
Omnibus Update: So plant die EU bei Nachhaltigkeitsberichten
Ob CBAM, CSDDD und CSRD – die Omnibus-Pakete und der Clean Industrial Deal sollen den Weg zum Bürokratieabbau frei machen. Zum aktuellen Stand.

Ob CBAM, CSDDD und CSRD – die Omnibus-Pakete und der Clean Industrial Deal sollen den Weg zum Bürokratieabbau frei machen. Zum aktuellen Stand.
Der Clean Industrial Deal soll die notwendigen Schritte der Dekarbonisierung zu einem EU-Wachstumsmotor entwickeln. Die Hauptelemente des Clean Industrial Deal sind:
Der Clean Industrial Deal wird durch die Omnibus-Pakete ergänzt, die darauf abzielen, bürokratische Hürden abzubauen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Im Folgenden wollen wir die konkreten Änderungen bei CBAM, CSDDD und CSRD eingehen.
Mit der neuen Verordnung (EU) 2025/2083, die am 20. Oktober 2025 in Kraft trat, wurde die CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 hinsichtlich einer Vereinfachung und Stärkung des CO₂-Grenzausgleichssystems geändert. Mit der neuen de-minimis-Grenze sind 90 % der Unternehmen von der Berichtspflicht ausgenommen und trotzdem 99 % der Waren erfasst, meldet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Das Wichtigste in Kürze:

CBAMBOO schafft ein weltweites Netzwerk für Dekarbonisierung. CBAMBOO-CEO Gabriel Rozenberg erklärt im Interview seine Lösung für das CBAM-Daten-Dilemma.
In den Omnibus-Paketen wurden Verschiebungen für die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD und Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD vorgeschlagen, um Unternehmen mehr Planungszeit zu verschaffen. Auch inhaltliche Änderungen wurden vorgeschlagen - eine Übersicht mit einem tabellarischen Änderungsüberblick zur CSDDD bietet die Rechtsanwaltsgesellschaft KPMG Law in ihrem Beitrag zum ersten Omnibus-Paket an.
Bereits am 16. April 2025 erschien die Richtlinie (EU) 2025/794 ("Stop-the-clock"), um die Richtlinien (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der „Daten, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen“ im Sinne der Omnibus-Pakete zu verschieben. Das hat sich damit geändert:
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit die Änderungen in nationales Recht umsetzen.
Für die inhaltliche Überarbeitung des CSDDD stand am 22. Oktober 2025 ein Vorschlag zur Abstimmung, nach dem Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern gar nicht mehr über die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Klima berichten müssen. Dieser wurde allerdings mit einer knappen Mehrheit abgelehnt.

Adverse Media? Umfassenden Schutz bietet die AEB-Software Compliance Screening mit erweitertem Content von Dow Jones.
Die Änderungen für CBAM sind bereits seit 20. Oktober in Kraft sind. Für vom CO2-Grenzausgleichssystem betroffene deutsche Unternehmen empfehlen wir den Überblick zu CBAM der DEHSt.
Die Änderungen bei CSRD und CSDDD werden erneut Mitte November im Plenum diskutiert und abgestimmt. Auch die Umsetzung in nationale Gesetze sind im Gange. In Deutschland ist die Berichtspflicht für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausgesetzt und wird bei Annahme des entsprechenden Gesetzesentwurfs ersatzlos und rückwirkend gestrichen. Wir empfehlen den Überblick zum LkSG des BAFA im Blick zu behalten.