Güterlisten und Klassifizierung: Das Herzstück der Exportkontrolle
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Güterlisten und Klassifizierung: Das Herzstück der Exportkontrolle

Welche Güterlisten sind relevant für die Exportkontrolle? Und was genau ist bei der Klassifizierung von Gütern zu beachten? Schritt für Schritt erklärt.

Relevanz von Güterlisten und Klassifizierung

Die Exportkontrolle schränkt die Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs beim Handel mit gelisteten Gütern mit dem Ziel ein, die Verbreitung und Entwicklung von ABC-Waffen und Trägersystemen sowie von konventionellen Rüstungsgütern zu verhindern und die militärische Nutzung von Dual-Use-Gütern zu vermeiden.

In der Praxis bedeutet dies, dass exportierende Unternehmen bei der Ausfuhr gelisteter Güter immer eine Genehmigungspflicht zu beachten haben. Gesetzlich geregelt ist diese Genehmigungspflicht für zivile Güter in der EU-weit gültigen EU-Dual-Use-VO 2021/821. Die Rechtsgrundlage für den Handel mit Rüstungsgütern ist in Deutschland die Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

Die Beachtung der gesetzlich normierten Genehmigungspflichten für gelistete Güter ist nur den Unternehmen möglich, die ihren Warenstamm klassifiziert haben. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Frage der Listenerfassung das Herzstück der Exportkontrolle ist. Die Listenprüfung ist die Basis einer zuverlässigen Exportkontrollorganisation im Unternehmen.

Welche Güterlisten gibt es?

Alle in der EU ansässigen Unternehmen haben für die Klassifizierung ihrer zivilen Güter mindestens zwei Güterlisten zu beachten. Länderabhängig kann zu den EU-weit gültigen Güterlisten eine nationale Dual-Use-Liste kommen. Außerdem gibt es in allen EU-Mitgliedstaaten eine nationale Rüstungsgüterliste. Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen hat bei der Güterklassifizierung aktuell vier Güterlisten zu beachten.

Anhang I der EU-Dual-Use-VO: Die Dual-Use-Güterliste

Die Regelungen für den Export von zivilen Gütern finden sich überwiegend im EU-Recht. Anhang I der EU-Dual-Use-VO 2021/821 ist die für alle EU-Mitgliedstaaten geltende Dual-Use-Güterliste. Es handelt sich um eine technische Liste, in der die genehmigungspflichtigen Dual-Use-Güter unter Nennung ihrer spezifischen technischen Parameter beschrieben werden. 

Mit dieser Liste werden die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter aus den vier Exportkontrollregimen des Wassenaar-Arrangements (WA), des Missile Technology Control Regimes (MTCR), der Nuclear Suppliers Group (NSG) und der Australischen Gruppe (AG) umgesetzt. 

Alle Güter im Warenstamm eines Unternehmens, die sich mit ihren technischen Spezifikationen im Anhang I der EU-Dual-Use-VO wiederfinden, unterliegen als Dual-Use-Güter bei der Ausfuhr immer einer Genehmigungspflicht.

Anhang IV der EU-Dual-Use-VO: Die Sensitivliste

Eine Teilmenge des Anhang I ist der Anhang IV der EU-Dual-Use-VO. In Anhang IV werden alle hochsensitiven Dual-Use-Güter des Anhang I aufgeführt. Die Güter des Anhang IV bedürfen auch bei Verbringungen innerhalb der EU einer Genehmigung.

Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste: Die Rüstungsgüterliste

Die Liste der in Deutschland kontrollierten Rüstungsgüter findet sich in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste. Im Unterschied zu den Dual-Use-Gütern sind Rüstungsgüter all die Güter, die für militärische Zwecke besonders konstruiert oder geändert worden sind. Sowohl die Ausfuhr von Rüstungsgütern aus der EU als auch die Verbringung von Rüstungsgütern innerhalb der EU bedarf grundsätzlich einer Genehmigung.

Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste: Die nationale Ergänzungsliste

In Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste finden sich derzeit siebzehn in Deutschland kontrollierte Dual-Use-Güter, die sogenannten 900er Nummern. Eine Besonderheit der national erfassten Dual-Use-Güter ist, dass eine Genehmigungspflicht nur für die in der Güterlistennummer ausdrücklich benannten Bestimmungsländer besteht. Die kontrollierten Bestimmungsziele sind vorwiegend Embargoländer. Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste ist eine Ergänzung zu Anhang I der EU-Dual-Use-VO und wird daher auch als nationale Ergänzungsliste bezeichnet.

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Besonderheiten der Güterlisten

Die Güterlisten sind Positivlisten. Die kontrollierten Güter werden in den Listen durch eine präzise technische Beschreibung ihrer Spezifikationen und Eigenschaften benannt.

Aufbau der Dual-Use-Güterliste

Die Güterpositionen der Dual-Use-Güterliste des Anhang I der EU-Dual-Use-VO sind gekennzeichnet durch einen alpha-numerischen Aufbau, zum Beispiel 1A001. Jeder Stelle der Güterposition kommt eine bestimmte Bedeutung zu.

  • Die erste Stelle ist eine Zahl, sie benennt die Kategorie, der das Gut angehört. Anhang I der EG-Dual-Use-VO unterscheidet zwischen zehn verschiedenen Kategorien, die unterschiedliche technische Fachgebiete beschreiben, denen die Dual-Use-Güter zugeordnet werden. 
  • Jede der zehn Kategorien ist wiederum unterteilt in Gattungen. Diese sind gekennzeichnet durch einen Buchstaben, der sich an der zweiten Stelle der Güterposition findet. Unterschieden wird zwischen Waren (Gattung A-C), Software (Gattung D) und Technologie (Gattung E).
  • Kennung nennt man die Ziffer, die auf den Buchstaben folgt. Aus der Kennung lässt sich die Regimezuordnung der Güterlistenposition ableiten.
Kategorien im Detail

0 = Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung
1 = Besondere Werkstoffe und Materialien und Ausrüstung
2 = Werkstoffbearbeitung
3 = Allgemeine Elektronik
4 = Rechner
5 = Telekommunikation (Teil 1) und Informationssicherheit (Teil 2)
6 = Sensoren und Laser
7 = Luftfahrtelektronik und Navigation
8 = Meeres- und Schiffstechnik
9 = Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe

Gattungen im Detail

- A = Systeme, Ausrüstungen und Bestandteile
- B = Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
- C = Werkstoffe und Materialien
- D = Datenverarbeitungsprogramme (Software)
- E = Technologie

Kennungen im Detail (nur für Kategorien 1-9)

- - 001 - 099 = Wassenaar Arrangement (Dual-Use)
- - 101 - 199 = Missile Technology Control Regime (Dual-Use)
- - 201 - 299 = Nuclear Suppliers Group (Dual-Use)
- - 301 - 399 = Australische Gruppe
- - 401 - 499 = Chemiewaffenübereinkommen
- - 501 - 899 = (reserviert)
- - 901 - 999 = Nationale Kontrollen

Beispiel: 3A225 Frequenzumwandler
  • Kategorie 3: Allgemeine Elektronik
  • Gattung A: Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
  • Kennung 2: Nuclear Suppliers Group
Die beiden letzten Ziffern 25 dienen der Durchnummerierung.

Aufbau des Teil I der deutschen Ausfuhrliste

Die deutsche Rüstungsgüterliste des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste umfasst gegenwärtig 22 Güterpositionen (0001-0022). Die kontrollierten Rüstungsgüter sind in numerischer Reihenfolge aufgelistet.

  • Beispiel Rüstungsgutnummer: 0006

Die nationalen Dual-Use-Güter des Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste entsprechen in ihrem Aufbau den EU-Dual-Use-Gütern. Für nationale Kontrollen ist die Kennung 9 reserviert. Nationale Dual-Use-Güter sind die sog. 900er-Nummern (900–999) wegen der 9 nach dem Buchstaben.

  • Beispiel nationales Dual-Use-Gut: 5D992

Das Vorgehen bei der Güterklassifizierung

Die Klassifizierung im Rüstungsbereich

Viele Unternehmen nutzen für ihre Güterklassifizierung Hilfsmittel wie den EZT-online oder das Umschlüsselungsverzeichnis. Beide Hilfsmittel basieren auf der Warennummer des zu klassifizierenden Produkts und unterstützen bei der Dual-Use-Klassifizierung von zivilen Gütern. Zu beachten ist, dass weder der EZT-online noch das Umschlüsselungsverzeichnis bei der Klassifizierung von Rüstungsgütern unterstützen kann.

Das wesentliche Kennzeichen eines Rüstungsguts ist die besondere Konstruktion oder Veränderung für militärische Zwecke. Beide Merkmale finden keinen Eingang in die zollrechtliche Tarifierung. Vor diesem Hintergrund ist in einem ersten Schritt bei der Klassifizierung zu prüfen, ob es im Unternehmen Güter gibt, die für militärische Zwecke besonders konstruiert oder verändert wurden. Ist dies der Fall, sind diese Güter als Rüstungsgüter nach Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste zu klassifizieren.

Hinweis: Wichtig in diesem Zusammenhang

Die tatsächliche Verwendung der Güter hat auf die Klassifizierung der Güter als Rüstungsgüter keinen Einfluss. Ein Produkt, das keine besonderen militärischen Konstruktionsmerkmale enthält, kann durch eine militärische Verwendung nicht zu einem Rüstungsgut werden. Die Rüstungsklassifizierung erfolgt empfänger- und verwendungsunabhängig.

Die Dual-Use-Klassifizierung

Die Dual-Use-Klassifizierung ist eine rein technische Prüfung. Erforderlich ist der Abgleich zwischen den technischen Eigenschaften des zu klassifizierenden Produkts mit der technischen Beschreibung in der überprüften Güterlistenposition.

Weist das überprüfte Produkt die in der Güterlistennummer beschriebenen technischen Parameter auf, ist das Produkt unter der überprüften Güterlistennummer gelistet und damit ein Dual-Use-Gut. Eine Güterklassifizierung nach Anhang I der EU-Dual-Use-VO ist ohne das technische Know-how zu den überprüften Gütern nicht möglich. 

Hinweis: Wichtig in diesem Zusammenhang

Auch an dieser Stelle hat die tatsächliche Verwendung der Güter auf ihre Klassifizierung keinen Einfluss. Das heißt, ein gelistetes Gut verliert seine Eigenschaft als Dual-Use-Gut nicht deshalb, weil es tatsächlich nur zivil verwendet wird. Auf der anderen Seite wird ein Produkt, das in der Dual-Use-Güterliste nicht gelistet ist durch eine kritische Verwendung z.B. im Rüstungsbereich nicht zu einem Dual-Use-Gut. Auch die Dual-Use-Klassifizierung erfolgt empfänger- und verwendungsunabhängig.

Schwierigkeiten in der Praxis

Die Güterlistenprüfung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Sind die Güterlisten vordergründig auch einfach zu verstehen, führt die Prüfung im Detail dann doch häufig zu erheblichen Schwierigkeiten. 

Betroffen sind davon nicht nur Unternehmen mit einer großen Produktpalette oder häufig wechselnden Produkten sondern auch Unternehmen, die Ersatzteile exportieren möchten. Die Ausfuhr vieler Maschinen und Anlagen ist genehmigungsfrei möglich, verbaute Dual-Use-Güter gehen zumeist nach der Bestandteilsregelung in der Maschine oder Anlage unter. Müssen jedoch Filter, Sensoren, Pumpen, Ventile, Frequenzumwandler als Ersatzteile exportiert werden, findet die Bestandteilsregelung keine Anwendung. 

Die Ersatzteile müssen einer Klassifizierung unterzogen werden. Alle Ersatzteile, die als Dual-Use-Güter gelistet sind unterliegen bei der Ausfuhr einer Genehmigungspflicht nach Art. 3 EU-Dual-Use-VO. Die Dual-Use-Klassifizierung kann nicht nach einem allgemein gültigen Schema erfolgen, sondern erfordert vielmehr eine individuelle, auf die Unternehmensstruktur abgestimmte Vorgehensweise. 

Deshalb ist es an dieser Stelle nicht möglich einen für alle Unternehmen passenden Königsweg aufzuzeigen. Hilfreich und für alle Unternehmen gültig sind jedoch folgende Aussagen:

Dual-Use-Güter sind immer High-Tech-Produkte. Massenprodukte und Güter, die auf dem Weltmarkt frei verfügbar sind, finden sich nicht in der Dual-Use-Güterliste des Anhang I.

Für Handelsware ist die Klassifizierung beim Hersteller oder Lieferanten anzufragen. Die technische Tiefe der Güterbeschreibungen des Anhang I macht die Selbstklassifizierung von Produkten, die nicht selbst entwickelt oder hergestellt wurden schwierig. Die Beschreibungen der Güterpositionen erfordern in der Regel ein spezielles technisches Wissen, das zumeist nur der Hersteller hat. Anders als bei der zollrechtlichen Tarifierung darf sich der Ausführer bei der exportkontrollrechtlichen Klassifizierung auf die Angaben des Herstellers verlassen, wenn die Angaben plausibel sind. Plausibel sind die Angaben dann, wenn sie nicht mit einfachen Mitteln widerlegt werden können. Sind die Angabe des Herstellers nicht plausibel, muss der Ausführer selbstständig nachklassifizieren.

Für die Selbstklassifizierung durch den Hersteller ist neben dem Wissen über die technischen Produktdetails, die Kenntnis von Aufbau und Struktur des Anhang I hilfreich. Die zehn Kategorien des Anhang I orientieren sich an den verschiedenen Ausbildungswegen für Ingenieure. Diese Unterteilung soll es Unternehmen ermöglichen, gezielt die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens relevanten Bereiche auszuwählen.

SOLID Logo
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Das Online-Tool zur Exportkontrolle

Fragestellungen rund um Dual-Use-Güter, Sanktionsrecht, US-Re-Exportkontrollrecht oder Catch-all-Clauses schnell und einfach online prüfen.

Hilfsmittel für die Klassifizierung

Unternehmen stehen eine Reihe verschiedener Hilfsmittel für die Klassifizierung zur Verfügung. Sämtliche Hilfsmittel sind rechtlich nicht verbindlich und führen den Nutzer lediglich zu einer möglicherweise vorliegenden Güterlistenummer. Die Prüfung der Güterlistennummer muss immer manuell im Rahmen einer individuellen Prüfung erfolgen.

SOLID: Online-Tool für die Güterklassifizierung

SOLID ist ein Online-Hilfsmittel zur Überprüfung unterschiedlicher exportkontrollrechtlicher Fragestellungen im Unternehmen. Neben der Prüfung des Anwendungsbereichs der EAR, das sind die US-Re-Exportkontrollrechtvorschriften, bietet SOLID verschiedene Prüfungen zum Sanktionslistenscreening und der deutschen und europäischen Exportkontrolle. 

In diesem Zusammenhang unterstützt SOLID unter anderem bei der Güterklassifizierung. Das Online-Tool führt bei der Güterklassifizierung anhand gezielter Fragestellungen durch Teil I der Ausfuhrliste und Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821. 

Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Begriff „besonders konstruiert oder verändert“ zu, der nicht nur bei der Abgrenzung zwischen militärischen und zivilen Gütern eine Rolle spielt, sondern sich auch in einigen Kategorien des Anhang I wiederfindet. SOLID führt durch die zehn Kategorien des Anhang I und benennt die in der jeweiligen Kategorie enthaltenen Güter. So bietet SOLID eine einfache Suche der Güterlistenpositionen, die für das zu klassifizierende Produkt relevant sein könnten und ermöglicht einen schnellen Einstieg in die individuelle technische Überprüfung.

Umschlüsselungsverzeichnis und EZT-Online

Das Umschlüsselungsverzeichnis und der EZT-Online können beim Auffinden einer zu überprüfenden Güterlistennummer des Anhang I der EU-Dual-Use-VO und des Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste unterstützen. Ausgehend von der Warennummer zeigen das Umschlüsselungsverzeichnis und der EZT-Online die in Betracht kommenden Dual-Use-Güterlistennummern auf. 

Grundlage für die Arbeit mit Umschlüsselungsverzeichnis und EZT-Online ist die richtige Pflege der Warennummern im Unternehmen. Wird für eine Ware die falsche Zolltarifnummer hinterlegt, kann die Zuordnung zu den in Betracht kommenden Kontrollpositionen der Güterlisten nicht funktionieren. Eine eindeutige Zuordnung zwischen der Warennummer und den Positionen der Dual-Use-Güterlisten ermöglicht weder das Umschlüsselungsverzeichnis noch der EZT-Online.

Das Stichwortverzeichnis

Ein weiteres Hilfsmittel für die Güterklassifizierung ist das vom BAFA bereit gestellte gemeinsame, unverbindliche Stichwortverzeichnis zu Teil I der Ausfuhrliste und zu Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass das Stichwortverzeichnis weder zum Text der Ausfuhrliste noch zum Text der EG-Dual-Use-Verordnung gehört und damit keine rechtliche Verbindlichkeit hat. 

Die Schwierigkeit an der Arbeit mit dem Stichwortverzeichnis besteht darin, dass der Anwender sein Gut unter Umständen nicht auf Anhieb unter dem vermuteten Stichwort findet. Es ist unter Umständen erforderlich zu überlegen, unter welchem Stichwort sich das Gut noch finden könnte.

Fazit für Ihr Internal Compliance Program (ICP)

Die Güterklassifizierung als Herzstück der Exportkontrolle erfordert im Unternehmen individuelle Organisationsmaßnahmen, die Bestandteil des Internal Compliance Program (ICP) sein sollten. Wie die Klassifizierung durchgeführt wird, sollte jedes Unternehmen eigenverantwortlich festlegen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine aussagekräftige Dokumentation der durchgeführten technischen Prüfung und eine konsequente Pflege der Stammdaten. 

Weitere Informationen zum Thema ICP finden Sie hier: 

Das 1x1 zum Internal Compliance Program: ICP in der Exportkontrolle
Internal Compliance Program Beispiel: Ein ICP für die Juice GmbH

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