitert – zuletzt auf Polysilizium und Drohnen. 

Als “Liberation Day” bezeichnete er die Verkündung reziproker Zölle im April 2025 auf Grund präsidialer Notstandsbefugnisse. Als der US Supreme Court diesen Zöllen im Februar 2026 die rechtliche Grundlage entzog, reagierte das Weiße Haus mit einem temporären globalen Sonderzoll von 10 % auf Basis der Section 122 des Trade Act von 1974. Dieser trat am 24. Februar 2026 für 150 Tage in Kraft. Seit dem 24. Juli 2026 gilt nun der Sonderzoll auf Basis der Section 301 des Trade Act von 1974. Diese Zölle können dauerhaft gelten und müssen spätestens alle vier Jahre überprüft werden.

Die EU hat daher schon früh ein Abkommen mit den USA angestrebt, um der europäischen Wirtschaft bessere Planungssicherheit zu ermöglichen. Welche Zölle kumuliert werden und in welcher Reihenfolge Unternehmen prüfen sollten hat Germany Trade and Invest übersichtlich zusammengestellt.

Globale US-Zusatzzölle für 60 Handelspartner

Seit dem 24. Juli erheben die USA Zusatzzölle auf Basis von Section 301 des Trade Act of 1974 im Zusammenhang mit Zwangsarbeit. Im Presidential Memorandum vom 23. Juli 2026 werden 60 Handelspartner der USA benannt, die diesen Zusatzzoll zu zahlen haben. Diejenigen, die bereits eigene Einfuhrverbote für Waren aus Zwangsarbeit eingeführt haben, werden mit 10 %, die anderen mit einem zusätzlichen Zollsatz von 12,5 % belegt. Konkret gilt: 

  • EU und Taiwan: Für Waren mit Ursprung in der EU und Taiwan gilt ein Zollsatz von 10 %, wenn der MFN-Zollsatz darunter liegen. Liegt er darüber, fällt kein Zusatzzoll an. 
  • Japan, Südkorea und der Schweiz:  Für Waren mit Ursprung in Japan, Südkorea und der Schweiz gilt analog ein Zollsatz von 12,5 %, wenn der MFN-Zollsatz darunter liegt. Liegt er darüber, fällt auch hier kein Zusatzzoll an.
  • Vereinigtes Königreich: Für alle Waren aus Argentinien, Bangladesch, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Indien, Indonesien, Jordanien, Kambodscha, Kanada, Malaysia, Mexiko, Pakistan, Sri Lanka, Trinidad und Tobago sowie dem Vereinigte Königreich gelten 10 % Zusatzzoll. 
  • Für alle anderen untersuchten Volkswirtschaften wird 12,5 % Zusatzzoll erhoben. 

Im Anhang der zugehörigen Federal Register Notice werden Ausnahmen definiert. So gelten die Zusatzzölle nicht auf Erzeugnisse aus Stahl, Aluminium, Kupfer, Holz und Holzprodukte sowie Kfz und Kfz-Teile, LKW und LKW-Teile. Auch in den USA benötigte Rohstoffe und Erzeugnisse sind ausgenommen. Länderspezifische Ausnahmen finden sich in Anhang II.  

Das Übereinkommen zwischen EU und USA

Für die EU gilt der Sonderzoll von 10 % sowie die Section 232-Maßnahmen für unter anderem Stahl- und Aluminiumerzeugnisse.  

Ausnahme: Für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile mit Ursprung in der Europäischen Union gilt seit 1. August 2025 eine zollrechtliche Obergrenze. Die Gesamtbelastung aus regulärem MFN‑Zollsatz und zusätzlichen Zöllen darf 15 % nicht überschreiten. 

Dies wurde im schottischen Turnberry verhandelt. Die gemeinsamen Erklärung der EU und USAist Basis des Abkommens, das die EU mit den USA bis Ende 2029 schließen will. Daher hat die EU den USA unter gewissen Schutzmechanismen ermöglicht, seit 1. Juli 2026 die überwiegende Anzahl aller US-Produkte zollfrei, ohne Wertzoll-Anteile oder mit ermäßigten Zollsätzen im Rahmen von Kontingenten zu importieren. Mehr dazu in folgenden Artikeln der AEB-Community: Waren aus den USA ab sofort zollfrei und Import aus USA: Nachweise für nicht-präferenziellen Ursprung und Direktbeförderung.

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Weltweit gültig: Sektorale Zölle 

Verschiedene Schutzzölle auf Basis von Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 wurden schon in der ersten Amtszeit des aktuellen Präsidenten erhoben und danach ausgesetzt. IN der zweiten Amtszeit werden sie nun auf immer mehr Sektoren ausgeweitet. 

Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer

Zölle auf Halbleiter und Derivate

Zölle auf KFZ/LKW, KFZ/LKW-Teile und Busse

  • Seit der Bekanntmachung des Weißen Hauses vom 26 März 2025 Adjusting Imports of Automobiles and Automobile Parts into the United Stateserheben die USA einen zusätzlichen Zollsatz von 25 % auf US-Importe von Kraftfahrzeugen von Kleinwagen über Limousinen bis zu leichten Nutzfahrzeugen und Kraftfahrzeugteile wie Motoren, Getriebe und elektrische Komponenten. 
  • Die Zölle auf Autoimporte traten zum 3. April und Zusatzzölle auf Autoteile zum 3. Mai 2025 in Kraft. Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, werden für Autoteile nicht die zusätzlichen Zölle auf Aluminium und Stahl fällig. Bitte beachten Sie: Importe von Autos und Autoteilen aus der EU werden nur mit 15 % Zoll belegt.
  • Für mittel- und schwergewichtige LKWs (US-Klassen 3 bis 8) sowie bestimmte Teile dieser Fahrzeuge gilt seit 1. November 2025 gemäß der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2025 Adjusting Imports of Medium- and Heavy-Duty Vehicles, Medium- and Heavy-Duty Vehicle Parts, and Buses Into the United States ein Zollsatz von 25 %. 
  • In derselben Proklamation sind auch bestimmte Busse zu finden, für die ein Zollsatz von 10 % eingeführt wird. Der Dokumentationsprozess für Ausnahmen von mittelschweren und schweren Lkw sowie Teile dafür, die unter das US-Abkommen mit Mexiko und Kanada (USMCA) fallen, wird in der Notice vom 2. Februar 2026 beschrieben. 
  • Außerdem werden bei einer Endmontage in den USA Erstattungen bis 2030 ermöglicht.

Zölle auf Holz und Schnittholz

  • Mit 14. Oktober 2025 gilt allgemein ein Zollsatz von 10 % auf importiertes Weich- und Bauholz und ein 25 % Zoll auf Küchen- und Badezimmermöbel sowie auf gepolsterte Holzprodukte. 
  • Ausnahmen gelten für Japan und die EU. In der EU werden die Zölle 15 % nicht überschreiten. 
  • Die betroffenen Holz- und Schnittholzprodukten werden in der Timber HTS Liste aufgeführt.

Zölle auf pharmazeutische Produkte

  • Mit der Presidential Proclamation vom 2. April 2026, Adjusting Imports of Pharmaceuticals and Pharmaceutical Ingredients into the United States soll ein Zollsatz von 100 % ad valorem auf (patentierte) pharmazeutische Produkte und deren Inhaltsstoffe ab 31. Juli 2026 eingeführt werden. Die Zusatzzölle gemäß Section 232 Trade Expansion Act sollen stufenweise in Kraft treten: 
  • Für bestimmte große Unternehmen, die namentlich in Annex III der Proklamation aufgeführt werden, treten die Zölle am 31. Juli 2026 in Kraft, für alle übrigen Unternehmen am 29. September 2026. 
  • Generika, Biosimilars sowie deren Inhaltsstoffe sind derzeit vollständig von diesen Zöllen ausgenommen. Dies gilt auch für spezialisierte pharmazeutische Produkte – die Liste ist im Annex IV einsehbar.
  • Für pharmazeutische Produkte aus der Europäische Union, Japan, aus der Republik Korea sowie aus der Schweiz und Liechtenstein gilt nur ein Zollsatz in Höhe von 15 %. Für das Vereinigte Königreich gelten lediglich 10 % mit der Möglichkeit auf weitere Reduktion.

Zölle auf Drohnen

Mit der Presidential Proclamation vom 13. August 2026, Adjusting Imports of Unmanned Aircraft Systems and Unmanned Aircraft Systems Components into the United States, wurden neue Section-232-Zölle für Drohnen und Drohnenkomponenten eingeführt. 100 % Zusatzzoll für größere Drohnen mit sicherheitsrelevanten Komponenten (siehe Annex I) und 25 % für kleinere Drohnen unter 25 kg an (siehe Annex II). Die Zölle auf Drohnen treten am 3. September 2026 in Kraft. Für bestimmte Komponenten (Annex III) gelten die Maßnahmen erst ab 9. Februar 2027.

Für Produkte aus der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Japan, Südkorea und Taiwan sollen die Zölle grundsätzlich 15 % nicht überschreiten, sofern nahezu alle kritischen Komponenten, Software und Technologien ebenfalls aus diesen Ländern oder den USA stammen (Annex IV).

Zölle auf Polysilizium: Strategischer Rohstoff mit Mindestpreis

Die Presidential Proclamation vom 6. August, Adjusting Imports of Polysilicon and its Derivatives into the United States, nimmt die vorgelagerte Lieferkette für Halbleiter und Solarzellen ins Visier. Für Polysilizium werden daher neben Section-232-Zöllen auch Mindestpreise festgelegt. Wer unter dem Mindestpreis importieren will, muss einen Sonderzoll in Höhe der Differenz zwischen geringerem Preis und Mindestpreis als Sonderzoll zahlen. Zölle und Mindestpreise gelten ab 4. Dezember 2026. Die Höhe der Zusatzzölle liegt bei 15 %.

Für Produkte aus der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Japan, Südkorea und Taiwan soll auch bei Polysilizium die gesamte Abgabenlast 15 % nicht überschreiten. Liegt der MFN bereits bei über 15 %, so wird kein weiterer Zoll addiert. Liegt er darunter, so gelten 15 %.

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De-Minimis: Zölle für Kleinsendungen

Seit dem 29. August 2025 wurde die De-Minimis-Wertgrenze von 800 auf 50 US-Dollar gesenkt. Mit der Executive Order Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries vom 30. Juli 2025 fallen für Kleinsendungen oberhalb der neuen Wertgrenze die länderabhängigen Zölle an (ad-valorem-Methode).

Mit der Executive Order Continuing the Suspension of Duty-Free De Minimis Treatment for All Countries erklärte der US-Präsident am 20. Februar 2026, dass die Aussetzung der zollfreien De-Minimis-Behandlung für alle Länder weiterhin gilt. 

So recherchieren Sie Zusatzzölle für Ihre Waren

Für Ihre Recherche zu US-Zöllen können Sie die Datenbank Harmonized Tariff Schedule der U.S. International Trade Commission nutzen. Dort werden die Zollsätze und die besonderen Einstufungsbestimmungen (Kapitel 98) bzw. vorübergehende Rechtsvorschriften (Kapitel 99) der USA eingepflegt. Geben Sie hier für den Start den international gültigen Sechssteller Ihrer Ware ein oder nutzen Sie die Stichwortsuche.

Alternativ nutzen Sie die Datenbank der EU-Kommission Access2Markets. Die aktuellen Zollsätze aller Länder werden dort zur Verfügung gestellt. Geben Sie zur Recherche direkt auf der Startseite die sechsstellige Warennummer mit dem Ursprungsland Deutschland und dem Bestimmungsland Vereinigte Staaten ein.