Das Merkblatt basiert auf den derzeit auf
europäischer und nationaler Ebene festgelegten Codierungen und erhebt
angesichts der Vielzahl an genehmigungsrechtlichen Codierungen keinen Anspruch
auf Vollständigkeit.
Überblick über codierte Unterlagen
Das elektronische Zollsystem ATLAS verlangt bei
Zollanmeldungen Angaben darüber, ob eine Ware ausfuhrgenehmigungspflichtig ist
oder sonstigen Beschränkungen unterliegt. Die Angaben erfolgen in Form von Codierungen in Feld 44 der
Ausfuhranmeldung. Das Merkblatt gibt einen Überblick über die wesentlichen
codierten Unterlagen, die bei der Ausfuhr genehmigungspflichtiger Waren an den
Zoll übergeben werden müssen.
Informationen zu Negativcodierungen
Neben den zwingend anzugebenden
Positivcodierungen bei bestehender Genehmigungspflicht enthält das Merkblatt
außerdem Informationen zu den sogenannten Negativcodierungen. Mit einer Negativcodierung kann der Ausführer
angeben, dass die Ware nicht von einer ausfuhrrechtlichen Beschränkung erfasst
wird. Beispielsweise trifft der Ausführer mit der Negativcodierung Y901 die
rechtsverbindliche Aussage, dass Anhang I der EG-Dual-Use-VO geprüft wurde und
seine Ware nicht als Dual-Use-Gut gelistet ist.
Dieses Merkblatt wird im Turnus von drei Monaten
aktualisiert. Fachlich relevante Änderungen gegenüber der vorherigen Ausgabe
werden in der folgenden Version kursiv kenntlich gemacht.
Das Merkblatt kann auf der Website des Zolls heruntergeladen werden.