Vorschriften rund um Sanktionen in UK: Was ist anders nach dem Brexit?
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Vorschriften rund um Sanktionen in UK: Was ist anders nach dem Brexit?

Das neue UK-Regelwerk rund um Sanktionen ist nach dem Brexit am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Was ist anders? Und gibt es Unterschiede zu EU-Verordnungen?

Nach dem Austritt aus der EU fällt UK nicht mehr in den Anwendungsbereich der EU-Verordnungen. Die bis zum Brexit in UK geltenden EU-Sanktionsvorschriften sind mit dem Austritt aus der EU nicht mehr gültig. Vor diesem Hintergrund musste UK ein neues Regelwerk schaffen, das die für UK geltenden Sanktionsmaßnahmen in einer nationalen britischen Rechtsvorschrift abbildet.

Mit dem „Sanctions and Anti-Money Laundering Act “ aus dem Jahr 2018 hat UK eine Legitimationsgrundlage für den Erlass nationaler Sanktionsvorschriften. Daneben gibt es weitere britische Gesetze, wie die „Export Control Order“ von 2008 und den „Anti-Terrorism, Crime and Security Act“ von 2001, die als Ermächtigungsgrundlage beispielsweise für Einschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs durch Exportkontrollregelungen oder Sanktionen im Terrorismusumfeld dienen.

UK- und EU-Sanktionen: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Vor dem Hintergrund, dass UK eine wichtige Rolle sowohl in der internationalen als und auch in der Sicherheitspolitik der EU spielt bzw. gespielt hat, ist es wenig verwunderlich, dass UK in einem ersten Schritt die Sanktionsvorschriften, die seitens der EU bestehen in nationales britisches Recht umgesetzt hat.

Welchen Weg UK künftig in der Sanktionspolitik einschlagen wird, bleibt abzuwarten. Ein offizieller Kooperationsrahmen zwischen UK und der EU für eine gemeinsame Linie im Umgang mit den außenpolitischen Herausforderungen gibt es derzeit nicht.

Allerdings bleibt zu beachten, dass ein Großteil der Sanktionen, die in den Sanktionsverordnungen der EU abgebildet werden auf Basis von verbildlichen Resolutionen des UN-Sicherheitsrats erlassen werden. Da auch UK verpflichtet ist, diese internationalen Vorgaben umzusetzen, werden auch zukünftig die Sanktionsvorschriften in der EU und in UK in großen Teilen deckungsgleich sein.

Die Finanzsanktionen, die seitens UK gegen Personen, Unternehmen und Organisationen bestehen, werden in der UK Sanctions List konsolidiert. Die UK Sanctions List ist am 31. Dezember 2020 um 11pm in Kraft getreten.

UK Sanctions List

Die UK Sanctions List enthält alle Listungen, die unter dem UK Sanctions Act (Sanctions and Anti-Money Laundering Act 2018) vorgenommen wurden. Gegenüber den gelisteten Personen bestehen seitens UK umfassende Finanzsanktionen. Verboten ist nicht nur die direkte Bereitstellung von Vermögenswerten sondern auch die indirekte. Damit ist nicht nur der direkte Geschäftspartner einer Prüfung zu unterziehen, sondern auch die Frage einer indirekten Bereitstellung ist zu überprüfen.

Eine indirekte Bereitstellung liegt vor, wenn der nicht gelistete Geschäftspartner im Eigentum einer gelisteten Person steht („Sanctioned Ownership and Control“). Dieses Konzept ist ähnlich wie das innerhalb der EU-Sanktionen. Die neuen britischen Sanktionsvorschriften enthalten jedoch detailliertere Erläuterungen dazu, wann davon ausgegangen wird, dass die gelistete Person oder Partei indirekte Kontrolle über jemanden zum Vorteil sanktionierten Personen ausübt.

Welche Unternehmen in den Anwendungsbereich der UK Finanzsanktionen fallen findet sich in § 21 Abs. 3 des UK Sanctions Act. Die Verordnung gilt für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Bezug auf alle Geschäfte, die ganz oder teilweise in der UK getätigt werden.

  • Dies beinhaltet alle natürlichen und juristischen Personen, die sich im Hoheitsgebiet der UK aufhalten.
  • Dies schließt ebenfalls alle britischen Staatsangehörigen und juristischen Personen ein, die nach britischem Recht gegründet wurden, einschließlich ihrer Niederlassungen, unabhängig davon, wo ihre Aktivitäten stattfinden.

Alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der britischen Finanzsanktionen fallen, müssen ihre internen Trade-Compliance-Programme (Internal Compliance Programs (ICP)) um eine weitere Ebene der Komplexität erweitern.

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    Im Kontext der neuen britischen Richtlinien, die am 4. Januar 2021 veröffentlicht wurden, sind die folgenden Bereiche für AEB-Leser und betroffene Unternehmen von besonderer Bedeutung:

    Unterschiede UK und EU: Wichtige Änderungen in anderen Bereichen

    UK-Allgemeingenehmigungen

    Gemäß des UK Sanctions Act kann das OFSI allgemeine Genehmigungen erteilen, wenn andere Genehmigungsabweichungen oder -ausnahmen nicht verfügbar sind. Solche UK-Allgemeingenehmigungen decken jedoch nicht die zusätzlichen Lizenzanforderungen der EU-Mitgliedstaaten ab. Unternehmen, die sowohl der britischen als auch der EU-Rechtsprechung unterliegen, müssen also weiterhin die entsprechende, spezifische Lizenz im jeweiligen EU-Mitgliedstaat beantragen. Unter den aktuellen EU-Sanktionsverordnungen gibt es derzeit solche Allgemeingenehmigungen nicht.

    Geltungsbereich von UK-Lizenzen

    Während der Brexit-Übergangszeit waren einige britische Lizenzen noch für Aktivitäten in EU-Mitgliedstaaten gültig. Dies ermöglichte es einem UK-Unternehmen, z.B. kontrollierte Güter aus einem EU-Mitgliedstaat in ein sanktioniertes Zielland zu exportieren. Dies ist nun nicht mehr möglich. Im Vereinigten Königreich erteilte Lizenzen sind jetzt nur noch im UK-Rechtsgebiet gültig.

    Sanktionen gegen Russland

    Das Vereinigte Königreich hat die sektoralen Russland-Sanktionen der EU durch eine einzige Russland-Sanktionsverordnung ersetzt und die Liste der russischen Unternehmen, die Kapitalmarktbeschränkungen unterliegen, entsprechend aktualisiert. Personen, die von diesen Sanktionen ausgenommen sind, beziehen sich auf im Vereinigten Königreich ansässige Tochtergesellschaften (im Gegensatz zu in der EU ansässigen Tochtergesellschaften nach EU-Recht). Ausnahmen für den nicht beschränkten Handel gelten nur, wenn der betreffende Handel einen UK-Nexus hat (und nicht einen EU-Nexus nach EU-Recht). 

    Für einige Unternehmen kann dies dazu führen, dass sie eine Genehmigung sowohl von der EU als auch von UK benötigen. Ein weiterer Unterschied: Das neue britische Russland-Sanktionsregime verwendet den Begriff „Finanzdienstleistungen“ („financial services“) anstelle des EU-Begriffs „Finanzhilfe“ („financial assistance“). Unter dem EU-Sanktionsregime umfasst „Finanzhilfe“ derzeit nicht die Zahlungsabwicklung, während unter dem neuen britischen Sanktionsregime „Finanzdienstleistungen“ sowohl Zahlungs- als auch Geldüberweisungsdienste umfassen.

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