Als es in Sachen ATLAS 2009 in die heiße Phase ging, ist sie zur AEB gekommen. Verantwortlich als Redakteurin der AEB Community für praxisrelevante Neuerungen und Kundenfragen rund um Zoll und Außenwirtschaft.
In ATLAS Ausfuhr kann in der Regel nur ein Ladeort pro Ausfuhranmeldung an den Zoll übermittelt werden. Jetzt kann der Zoll eine Ausnahme bei Verwendung von mehreren Ladeorten bewilligen.
Neue Zollanwendungen, ATLAS Releases, spürbare Auswirkungen des Lieferkettengesetzes und erste Änderungen beim Schweizer Zoll - auf Unternehmen rollen 2022 viele Umstellungen zu.
Am 19. November 2021 wurde die berichtigte Fassung der Kombinierten Nomenklatur veröffentlicht. Am 6. Dezember folgte das Warenverzeichnis 2022. Prüfen Sie jetzt Ihre Zolltarifnummern.
Mit dem ATLAS-Release AES 3.0 für die Ausfuhr steht ein größerer Release-Wechsel an. Ende 2021 darf AEB sich dafür zertifizieren. Auch für weitere Releases stehen Termine fest.
Das Statistische Bundesamt gab die Vorschriften für Meldungen ab 2022 bekannt. Die Arten des Geschäfts ändern sich – mit Auswirkung auf alle Instrastatmeldungen, Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen.
Genehmigungen für die Verwendung von Sammelwarennummern werden durch das Statistische Bundesamt vergeben. Hier ändern sich ab 1. Januar 2022 die Bedingungen für Vergabe und Nutzung.
Die Freigrenze von 22 Euro für Kleinsendungen fällt. Obwohl sie bei einem Wert bis 150 Euro zollfrei bleiben, müssen sie elektronisch gemeldet werden. Das ist geplant.
Mit dem Start in dieses Jahr sind einige neue Anwendungsbereiche in Bezug auf den Status als Registrierter Ausführer zu beachten. Wir haben den Überblick für Sie.