BAFA verlängert mehrere nationale Allgemeine Genehmigungen
Exportkontrolle

BAFA verlängert mehrere nationale Allgemeine Genehmigungen

Das BAFA verlängert mehrere nationale Allgemeine Genehmigungen (AGG) bis zum 31. März 2019. Diese betreffen die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern bzw. Rüstungsgütern.

Neues aus dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Die Behörde hat die nationalen Allgemeinen Genehmigungen (AGG) Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14, Nr. 16, Nr. 17 und Nr. 30 bis zum 31. März 2019 verlängert. Einzelne AGG wurden inhaltlich verändert. Die AGG können für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern genutzt werden.

In den AGG Nr. 12, Nr. 13 und Nr. 16 wird Venezuela aus dem Kreis der explizit ausgeschlossenen Länder gestrichen. Venezuela ist seit Ende 2017 ein Waffenembargoland im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der EG-Dual-Use-VO und damit bereits aus diesem Grund aus dem Anwendungsbereich dieser AGG ausgeschlossen. Inhaltliche Änderungen ergeben sich folglich aus der Streichung nicht.

Begünstigung von Forschungsmissionen

Die AGG Nr. 13 wird unter Ziffer 4.19 um eine weitere Fallgruppe ergänzt. Begünstigt werden sollen Ausfuhren im Rahmen von Forschungsmissionen gemeinnütziger Stiftungen und Vereinen, sofern die ausgeführten Güter auf der Forschungsreise ge- oder verbraucht werden und keine Weitergabe der Güter an Dritte erfolgt. 

Außerdem wird der Ausschlusstatbestand der Ziffer 3.2 Spiegelstrich 2 der AGG Nr. 13 auf alle militärischen Verwendungen erweitert. Dies gilt, soweit es sich nicht um Ausfuhren von Behörden und Dienststellen der EU oder der Mitgliedstaaten der EU zur Erledigung dienstlicher Aufgaben oder von Ausfuhren hier stationierter ausländischer Truppen handelt – oder die Ausfuhr im Auftrag der Bundeswehr an die Bundeswehr erfolgt.

Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen für die Ausfuhr und Verbringung von Rüstungsgütern des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste

Verfahrenserleichterungen für die Ausfuhr und Verbringung bzw. für Handels- und Vermittlungsgeschäfte von Rüstungsgütern des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste sind in den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis 27 geregelt.

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 20, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 24 und Nr. 26 werden bis zum 31. März 2019 verlängert.

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18, Nr. 19, Nr. 23, Nr. 25 und Nr. 27 werden aufgrund fortbestehenden Abstimmungsbedarfs zunächst nur bis zum 31.05.2018 verlängert. Weitergehende Verlängerungen bis zum 31.03.2019 sind jedoch beabsichtigt und werden nach Abschluss der Abstimmungen zu etwaigen inhaltlichen Änderungen vorgenommen.

Die Einzelheiten zu den inhaltlichen Änderungen der Allgemeinen Genehmigungen für Rüstungsgüter entnehmen Sie bitte der Homepage des BAFA.

Nutzer von AEB-Exportkontrolllösungen haben es leichter

Wenn Sie eine Exportkontrolllösung der AEB im Einsatz haben, prüfen Sie Ihre Ausfuhren und Verbringungen immer gegen die aktuellen Vorschriften, manuelle Anpassungen sind nicht erforderlich.