
EU-Rechnungshof bemängelt Einfuhrkontrollen
Ein Teil der EU-Mitgliedstaaten lässt bei den Zollkontrollen erhebliche Schlupflöcher für Unterfakturierung und schadet so dem EU-Haushalt. Zu diesem Schluss kommt ein Sonderbericht des EU-Rechnungshofes.
Ein Teil der EU-Mitgliedstaaten lässt bei den Zollkontrollen erhebliche Schlupflöcher für Unterfakturierung und schadet so dem EU-Haushalt. Zu diesem Schluss kommt ein Sonderbericht des EU-Rechnungshofes.
„Schwerwiegende Mängel und Schlupflöcher deuten darauf hin, dass die EU-Zollkontrollen nicht wirksam angewendet werden.“ Zu diesem Fazit kommt der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg in einem Sonderbericht, in den Prüfungen bei den Zollbehörden in den fünf EU-Mitgliedstaaten Großbritannien, Spanien, Italien, Polen und Rumänien einflossen. Durch mangelhafte Kontrollen werde es Einführern leichtgemacht, ihre Abgaben zu verringern oder gänzlich zu hinterziehen. Dabei werde der Wert der Waren zu niedrig angeben, ein falsches Ursprungsland genannt, oder die Waren falsch eingereiht, um einen niedrigeren Zollsatz zu erhalten.
Insbesondere an Großbritannien übten die Rechnungsprüfer Kritik. Sie stellten fest, dass in erheblichen Umfang deutlich unterbewertete chinesische Waren im Vereinigten Königreich abgefertigt und dann nach Kontinentaleuropa transportiert werden. Dies habe eine gemeinsame Aktion des französischen Zolls und des Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bestätigt. Der Betrug wurde weiter dadurch verschlimmert wurde, dass in den Bestimmungsmitgliedstaaten keine MwSt. gezahlt wurde. Der auf gefälschten Rechnungen angegebene Wert lag 5- bis 10-mal unter dem tatsächlichen Wert. Laut dem OLAF hätten die vom Vereinigten Königreich im Zeitraum 2013-2016 bereitgestellten Zollabgaben um fast 2 Milliarden EUR höher sein sollen. Die Rechnungsprüfer führen die Beliebtheit des britischen Zolls bei den Betrügern darauf zurück, dass er Importeuren keine Garantien abverlangt.
Weitere häufig auftretende Betrugsmaschen:
„Zölle machen 14 % des EU-Haushalts aus; das entspricht rund 20 Milliarden Euro. Werden Zölle hinterzogen, so vergrößert sich die Zolllücke, was durch höhere Beiträge der Mitgliedstaaten ausgeglichen werden muss. Diese Kosten tragen letztendlich die europäischen Steuerzahler", so Pietro Russo, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs.
Der Bericht nennt auch strukturelle Schwächen, die wirkungsvollen Kontrollen entgegenstehen. So gibt es für die einzelnen Staaten zu geringe Anreize für Kontrollen. Im Gegenteil: Diejenigen Mitgliedstaaten, die Zollkontrollen durchführen, bei der Nacherhebung von EU-Einnahmeausfällen jedoch keinen Erfolg haben, riskieren sogar negative finanzielle Folgen. Diejenigen Mitgliedstaaten, die keine derartigen Kontrollen durchführen, seien diesem Risiko nicht im gleichen Maße ausgesetzt.
Die Prüfer empfehlen der EU-Kommission, ab 2019 in regelmäßigen Abständen Schätzungen der Zolllücke vorlegen und die Schätzungen heranziehen, um Zielvorgaben für die Zollkontrollen festzulegen. Die Kommission solle die nationalen Zollbehörden stärker unterstützen; dabei sollten auch die Erhebungskosten überprüft
werden. Zudem fordern die Prüfer Änderungen im Zollrecht, um die Angabe der Versender verbindlich vorzuschreiben.
In anderen Bereichen stellt der Rechnungshof dem Zoll gute Noten aus. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit habe sich innerhalb der EU verbessert, gleiches gilt für beim Austausch von Informationen mit Nicht-EU-Ländern. Auch bei der einheitlichen Anwendung des Zollrechtes gäbe es Fortschritte.
Der Sonderbericht Nr. 19/2017 "Einfuhrverfahren: Schwachstellen im Rechtsrahmen und eine unwirksame Umsetzung wirken sich auf die finanziellen Interessen der EU aus" ist in 23 EU-Sprachen auf der Website des Hofes (eca.europa.eu) abrufbar.