Regelungen rund um den finalen Verwendungsweck Ihrer Waren verstehen

Die Exportkontrollprüfung im Bereich Verwendungszweck zielt darauf ab, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Raketenprogrammen in kritischen Ländern effektiv zu unterbinden. In der EU bildet die sogenannte „Catch-all-Regelung“ (EU-Dual-Use-VO, Art. 4 und 5) die gesetzliche Grundlage für die Genehmigungspflicht von Ausfuhren nichtgelisteter Güter, sofern es Anhaltspunkte gibt, dass diese Güter für bestimmte kritische Verwendungszwecke eingesetzt werden sollen.

Im Zuge der Neufassung der EU-Dual-Use-Verordnung wurde eine weitere Catch-all-Regelung (in Art. 5) aufgenommen: für die Ausfuhr nicht gelisteter digitaler Überwachungsgüter, für die eine Meldepflicht besteht wenn der Ausführer Kenntnis hat (oder durch die Behörde unterrichtet wurde), dass die betreffenden Güter ganz oder teilweise für einen Verwendungszweck im Zusammenhang mit interner Repression und/oder der Begehung schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht bestimmt sind oder bestimmt sein können.

Vorgaben zu kritischen Verwendungszwecken jederzeit einhalten
Vorgaben zu kritischen Verwendungszwecken jederzeit einhalten

Vorgaben zu kritischen Verwendungszwecken jederzeit einhalten

In Ergänzung zu diesen Catch-all-Kontrollen auf EU-Ebene müssen exportierende Unternehmen auch nationale Catch-all-Regelungen und entsprechende Genehmigungspflichten für kritische Verwendungszwecke bei ihren Kunden beachten.

Eine komplizierte Sache. Aber die AEB-Software Export Controls macht es Ihnen leicht: Sie automatisiert und erledigt auch die Prüfung des Verwendungszwecks für Sie im Hintergrund Ihrer Ausfuhrvorgänge. Und falls Sie Hilfe bei der Sammlung der Daten benötigen, um Transparenz über die Kenntnis von kritischen Endverwendungen herzustellen, schauen Sie sich unser Produkt Risk Assessment an.

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