EU: Angepasster Zeitplan für das Überwachungssystem ICS2
Import Control System 2

EU: Angepasster Zeitplan für das Überwachungssystem ICS2

Änderungen für das Verbringen von Waren in die EU: Seit März 2021 löst das Import Control System 2 schrittweise das bisherige System ab. Ein Blick auf den aktualisierten Zeitplan.

Bisher wurde das Verbringen von Waren in das Zollgebiet der EU mit dem bestehenden Import Control System überwacht und einer Risikoanalyse unterzogen. Seit März 2021 löst nun das Import Control System 2 in mehreren Schritten das alte System ab. Im Release 1 wurden Post- und Expresssendungen, die per Luftfracht nach Europa importiert werden, umgestellt. Ab März 2023 folgte die allgemeine Luftfracht. Betreiber von Postdiensten, Kurier- und Luftfrachtdiensten und Spediteure müssen seit Inbetriebnahme des Release 2 erweiterte Datensätze an ICS2 übermitteln. Ab 3. Juni beginnt dann Release 3 von ICS2. Ein Ausblick.

So funktionierte es bisher

Bisher ist der erste Schritt die Abgabe einer Summarischen Eingangsanmeldung (ENS = Entry Summary Declaration, ESumA) in ATLAS. Damit verbunden: Eine vom Transportweg abhängige Frist vor Ankunft der Waren an der Eingangszollstelle. Im Containerseeverkehr beträgt die Frist beispielsweise 24 Stunden vor Verladen auf das Schiff. Die nächsten Schritte im Import Control System sind dann die Ankunftsanzeige und die Gestellungsmitteilung.

Das optimiert ICS2

Ziel des neuen ICS2-Projekts der EU ist es, die bestehenden IT-Systeme an das Zollrecht anzupassen und zu ersetzen. Eine Neuentwicklung: Als Teil des bestehenden EU Trader-Portals wird eine Webanwendung und eine technische Schnittstelle für die Zollsoftware integriert. Grundsätzlich können die Mitgliedstaaten den Wirtschaftsbeteiligten auch eigene Zugänge zu ICS2 anbieten. Soweit bekannt, wird Deutschland von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen.

Die drei Phasen der Einführung

ICS2 wird schrittweise in drei Releases eingeführt:

Release 1: Post- und Expresssendungen im Luftverkehr

In diesem Bereich wird eine vor Beladen des Flugzeuges abzugebende Summarische Eingangsmeldung mit geringem Datenumfang implementiert – Pre-Loading Advance CargoInformation (PLACI) genannt. Der Zoll kann nähere Informationen (inkl. Röntgen) zu einzelnen Paketen verlangen oder deren Beladen sogar verbieten. Release 1 soll am 15. März 2021 den Produktivbetrieb aufnehmen und zum 01. Oktober 2021 vollumfänglich von allen Beteiligten angewendet werden. Dort wo bislang eine Abwicklung im bisherigen ICS-System erforderlich ist, bleibt diese Abwicklung neben den Nachrichten von ICS2 Release 1 weiter bestehen.

Release 2: Summarische Eingangsmeldung, Ankunftsanzeige und Gestellungsmitteilung

Im zweiten Schritt werden sowohl die vollständige Summarische Eingangsanmeldung, die Ankunftsanzeige als auch die Gestellungsmitteilung für die gesamte Luftfracht eingeführt – und nicht nur für Luftpost-Warensendungen (Release 1). Wenn PLACI-Meldungen erforderlich sind, müssen diese ggf. mit/zu vollständigen Summarischen Eingangsanmeldungen ergänzt werden. Die Einführung im Produktivbetrieb ist vom 01. März bis 02. Oktober 2023 geplant. ICS2 Release 2 ersetzt im Luftfrachtbereich die Abwicklung im bisherigen ICS-System.

Release 3: Ausdehnung auf Verkehrszweige

Im letzten Release wird das Verfahren auf alle Verkehrszweige ausgedehnt. Die Einführung ist vom 01. März bis 01. Oktober 2024 geplant. Für Wirtschaftsbeteiligte heißt das, dass mit Release 3 das bisherige ICS-System vollständig abgelöst wird.

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Weitere Änderungen mit ICS 2

Grundsätzlich ist der Beförderer in der Pflicht, die Summarische Eingangsanmeldung abzugeben. Mit ICS2 wird ab Release 2 auch die Möglichkeit des „Multiple Filing“ geschaffen. Dann ist es möglich, dass mehrere Beteiligte jeweils Teile der für eine vollständige Summarische Eingangsanmeldung erforderlichen Daten liefern.

Zusammen mit der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen bildet die EU auf Basis zwei weiterer Abkommen aus dem Juli 2009 einen gemeinsamen Zollsicherheitsraum. Während im Warenverkehr untereinander auf Sicherheitsdaten (Summarischen Eingangs- bzw. Ausgangsanmeldungen) verzichtet wird, müssen die Schweiz/Liechtenstein und Norwegen diese bei Drittlands-Importen erheben. Deswegen wird auch in diesen Ländern ICS2 eingeführt.