Lieferantenerklärungen: 3 Tipps, wie es einfacher gehen kann
Präferenzmanagement

Lieferantenerklärungen: 3 Tipps, wie es einfacher gehen kann

Der Jahreswechsel steht an – und mit ihm in vielen Unternehmen das Thema Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE). Was müssen Sie beachten? Und wie geht die Verwaltung einfacher?

Wollen Unternehmen in den Genuss von Zollvorteilen aus Freihandelsabkommen kommen, müssen sie unter anderem die Ursprungseigenschaft der verwendeten Waren mit Lieferantenerklärungen nachweisen. Allerdings kann es schnell sehr aufwendig werden, diese anzufordern, zu verwalten und einzupflegen. Drei Checks zeigen Ihnen, ob Sie Ihre Lieferantenerklärungen im Griff haben und geben Tipps, wie es einfacher gehen kann:

1. Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE): Abkommens-Check

Sind Ihre Vorlagen noch aktuell? Sind alle Abkommen, die Sie benötigen, in Ihren Texten enthalten? Wollen Sie im nächsten Jahr Präferenznachweise oder Ursprungserklärungen für neu hinzugekommene Länder ausstellen? Dann sollten Sie sich mit den Bestimmungen der in Frage kommenden Abkommen vertraut machen und ggf. den Wortlaut der Ursprungserklärungen hinterlegen.


2. Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE): Material-Check

Für welche Materialien ist der Präferenzursprung für Ihre Präferenzkalkulation oder als Handelsware maßgeblich?  Welche Listenregeln gelten für Sie? Erfüllen die zugekauften Materialien einen geforderten Positionswechsel? Ist eine Wertregel eventuell bereits auf Basis der für die teuersten Vormaterialien vorliegenden Präferenzen erfüllt? Dabei sollten Sie im Blick behalten, welche Waren Sie auch als Ersatzteile liefern.


3. Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE): Aktualitäts-Check

In einer Langzeit-Lieferantenerklärung müssen folgende Datumsangaben enthalten sein: Ausfertigungsdatum, Gültigkeitsbeginn und Gültigkeitsende. Seit Einführung des UZK ist eine Langzeit-Lieferantenerklärung bis zu zwei Jahre gültig. In der Praxis orientieren sich viele Unternehmen jedoch am Kalenderjahr. Wissen Sie, wann die Lieferantenerklärungen, die Sie erhalten oder ausgestellt haben, ablaufen? Haben Sie rechtzeitig neue angefordert oder verschickt? Ein einheitlicher Gültigkeitsbeginn verdichtet die Aufmerksamkeit zu einem von Ihnen wählbaren Zeitpunkt.


Brexit und Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE)

Sollte das Vereinigte Königreich ohne Abkommen aus der EU austreten, hätte dies auch Auswirkungen auf Ihre Lieferantenerklärungen. Ursprungsware des Vereinigten Königreichs ist nach dem Brexit keine EU-Ware mehr. Das geht aus dem Leitfaden der EU-Kommission hervor und gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Lieferung, also auch, wenn die Lieferung bereits vor dem Brexit erfolgt ist. Diese Ware wäre dann für die Ermittlung des präferenziellen Ursprungs ein Vormaterial ohne Ursprung.

Für Unternehmen bedeutet dies unter anderem, dass Produkte evtl. die EU-Ursprungseigenschaft verlieren bzw. dass neu kalkuliert werden muss. Entsprechend müssen Langzeit-Lieferantenerklärungen für Waren mit Ursprung Großbritannien widerrufen werden.

Sollte das Vereinigte Königreich mit einem Abkommen aus der EU austreten, kommt es auf das jeweilige Drittland an. Einige, aber nicht alle Länder haben bereits signalisiert, dass Sie Waren mit britischem Ursprung weiterhin als EU-Waren akzeptieren. Hierzu müssten die jeweiligen Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Drittland geprüft werden. Für alle anderen Länder gilt das Vorgehen wie ohne ein Abkommen.

Alternativ können Unternehmen Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten beziehen oder müssen einkalkulieren, ihre Präferenz zu verlieren.


Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) smart verwalten

Eine gute Nachricht in Sachen (Langzeit)-Lieferantenerklärungen (LLE): Viele der oft aufwendigen Prozesse lassen sich mit Hilfe von Software deutlich komfortabler, effizienter und schneller bewältigen. Die Portal-Lösung Supplier Declaration Exchange von AEB reduziert den Aufwand beim Einholen und Verwalten der Lieferantenerklärungen oder Langzeit-Lieferantenerklärungen erheblich. 

Zuerst werden aus den Vorsystemen die Lieferungen, für die Nachweise angefordert werden sollen, an das Lieferantenportal übertragen. Ihr Lieferant wird im nächsten Schritt per Mail ebenfalls auf das Portal geleitet, wo er alle relevanten Daten für die jeweilige Lieferantenerklärung einfach und assistentengestützt eingibt. Dadurch vermeiden Sie hohen Abstimmungsaufwand und beschleunigen den gesamten Prozess. Wie die Lösung im Detail funktioniert und welche Vorteile Ihnen diese bringt, zeigen wir Ihnen auch gerne in einer Online Demo:
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Mehr als LLE: Unterstützung beim Präferenzmanagement

AEB unterstützt Sie auch bei weiteren Themen rund um das Präferenzmanagement. Mit Origin & Preferences von AEB lässt sich etwa auch die Ursprungskalkulation vergleichsweise einfach vornehmen. Denn die Software kennt die Bestimmungen für Präferenzabkommen der EU sowie der Schweiz. Ein detailliertes Protokoll sorgt dafür, dass Sie gegenüber dem Zoll und Ihren Kunden immer auskunftsfähig sind. 

Und auch mit Origin & Preferences können Sie (Langzeit-)Lieferantenerklärungen (LLE) automatisch anfordern. Für Sie ist jederzeit ersichtlich, ob Ihr Lieferant bereits eine Erklärung abgegeben hat.

Standarddatei

Langzeit-Lieferantenerklärungen einfach verwalten (LLE)

Reduzieren Sie den Arbeitsaufwand Ihrer Mitarbeiter für Anforderung, Terminverfolgung, Prüfung und Eingabe. Mit der Software Supplier Declaration Exchange von AEB. Für weniger Fehler durch Plausibilitätschecks und Vermeidung von Medienbrüchen. Und dank Akzeptanz bei den Lieferanten durch systemseitige Unterstützung und hohen Bedienkomfort.