
Menschenrechte: Einblicke in die Vorschriften der EU, UK und USA
Was gilt es in der EU, UK und den USA beim Schutz von Menschenrechten zu beachtent? Was ist neu seit 2021 – und warum es wichtig ist.

Was gilt es in der EU, UK und den USA beim Schutz von Menschenrechten zu beachtent? Was ist neu seit 2021 – und warum es wichtig ist.
Grundlage & Entwicklung von Durchsetzungsmaßnahmen
Wie sehen EU-Maßnahmen in der Praxis aus?
UK-Sanktionen nach Brexit
US-Ansatz: Sanktionen und Handelsbeschränkungen
Was dies für Unternehmen heutzutage bedeutet
Wie Unternehmen Compliance sicherstellen können
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Zentrale Erkenntnisse und abschließende Gedanken
Die EU, das Vereinigte Königreich (UK) und die USA nutzen gezielte Sanktionen wie Vermögenssperren und Einreiseverbote, um auf schwere Menschenrechtsverletzungen zu reagieren.
Mit der Sanktionsverordnung (EU) 2020/1998 (Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen) vom 7. Dezember 2020 hat die EU einen wichtigen Meilenstein erreicht. Zum ersten Mal wurde die Möglichkeit geschaffen, schwere Menschenrechtsverstöße zu bestrafen – und um länderunabhängig auf Menschenrechtsverletzungen unterschiedlicher Art, wie beispielsweise Folter, Misshandlungen, Hinrichtungen oder staatliche Willkür zu reagieren. Seitdem können verantwortliche Personen oder Organisationen unabhängig von ihrer Herkunft bestraft werden. Diese Option bestand davor nicht.
Die USA haben mit dem Global Magnitsky Act bereits im Jahr 2017 eine Rechtsgrundlage zur Sanktionierung von schweren Menschenrechtsverletzungen geschaffen.
Im UK wurde im Bereich Menschenrechtsverletzungen am 6. Juli 2020 die Global Human Rights Sanctions Regulations 2020 erlassen. Im Rahmen dieser Verordnung hat Großbritannien am 22. März 2021 zum ersten Mal Finanzsanktionen und Reiseverbote verhängen lassen. Die Sanktionen wurden zeitgleich mit denen der EU, Kanada und der USA erlassen. Diese Strafmaßnahmen stellten einen international koordinierten Schritt gegen Menschenrechtsverstöße dar, konkret (unter anderem) gegen die Unterdrückung der Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang.
Seit 2021 wurde die Durchsetzung der Vorschriften insgesamt erheblich ausgeweitet, insbesondere in Lieferketten. Der erweiterte Geltungsbereich der Vorschriften verpflichtet Unternehmen nun, Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Zwangsarbeit, aktiv zu erkennen und zu verhindern.
Die EU-Sanktionsverordnungen bieten einen globalen Rahmen, der es ermöglicht, gegen Personen und Organisationen vorzugehen, die weltweit in schwere Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind.
Betrachtet man die Sanktionsverordnungen der EU, stellt man zwar unterschiedliche Zielrichtungen fest, die inhaltliche Ausgestaltung der Sanktionsmöglichkeiten ist jedoch nahezu identisch: Die gelisteten Personen und Organisationen sollen finanziell ausgetrocknet werden, außerdem bestehen gegen natürliche Personen Einreisebeschränkungen in die EU.
Die für Wirtschaftsunternehmen in erster Linie relevanten unmittelbaren und mittelbaren Bereitstellungsverbote beziehen sich auf Vermögenswerte aller Art und sind folglich sehr weit gefasst.
Welche Personen und Organisationen unter die Sanktionsmaßnahmen der EU fallen, ergibt sich in allen EU-Sanktionsverordnungen aus einer Namensliste, die sich im Anhang der jeweiligen Verordnung findet.
Seit dem UK-Austritt aus der EU werden UK-Sanktionsmaßnahmen nach nationaler britischer Rechtsvorschrift abgebildet.
Die Finanzsanktionen des Vereinigten Königreichs gegen Einzelpersonen, Einrichtungen und Organisationen sind in der UK-Sanktionsliste zusammengefasst, die alle im Rahmen des britischen Sanktionsgesetzes (Sanctions and Anti-Money Laundering Act 2018) aufgestellten Listen umfasst.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie oft eine doppelte Einhaltung der Vorschriften benötigen, wenn sie in der EU und in Großbritannien tätig sind.
Die USA verfolgen bei der Durchsetzung ihrer Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen einen besonders umfassenden Ansatz.
Wie die EU haben auch die USA eine Reihe von Sanktionsprogrammen mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Der Global Magnitsky Act von 2017 bietet eine rechtliche Grundlage für die Bestrafung schwerer Menschenrechtsverletzungen.
Die meisten US-Sanktionsregelungen werden vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) verwaltet und in der Specially Designated Nationals List (SDN) zusammengefasst.
Mehr über die Auswirkungen des Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) erfahren Sie in diesem Artikel.
Focus auf:

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Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen sind mittlerweile eine zentrale Compliance-Anforderung auf globaler Ebene. Der Fokus hat sich von Einzelpersonen auf ganze Lieferketten verlagert. Auch wenn die USA bei den Durchsetzungsmaßnahmen derzeit führend sind, holen die EU und andere Länder weltweit schnell auf. Unternehmen müssen von einer reaktiven Überprüfung zu einem proaktiven Risikomanagement übergehen.
Die Einhaltung von Menschenrechten ist nicht mehr nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine strategische Geschäftsanforderung. Unternehmen, die in Transparenz, Sorgfaltspflicht und Überwachung investieren, werden besser positioniert sein, um in einem zunehmend regulierten globalen Umfeld sicher zu agieren.