Exportkontrolle als Schlüsselthema beim Einstieg in die Rüstungsindustrie
Exportkontrolle

Exportkontrolle als Schlüsselthema beim Einstieg in die Rüstungsindustrie

Was gehört zur sicheren Zusammenarbeit mit Rüstungsunternehmen? Der Artikel erklärt, welche Rolle Güterklassifizierung, Genehmigungen und Compliance-Prozesse spielen.

Zusammenarbeit mit Rüstungsunternehmen: Wichtiges vorab

Unternehmen, die neu in die Rüstungsindustrie einsteigen, müssen sich frühzeitig mit den exportkontrollrechtlichen Anforderungen beim Handel mit Rüstungsmaterialien vertraut machen.

Die zentrale exportkontrollrechtliche Herausforderung beim Einstieg in den Rüstungssektor ist die Güterklassifizierung. Unternehmen müssen sicher zwischen militärischen und zivilen Gütern unterscheiden können, denn daran knüpfen die Exportkontrollen, also die Genehmigungspflichten, bei Ausfuhren und Verbringungen an.

Für zivil tätige Industrieunternehmen, wie z. B. Automobilzulieferer, bedeutet die erstmalige Zusammenarbeit mit Rüstungsunternehmen eine qualitative Verschiebung ihrer Trade Compliance Anforderungen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Güterklassifizierung und das Genehmigungsverfahren mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Typischerweise werden die komplexen exportkontrollrechtlichen Vorgaben in den zahlreich stattfindenden Infoveranstaltungen mit Vertretern der Bundeswehr und ihren Beratern nur unzureichend adressiert. Unerwähnt bleibt insbesondere, dass der Verstoß gegen exportkontrollrechtliche Genehmigungspflichten strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann.

Warum Exportkontrolle frühzeitig stattfinden muss

Rüstungsgüter dürfen nicht frei gehandelt werden. Nach der deutschen Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind alle Auslandslieferungen von Rüstungsgütern genehmigungspflichtig. Das bedeutet, Unternehmen müssen Organisationsmaßnahmen treffen, die die Einhaltung des Genehmigungsverfahrens sicherstellen. Empfehlenswert ist es deshalb, das Exportkontrollrecht zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Dieser Beitrag beleuchtet anhand von Praxisbeispielen die zentralen Fragestellungen der Rüstungsexportkontrolle und zeigt Organisationsmaßnahmen zur Risikominimierung von Trade Compliance Verstößen im Unternehmen.

Fallbeispiel zum Einstieg in die Rüstungsindustrie

Ein Automobilzulieferer (A) in Deutschland entwickelt und exportiert seit Jahren Getriebe für zivile Fahrzeuge. Nun interessiert sich ein Rüstungskonzern (R) für diese Produkte.

Was gilt es zu beachten und welche Organisationsmaßnahmen sollte A für die Zusammenarbeit mit R treffen?

A muss seine Prozesse so organisieren, dass die Exportkontrollen, also die rechtlich normierten Genehmigungspflichten der AWV, eingehalten werden. Diese knüpfen für Rüstungsgüter an einer Listung in Teil I Abschnitt A der deutschen Ausfuhrliste an. Gelistete Rüstungsgüter sind Waffen, Munition und Rüstungsmaterialien.

Unternehmen können Genehmigungspflichten daher nur einhalten, wenn sie ihre Produkte zutreffend klassifizieren können. Für den bislang im zivilen Bereich tätigen A ist es wichtig, zwischen zivilen und militärischen Getrieben unterscheiden zu können, denn ein Gut kann nur entweder militärisch oder zivil sein.

Bereits an dieser Stelle wird klar, dass weder die konkrete Verwendung noch die Verwendungsmöglichkeit bei der Güterklassifizierung eine Rolle spielen dürfen.

Welche Szenarien sind bei der Klassifizierung zu unterscheiden?

Für die künftige Zusammenarbeit des A mit R in der Rüstungsindustrie sind drei Szenarien zu unterscheiden. Entscheidend ist jeweils, ob das bestehende zivile Produkt unverändert bleibt, für militärische Zwecke verändert wird oder von Anfang an nach militärischen Anforderungen neu entwickelt wird.

Szenario 1: Unverändertes Serienprodukt

Wenn R ein im Produktportfolio des A vorhandenes ziviles Getriebe kauft und dieses unverändert in ein Militärfahrzeug einbaut, dann bleibt das Getriebe ein nicht gelistetes ziviles Produkt.

Szenario 2: Veränderung nach militärischen Vorgaben

A verändert das Getriebe auf Wunsch von R. A muss prüfen, ob das militärisch veränderte Produkt zu einem Rüstungsmaterial im Sinne des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste wird. Konkret ist zu prüfen, ob durch die Modifikationen die Anforderungen der Ausfuhrlistennummer 0006a erfüllt sind:

0006 Landfahrzeuge und Bestandteile hierfür wie folgt:
(….)
a) Landfahrzeuge und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke;
(…..)

Szenario 3: Neuentwicklung für einen Militärlastwagen

A entwickelt nach den Anforderungen von R ein neues Getriebe für einen Militärlastwagen. Das Produkt wird von A besonders für militärische Zwecke konstruiert und ist als Rüstungsmaterial unter 0006a gelistet.

Maßnahmen zur Einhaltung der exportkontrollrechtlichen Vorgaben

Welche Organisationsmaßnahmen muss A in den drei Szenarien zur Einhaltung der exportkontrollrechtlichen Vorgaben im Rüstungsbereich durchführen, bevor Ausfuhren oder Verbringungen stattfinden können?

Szenario 1: Bedeutet dies „freie Fahrt“ für das Getriebe?

Das Getriebe bleibt ein nicht gelistetes ziviles Produkt. Güterbezogene Genehmigungspflichten sind nicht zu beachten.

Weitere Anknüpfungspunkte für Sanktionen und Exportkontrollen im Bereich der Trade Compliance sind die Geschäftspartner (Sanktionslistenscreening), die beteiligten Länder (Embargoprüfung) und die Verwendungszweckprüfung. Diese muss A auch für seine nicht gelisteten Produkte beachten.

Genehmigungspflichten in Szenario 2 und 3: Was ist als Nächstes zu tun?

Hat A in den Szenarien 2 und 3 die Klassifizierung der Güter unter der Ausfuhrlistenposition 0006a ermittelt, gehört zu einem guten Organisationsprozess zur Einhaltung von Exportkontrollen die Stammdatenpflege.

A sollte die besonders für den Rüstungskonzern R konstruierten oder veränderten Getriebe in seinen Stammdaten als Rüstungsgüter unter der AL-Nr. 0006a kennzeichnen. Das Unternehmen muss nun sicherstellen, dass diese Getriebe nie ohne Genehmigung ins Ausland geliefert werden. 

Unterstützen kann ihn dabei die AEB-Software Export Controls. Export Controls weist bei Ausfuhren und Verbringungen der unter 0006a gelisteten Getriebe auf die bestehende Genehmigungspflicht hin und schlägt die in Frage kommenden Genehmigungen vor.

In Abhängigkeit von den beteiligten Ländern muss A für Verbringungen und Ausfuhren der unter 0006a gelisteten Getriebe beim BAFA eine Einzelausfuhrgenehmigung beantragen oder eine Allgemeine Genehmigung nutzen. Das BAFA hat für den Handel mit Rüstungsgütern eine Vielzahl an verschiedenen Allgemeinen Genehmigungen erlassen, die an unterschiedliche Anforderungen geknüpft sind und verschiedene Nebenbestimmungen enthalten.

Die sorgfältige Prüfung und Auswahl der richtigen Genehmigung ist ein elementarer Bestandteil der Trade Compliance von Unternehmen, die in den Rüstungsbereich einsteigen. 

Die AEB-Software License Management unterstützt Unternehmen im Genehmigungsverfahren, insbesondere mit Blick auf die gesetzlich vorgeschriebenen Melde- Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.

Fazit: Erst klassifizieren, dann den Prozess steuern

Der Einstieg in die Rüstungsindustrie eröffnet vielen Industrieunternehmen neue Geschäftsmöglichkeiten. Gleichzeitig entstehen neue exportkontrollrechtliche Prüfpflichten, die nicht erst im Lieferprozess beginnen.

Unternehmen sollten die gesetzlichen Vorgaben beim Einstieg in die Rüstungsindustrie rechtzeitig prüfen. Dazu gehört insbesondere die Klassifizierung der von Rüstungsunternehmen angefragten Produkte. Erforderlich sind neue Organisationsmaßnahmen, die in einem ICP (Internal Compliance Program) festgehalten werden müssen. Wichtig sind funktionierende Kommunikationswege zwischen den beteiligten Teams im Unternehmen und der zwingend notwendige Wissensaufbau im Bereich der Trade Compliance.

Der Einsatz spezialisierter Software, wie AEB Export Controls und AEB License Management, ist für Unternehmen, die mit Rüstungsgütern handeln, empfehlenswert. Genehmigungspflichtige Ausfuhren und Verbringungen werden zuverlässig erkannt und gestoppt. Das sich daran anschließende BAFA Genehmigungsverfahren wird strukturiert durchlaufen und sämtliche Registrier-, Melde , Dokumentations und Aufbewahrungspflichten werden rechtssicher erfüllt und protokolliert.

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