Neues Überwachungssystem für Importe
Import Control System 2

Neues Überwachungssystem für Importe

Änderungen für das Verbringen von Waren in die EU: Ab März startet das Import Control System 2 und löst damit schrittweise das bisherige System ab.

Bisher wurde das Verbringen von Waren in das Zollgebiet der EU mit dem bestehenden Import Control System überwacht und einer Risikoanalyse unterzogen. Ab März 2021 geht nun das Import Control System 2 an den Start und löst damit in mehreren Schritten das alte System ab. Zuerst werden Post- und Expresssendungen, die per Luftfracht nach Europa importiert werden, umgestellt. Wir fassen zusammen, was das für Sie bedeutet.

So funktionierte es bisher

Bisher ist der erste Schritt die Abgabe einer Summarischen Eingangsanmeldung (ENS = Entry Summary Declaration, ESumA) in ATLAS. Damit verbunden: Eine vom Transportweg abhängige Frist vor Ankunft der Waren an der Eingangszollstelle. Im Containerseeverkehr beträgt die Frist beispielsweise 24 Stunden vor Verladen auf das Schiff. Die nächsten Schritte im Import Control System sind dann die Ankunftsanzeige und die Gestellungsmitteilung.

Das optimiert ICS2

Ziel des neuen ICS2-Projekts der EU ist es, die bestehenden IT-Systeme an das Zollrecht anzupassen und zu ersetzen. Eine Neuentwicklung: Als Teil des bestehenden EU Trader-Portals wird eine Webanwendung und eine technische Schnittstelle für die Zollsoftware integriert. Grundsätzlich können die Mitgliedstaaten den Wirtschaftsbeteiligten auch eigene Zugänge zu ICS2 anbieten. Soweit bekannt, wird Deutschland von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen.

Die drei Phasen der Einführung

ICS2 wird schrittweise in drei Releases eingeführt:

Release 1: Post- und Expresssendungen im Luftverkehr

In diesem Bereich wird eine vor Beladen des Flugzeuges abzugebende Summarische Eingangsmeldung mit geringem Datenumfang implementiert – Pre-Loading Advance CargoInformation (PLACI) genannt. Der Zoll kann nähere Informationen (inkl. Röntgen) zu einzelnen Paketen verlangen oder deren Beladen sogar verbieten. Release 1 soll am 15. März 2021 den Produktivbetrieb aufnehmen und zum 01. Oktober 2021 vollumfänglich von allen Beteiligten angewendet werden. Dort wo bislang eine Abwicklung im bisherigen ICS-System erforderlich ist, bleibt diese Abwicklung neben den Nachrichten von ICS2 Release 1 weiter bestehen.

Release 2: Summarische Eingangsmeldung, Ankunftsanzeige und Gestellungsmitteilung

Im zweiten Schritt werden sowohl die vollständige Summarische Eingangsanmeldung, die Ankunftsanzeige als auch die Gestellungsmitteilung für die gesamte Luftfracht eingeführt – und nicht nur für Luftpost-Warensendungen (Release 1). Wenn PLACI-Meldungen erforderlich sind, müssen diese ggf. mit/zu vollständigen Summarischen Eingangsanmeldungen ergänzt werden. Die Einführung im Produktivbetrieb ist vom 01. März bis 02. Oktober 2023 geplant. ICS2 Release 2 ersetzt im Luftfrachtbereich die Abwicklung im bisherigen ICS-System.

Release 3: Ausdehnung auf Verkehrszweige

Im letzten Release wird das Verfahren auf alle Verkehrszweige ausgedehnt. Die Einführung ist vom 01. März bis 01. Oktober 2024 geplant. Für Wirtschaftsbeteiligte heißt das, dass mit Release 3 das bisherige ICS-System vollständig abgelöst wird.

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Weitere Änderungen mit ICS 2

Grundsätzlich ist der Beförderer in der Pflicht, die Summarische Eingangsanmeldung abzugeben. Mit ICS2 wird ab Release 2 auch die Möglichkeit des „Multiple Filing“ geschaffen. Dann ist es möglich, dass mehrere Beteiligte jeweils Teile der für eine vollständige Summarische Eingangsanmeldung erforderlichen Daten liefern.

Zusammen mit der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen bildet die EU auf Basis zwei weiterer Abkommen aus dem Juli 2009 einen gemeinsamen Zollsicherheitsraum. Während im Warenverkehr untereinander auf Sicherheitsdaten (Summarischen Eingangs- bzw. Ausgangsanmeldungen) verzichtet wird, müssen die Schweiz/Liechtenstein und Norwegen diese bei Drittlands-Importen erheben. Deswegen wird auch in diesen Ländern ICS2 eingeführt.