AWV, Außenwirtschaftsverordnung

Im Kontext der Exportkontrolle steht AWV für Außenwirtschaftsverordnung. Dabei handelt es sich um die Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die AWV enthält Genehmigungs-, Verfahrens- und Meldebestimmungen sowie dazugehörige Straf- und Bußgeldvorschriften. Die Außenwirtschaftsverordnung untergliedert sich in die folgenden zehn Kapitel:

  1. Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
  2. Kapitel 2: Ausfuhr und Verbringung aus dem Inland
  3. Kapitel 3: Einfuhr
  4. Kapitel 4: Sonstiger Güterverkehr
  5. Kapitel 5: Dienstleistungsverkehr
  6. Kapitel 6: Beschränkungen des Kapitalverkehrs
  7. Kapitel 7: Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr
  8. Kapitel 8: Beschränkungen gegen bestimmte Länder und Personen
  9. Kapitel 9: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  10. Kapitel 10: Inkrafttreten

Im Zusammenspiel mit der EU-Dual-Use-Verordnung regelt die Außenwirtschaftsverordnung die deutsche Exportkontrolle. Die dazugehörige Ausfuhrliste (AL) wird im Anhang der AWV veröffentlicht und beinhaltet in Teil I Abschnitt A die Rüstungsgüterliste und in Teil I Abschnitt B die nationale Dual-Use-Güterliste.

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