Ihre Fragen, unsere Antworten: Software-FAQ

Compliance Screening
Export Controls
License Management
Risk Assessment
Gegen welche Sanktionslisten muss ich meine Geschäftspartner prüfen?

Unternehmen mit Sitz in der EU müssen bei der Sanktionslistenprüfung grundsätzlich nur die Sanktions- bzw. Verbotslisten berücksichtigen, die aus EU-Embargo-Verordnungen oder den jeweiligen nationalen Gesetzen hervorgehen.

Dabei gibt es zwei Arten von Embargo-Verordnungen, gegen deren Anhänge die Geschäftspartner eines Unternehmens während der Sanktionslistenprüfung abgeglichen werden müssen. Zum einen sind dies die Embargos, die sich aus den sogenannten Antiterrorismus-Verordnungen, den EU-Verordnungen 881/2002 (ISIL (Da‘esh) und Al-Qaida), 2580/2001 (Terrorverdächtige) und 753/2011 (Afghanistan) incl. aller Änderungsverordnungen ergeben.

Zum anderen gibt es länderbezogene EU-Embargo-Verordnungen mit angehängten Namenslisten, unter anderem für die Länder Iran, Irak, Demokratische Republik Kongo, Nordkorea, Sudan etc.

Auf der Website des BAFA findet sich neben den Antiterrorismus-Verordnungen eine aktuelle Auflistung aller länderbezogenen Embargo-Verordnungen, die teilweise Namenslisten in ihren Anhängen enthalten.

Die USA beanspruchen für ihre Außenhandelsgesetze weltweite Geltung. Unternehmen mit Bezug zum US-Recht müssen sicherstellen, dass sie die Regelungen dieses Rechtsgebiets einhalten. Das gilt auch, wenn der Firmensitz nicht in den USA, sondern in der EU ist. In den USA existiert eine Vielzahl von Black Lists mit ganz unterschiedlichen Hintergründen und Rechtsfolgen, von welchen jedoch nur eine Handvoll Anspruch auf weltweite Gültigkeit erheben.

Welche Listen stehen mir in Compliance Screening zur Verfügung?

Compliance Screening bietet umfangreiche internationale Listen bzw. Listenpakete für die Sanktionslistenprüfung.

Alle Sanktionslisten und Pakete ansehen

Darüber hinaus werden die bereits verfügbaren Listen kontinuierlich erweitert.

Kann ich mir auch eigene Sanktionslisten anlegen?

Ja, es ist möglich mit Compliance Screening auch eigene Listen anzulegen. 

Wie oft werden die Sanktionslisten in Compliance Screening aktualisiert?

Das geschieht täglich. Im Detail greifen wir die Originalquellen der Sanktionslisten täglich von den Websites der zuständigen Behörden ab, konsolidieren sie in ein Datenpaket und stellen dieses in der Nacht auf den Webserver für den Download bereit. Die Installationen von Compliance Screening laden diese Datei automatisiert jede Nacht nach dem Upload herunter. Die Sanktionslisten sind somit immer aktuell.

Wo finde ich weitere interessante Informationen zur Prüfung von Sanktionslisten?

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Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihre Fragen zur Software zu beantworten.

Für welche Rechtsgebiete wird Export Controls laufend upgedatet?

In Export Controls werden die Exportkontrollbestimmungen aus der Deutschen Außenwirtschaftsverordnung laufend auf den neusten Stand gebracht. Änderungen der EG-Dual-Use-Verordnung und den US-Export Administration Regulations (EAR) werden ebenfalls laufend in Export Controls gepflegt.

Kann ich mir auch eigene Rechtsgebiete oder Regeln in Export Controls anlegen?

Ja, das ist möglich. Export Controls kann weltweit zur Prüfung von Exportkontrollvorschriften aber auch zahlreichen anderen Gesetzen oder firmeninternen Vorgaben eingesetzt werden. Und die Prüflogik können Sie ganz leicht selbst hinterlegen.

Werden Prüfergebnisse in Export Controls protokolliert?

Ja, die Prüfungen werden samt Ergebnis in Export Controls protokolliert. Das ermöglicht  einen vollständigen „Audit Trail“, also die Nachweismöglichkeit für Prüfungen im Rahmen eines Audits oder einer Außenwirtschaftsprüfung. 

Wie lange werden Prüfergebnisse Ihrer Exportkontrolle aufbewahrt?

Wir vereinbaren mit Ihnen, wie lange Ihre Protokolle der Prüfergebnisse aufbewahrt werden sollen.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Exportkontrolle?

Im AEB-Magazin finden Sie eine Reihe interessanter Beitrage, Case Studies und weitere Informationen zum Thema Exportkontrolle.

Zur Exportkontrollsonderseite im AEB-Magazin

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In welchen Ländern und für welche Gesetze kann ich License Management einsetzen?

License Management erlaubt das Konfigurieren von beliebigen Genehmigungstypen. Daher ist der Einsatz nicht auf bestimmte Länder oder Gesetze beschränkt. Im Produkt bereits hinterlegt sind die Genehmigungsarten für Deutschland (EAG, SAG, HAG), für UK (SIEL, OIEL, OGEL,…) und für US EAR und US ITAR (DSPs und Agreements).

Für welche Genehmigungsbehörden ist eine Antragstellung direkt aus der Anwendung heraus möglich?

Aktuell haben wir nur eine direkte Integration in das deutsche ELAN K2 realisiert. Vereinzelt planen die Genehmigungsbehörden anderer Länder eine Schnittstelle zum Einreichen von Genehmigungsanträgen per API (Programmierschnittstelle, die beispielsweise per Webservice die Antragsdaten an das System der Behörde übergibt). Meist bieten die Behörden aber nur eine elektronische Plattform zum manuellen Erfassen der Anträge ohne die Möglichkeit der Datenübergabe aus Vorsystemen.

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie eine Integration in eine Plattform wünschen, die eine API für die Antragstellung bietet.

Für welche Genehmigungsbehörden wird die wiederkehrende Meldung von Genehmigungsnutzungen unterstützt?
Derzeit unterstützen wir die halbjährliche Berichterstattung an das BAFA in Deutschland und an DIT/ECO in UK. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Interesse an Nutzungsmeldungen für andere Länder und Behörden haben.
Wie arbeiten die Produkte Export Controls und License Management zusammen?

Das Produkt Export Controls prüft Ihre Vorgänge (z.B. Aufträge oder Lieferungen) auf Beschränkungen. Dies können Meldepflichten, Genehmigungspflichten oder Embargos, also Lieferverbote sein. Wird etwas Kritisches gefunden, so wird der Vorgang zum Beispiel direkt im SAP®-System gesperrt und sofort nach Genehmigungen im License Management von AEB gesucht, die diesen Vorgang freigeben können. Passende Genehmigungen werden dem Anwender vorgeschlagen oder bei entsprechender Konfiguration automatisch angewendet. Durch das Zuweisen der Genehmigung aus License Management wird der Vorgang in Export Controls entsperrt und kann weiterbearbeitet werden.

Liegt keine anwendbare Genehmigung vor, so kann License Management für die geprüften Vorgangsdaten direkt einen Antrag erzeugen, so dass die manuelle Erfassung der Geschäftspartner und Güter entfällt.

Kann ich License Management auch ohne Export Controls verwenden?

Ja, alle Produkte der Trade Compliance Management Lösungssuite (Compliance Screening, Export Controls, License Management und Risk Assessment) sind einzeln kauf- und nutzbar. Im Zusammenspiel mit Export Controls und der Integration in SAP® durch das AEB-Plug-in, greifen die Prozesse der Exportkontrolle und der Genehmigungsverwaltung perfekt ineinander und reduzieren damit Medienbrüche und das manuelle Eintippen von Daten. Zudem hilft Export Controls von AEB dabei, die kritischen Vorgänge aus der gesamten Menge Ihrer Vorgänge herauszufiltern. 

Wenn Sie das Erkennen von Genehmigungspflichten jedoch im Griff haben, kann License Management alleine ebenfalls wertvolle Dienste leisten. Wir haben Kunden, die License Management als zentrale Plattform für die Ablage und Überwachung von TAA (US ITAR Technical Assistent Agreements) einsetzen.

Wie lange werden die Genehmigungen und alle Nutzungsdaten aufbewahrt? Gibt es eine Archivierung?

Die Exportkontrollprüfungen in Export Controls und auch die nachfolgende Freigabe mit einer Genehmigung aus License Management werden mitsamt Freigabekommentar protokolliert. Das ermöglicht einen vollständigen „Audit Trail“ - also die Nachweismöglichkeit für Prüfungen im Rahmen eines Audits oder einer Außenwirtschaftsprüfung. 

Wie lange die Prüfinformationen und Genehmigungen in der Software vorgehalten werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wir empfehlen, sich am besten schon zu Beginn der Nutzung über eine unter Umständen notwendige Archivierungslösung zu unterhalten.

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Wie stellen andere Firmen solche Fragebögen und Checklisten zusammen? Gibt es Best-Practice-Fragebögen von AEB, auf die wir aufbauen können?

Wir stellen Ihnen gerne hilfreiche Beispiele für Checklisten und Fragebögen zur Verfügung.

Gegen welche Sanktionslisten und Embargoländer wird in Risk Assessment geprüft?

Dies können Sie im Rahmen Ihres Risikomanagements selbst festlegen. Empfehlenswert ist eine Prüfung zumindest gegen die CFSP-Liste der EU. Es können alle Listen hinzugenommen werden, die AEB im Sanktionslistenangebot hat, durch Content-Partner bereitstellen kann oder die Sie selbst angelegt haben. Auch welche Länder für die Embargoprüfung verwendet werden, können Sie selbst bestimmen.

Ermöglicht Risk Assessment nur die Verwendung fest vorgegebener Checklisten und Fragebögen, oder kann ich mir auch eigene Varianten oder einen ganz neuen Fragebogen selbst zusammenstellen?

Sie können sich eigene Checklisten und Fragebögen erstellen und somit ganz neue Anwendungsideen aus allen Bereichen des betrieblichen Risikomanagements mit der Lösung abdecken – ohne zusätzliche Lizenzkosten.

Muss ich jede Checkliste kontrollieren, die meine Kollegen im Vertrieb oder anderen Abteilungen in Risk Assessment ausfüllen?

Nein, das ist ja gerade einer der Hauptvorteile von Risk Assessment. Für die große Masse von nicht compliance-kritischen Geschäftsfällen werden ausgefüllte Fragebögen und Checklisten lediglich archiviert. Nur bei einem kritischen Geschäftsvorfall ("Red Flag") werden die Compliance-Verantwortlichen alarmiert. Was als kritischer Geschäftsvorfall einzustufen ist, entscheiden Sie auf Basis geltender Gesetze und Ihrer Firmenpolitik.

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AEB Seminare zu Trade Compliance Themen

Schnupperkurse, Fachseminare, Software-Schulungen und mehr. Wir geben gerne unsere praxisorientierte Expertise und einschlägige Erfahrung aus Software-Projekten an Sie weiter. Hier im Überblick finden Sie kommende Termine aus unserem Seminarangebot rund um Exportkontrolle.

Dr. Ulrike Jasper

Dr. Ulrike Jasper ist Juristin und betreut das Themengebiet Exportkontroll- und Sanktionsrecht bei AEB SE. Neben fachlicher Betreuung der AEB Kunden und Unterstützung bei der Umsetzung exportkontrollrechtlicher Themen in Unternehmen ist Ulrike Jasper als Referentin bei Weiterbildungsträgern zum EU- und US-Exportkontroll- und Sanktionsrecht tätig. 

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Auf einen Blick: Alle AEB-Produkte zur Exportkontrolle

Compliance Screening Software

Die AEB-Software Compliance Screening mit dazugehörigen Funktionen und Optionen im Überblick.

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Export Controls Software

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License Management Software

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Risk Assessment Software

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