Menschenrechte: Einblicke in die Vorschriften der EU, UK und USA
Sanktionen

Menschenrechte: Einblicke in die Vorschriften der EU, UK und USA

Was gilt es in der EU, UK und den USA beim Schutz von Menschenrechten zu beachtent? Was ist neu seit 2021 – und warum es wichtig ist.

Grundlage & Entwicklung von Durchsetzungsmaßnahmen

Die EU, das Vereinigte Königreich (UK) und die USA nutzen gezielte Sanktionen wie Vermögenssperren und Einreiseverbote, um auf schwere Menschenrechtsverletzungen zu reagieren.

Mit der Sanktionsverordnung (EU) 2020/1998 (Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen) vom 7. Dezember 2020 hat die EU einen wichtigen Meilenstein erreicht. Zum ersten Mal wurde die Möglichkeit geschaffen, schwere Menschenrechtsverstöße zu bestrafen – und um länderunabhängig auf Menschenrechtsverletzungen unterschiedlicher Art, wie beispielsweise Folter, Misshandlungen, Hinrichtungen oder staatliche Willkür zu reagieren. Seitdem können verantwortliche Personen oder Organisationen unabhängig von ihrer Herkunft bestraft werden. Diese Option bestand davor nicht.

Die USA haben mit dem Global Magnitsky Act bereits im Jahr 2017 eine Rechtsgrundlage zur Sanktionierung von schweren Menschenrechtsverletzungen geschaffen.

Im UK wurde im Bereich Menschenrechtsverletzungen am 6. Juli 2020 die Global Human Rights Sanctions Regulations 2020 erlassen. Im Rahmen dieser Verordnung hat Großbritannien am 22. März 2021 zum ersten Mal Finanzsanktionen und Reiseverbote verhängen lassen. Die Sanktionen wurden zeitgleich mit denen der EU, Kanada und der USA erlassen. Diese Strafmaßnahmen stellten einen international koordinierten Schritt gegen Menschenrechtsverstöße dar, konkret (unter anderem) gegen die Unterdrückung der Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang.

Seit 2021 wurde die Durchsetzung der Vorschriften insgesamt erheblich ausgeweitet, insbesondere in Lieferketten. Der erweiterte Geltungsbereich der Vorschriften verpflichtet Unternehmen nun, Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Zwangsarbeit, aktiv zu erkennen und zu verhindern.

Wie sehen EU-Maßnahmen in der Praxis aus? 

Die EU-Sanktionsverordnungen bieten einen globalen Rahmen, der es ermöglicht, gegen Personen und Organisationen vorzugehen, die weltweit in schwere Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind.

Zentrale Merkmale:

  • Gilt weltweit (nicht länderspezifisch)
  • Zielgerichtete Sanktionen gegen Einzelpersonen, Organisationen und Einrichtungen
  • Beinhaltet das Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbote
  • Verbietet es EU-Unternehmen, Gelder für gelistete Parteien bereitzustellen

Was hat sich seit 2021 geändert?

  • Erweiterter Anwendungsbereich (z.B. Menschenhandel, geschlechtsspezifische Gewalt)
  • Regelmäßige Aktualisierungen der Sanktionslisten
  • Stärkere Koordination mit internationalen Partnern
  • Kontinuierliche Verlängerung der Verordnung (derzeit bis mindestens 2026 aktiv)

Beispiele:

  • Sanktionen in Bezug auf Russland (Eskalation nach 2022)
  • Maßnahmen gegen Missstände in Xinjiang (uigurische Bevölkerung)
  • Laufende Maßnahmen im Zusammenhang mit Myanmar

Betrachtet man die Sanktionsverordnungen der EU, stellt man zwar unterschiedliche Zielrichtungen fest, die inhaltliche Ausgestaltung der Sanktionsmöglichkeiten ist jedoch nahezu identisch: Die gelisteten Personen und Organisationen sollen finanziell ausgetrocknet werden, außerdem bestehen gegen natürliche Personen Einreisebeschränkungen in die EU.

Die für Wirtschaftsunternehmen in erster Linie relevanten unmittelbaren und mittelbaren Bereitstellungsverbote beziehen sich auf Vermögenswerte aller Art und sind folglich sehr weit gefasst.

Welche Personen und Organisationen unter die Sanktionsmaßnahmen der EU fallen, ergibt sich in allen EU-Sanktionsverordnungen aus einer Namensliste, die sich im Anhang der jeweiligen Verordnung findet.

UK-Sanktionen nach Brexit

Seit dem UK-Austritt aus der EU werden UK-Sanktionsmaßnahmen nach nationaler britischer Rechtsvorschrift abgebildet.

Zentrale Merkmale:

  • Basiert auf UK-spezifischer Gesetzgebung
  • In vielen Fällen eng an die EU und die USA angelehnt
  • Von der britischen Regierung verwaltet und im eigenen Land durchgesetzt

Was sich geändert hat:

  • Global Human Rights Sanctions Regulations seit 2020
  • Mehr unabhängige Listungen nach dem Brexit
  • Mehr Flexibilität für schnelles Handeln
  • Enge Koordination mit Verbündeten, aber nicht identisch mit der EU-Vorgaben

Die Finanzsanktionen des Vereinigten Königreichs gegen Einzelpersonen, Einrichtungen und Organisationen sind in der UK-Sanktionsliste zusammengefasst, die alle im Rahmen des britischen Sanktionsgesetzes (Sanctions and Anti-Money Laundering Act 2018) aufgestellten Listen umfasst.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie oft eine doppelte Einhaltung der Vorschriften benötigen, wenn sie in der EU und in Großbritannien tätig sind.

US-Ansatz: Sanktionen und Handelsbeschränkungen

Die USA verfolgen bei der Durchsetzung ihrer Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen einen besonders umfassenden Ansatz.

Die wichtigsten Instrumente:

  • Globale Magnitsky-Sanktionen (die auf Einzelpersonen/Einrichtungen abzielen)
  • Handelsbeschränkungen und Einfuhrverbote
  • Durchsetzung durch Finanzsysteme und Zollkontrollen

Wichtige Entwicklung seit 2021:

  • Zunehmender Fokus auf Zwangsarbeit in Lieferketten
  • Der Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) ist 2022 in Kraft getreten.
  • Die USA blockieren nun aktiv Importe, die mit Zwangsarbeit in Verbindung gebracht werden, insbesondere aus Hochrisikoregionen.

Auswirkungen auf die Wirtschaft:

  • Waren können an der Grenze beschlagnahmt werden
  • Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten sauber sind
  • Die Durchsetzung ist proaktiv, nicht reaktiv

Wie die EU haben auch die USA eine Reihe von Sanktionsprogrammen mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Der Global Magnitsky Act von 2017 bietet eine rechtliche Grundlage für die Bestrafung schwerer Menschenrechtsverletzungen.

Die meisten US-Sanktionsregelungen werden vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) verwaltet und in der Specially Designated Nationals List (SDN) zusammengefasst.

Mehr über die Auswirkungen des Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) erfahren Sie in diesem Artikel.

Was dies für Unternehmen heutzutage bedeutet

Wie Unternehmen Compliance sicherstellen können

Schritt 1: Screening aller Geschäftspartner

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zentrale Erkenntnisse und abschließende Gedanken

Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen sind mittlerweile eine zentrale Compliance-Anforderung auf globaler Ebene. Der Fokus hat sich von Einzelpersonen auf ganze Lieferketten verlagert. Auch wenn die USA bei den Durchsetzungsmaßnahmen derzeit führend sind, holen die EU und andere Länder weltweit schnell auf. Unternehmen müssen von einer reaktiven Überprüfung zu einem proaktiven Risikomanagement übergehen.

Die Einhaltung von Menschenrechten ist nicht mehr nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine strategische Geschäftsanforderung. Unternehmen, die in Transparenz, Sorgfaltspflicht und Überwachung investieren, werden besser positioniert sein, um in einem zunehmend regulierten globalen Umfeld sicher zu agieren.