Registrierung als Registrierter Ausführer (REX)
REX

Registrierung als Registrierter Ausführer (REX)

Mit dem Start in dieses Jahr sind einige neue Anwendungsbereiche in Bezug auf den Status als Registrierter Ausführer zu beachten. Wir haben den Überblick für Sie.

Der Status des Registrierten Ausführers gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wir fassen zusammen, wie sich das neue Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich und geänderte Regularien im APS-System (Allgemeines Präferenzsystem) auswirken.

Was ist ein Registrierter Ausführer (REX)?

REX steht für registrierter Exporteur und ist ein Status, den ein Unternehmen im Rahmen des APS oder eines Freihandelsabkommens erfüllen muss. Als registrierter Exporteur können Sie Ursprungsnachweise auf der Rechnung ohne eine Wertgrenze ausstellen. Der Status des REX kommt sowohl in Freihandelsabkommen (Vereinigtes Königreich, Japan, Kanada, Vietnam) als auch im Allgemeinen Präferenzsystem für Entwicklungsländer (APS) zum Einsatz.

Im Gegensatz zum Ermächtigten Ausführer ist der REX-Status nicht bewilligungspflichtig. Das heißt für Sie: Eine Registrierung beim zuständigen Hauptzollamt reicht aus. Dazu füllen Sie das Formular 0442 des Zolls „Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer (REX)“ aus. Es wird weder die betriebliche Organisation geprüft noch eine Arbeits- und Organisationsanweisung verlangt.

Brexit ready: Mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit dem Vereinigten Königreich hat der Zoll das Merkblatt aktualisiert. Hier können Sie die Details nachlesen: Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU.

Wann brauche ich eine Registrierung als REX?

Es gibt drei Fälle, in denen die Registrierung erforderlich ist:

REX und der Brexit

Mit dem Brexit ist in der EU ein neues Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) in Kraft getreten, das seit dem 01. Januar 2021 vorläufig angewendet wurde und seit dem 1. Mai 2021 offiziell in Kraft getreten ist. Es umfasst die Länder Großbritannien, Nordirland und die Staaten der Europäischen Union.

In diesem Abkommen brauchen Sie den Status als Registrierter Ausführer, wenn Sie Sendungen mit einem höheren Wert als 6.000 Euro pro Sendung exportieren wollen. Eine Erklärung zum Ursprung bei Waren im Wert von unter 6.000 Euro können in der EU allen Unternehmen abgegeben werden und bedürfen keiner Registrierung.

Wichtig zu beachten: Der Status des ermächtigten Ausführers kommt im Abkommen mit Großbritannien und Nordirland nicht zum Tragen. Nur der Status als registrierter Exporteur ist zwingend erforderlich.

REX in APS-Staaten

Das REX-System wird nicht nur in Freihandelsabkommen angewendet, sondern auch, wenn Sie Waren von Unternehmen aus APS-Staaten erhalten.

Ist das der Fall müssen dort angesiedelte Unternehmen seit dem 01. Januar 2021 eine Registrierung vorweisen. APS-Länder, die das REX-System noch nicht etabliert haben, sind damit ab sofort von den Vorteilen einer vergünstigten Einfuhr ausgenommen. Das betrifft zum Beispiel Somalia, den Süd-Sudan oder den Kongo. Auf der Website der Europäischen Kommission zum Registrierten Exporteur erhalten Sie eine tabellarische Übersicht, bei welchen Ländern dies der Fall ist.

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REX in weiteren Freihandelsabkommen

AEB-Tipp: Datenbank zur Prüfung des Geschäftspartners
Ob Ihr Geschäftspartner eine gültige REX-Nummer eingetragen hat, prüfen Sie über die Datenbank der EU Rex number validation.