Ursprungsregeln im neuen Handelsabkommen zwischen EU und UK
Welche Ursprungsregeln gelten nach dem EU-UK-Handelsabkommen? Wie können Unternehmen Kosten und Aufwand minimieren?
Welche Ursprungsregeln gelten nach dem EU-UK-Handelsabkommen? Wie können Unternehmen Kosten und Aufwand minimieren?
Nach 4,5 Jahren haben sich das Vereinigte Königreich und die EU an Heiligabend 2020 endlich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen (EU-UK-Handelsabkommen) geeinigt. Das Dokument ist 1.390 Seiten lang und beide Seiten stimmen darin überein, dass es über die traditionellen Freihandelsabkommen hinausgeht und eine solide Grundlage für die weitere Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen Großbritannien und der EU darstellt.
Ein entscheidendes Detail dieses neuen Handelsabkommens wurde allseits mit großer Erleichterung aufgenommen: Es sieht Nullzollsätze und Nullquoten für alle Waren vor, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU gehandelt werden – wenn sie die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllen.
Diese neue Grundlage für den Handel beseitigt jedoch nicht die Notwendigkeit von Zollerklärungen beim Austausch von Waren zwischen der EU und UK (VK) – eine der am weitesten verbreiteten und hartnäckigsten Fehleinschätzungen der Unternehmen.
Für viele Unternehmen, die sich nicht auf die Einführung von Zollformalitäten ab Januar 2021 vorbereitet haben, war es ein böses Erwachen, als ihnen diese unbequeme Wahrheit schlussendlich bewusst wurde.
Lesen Sie im folgenden Artikel über die wichtigsten Anforderungen der neuen Ursprungsregeln für Handelsunternehmen, nachdem der Brexit nun endlich vollzogen ist.
Wie immer steckt der Teufel im Detail. Während „Nullzollsätze und Nullquoten“ zunächst großartig klingt, müssen einführende und ausführende Unternehmen einen ziemlich großen bürokratischer Aufwand betreiben, um wirklich davon zu profitieren. Denn diesen Präferenzzollsatz können Sie nur beanspruchen, wenn Sie mit „Ursprungswaren“ handeln und dies im Detail dokumentieren und nachweisen. Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, was das bedeutet.
Um die Präferenzzollsätze in Anspruch nehmen zu können, muss Ihre Ware ihren Ursprung in der EU oder im Vereinigten Königreich (als Ausfuhrland) haben, wie in den Ursprungsregeln und den erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln im EU-UK-Handelsabkommen beschrieben (siehe Kapitel 2 und Anhang ORIG-2). Um diese korrekt nutzen zu können, müssen Sie genau wissen, wie Ihre Waren zu klassifizieren sind.
Wenn Ihre Waren die Anforderungen der Ursprungsregeln nicht erfüllen oder wenn Sie dies nicht nachweisen können, müssen Sie Zollabgaben bezahlen. Und um den in diesem Fall geltenden Zollsatz zu ermitteln, müssen Sie Ihre Waren ebenfalls genau klassifizieren.
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Um bei der Einfuhr ins Vereinigten Königreich aus der EU oder bei der Einfuhr in die EU aus dem Vereinigten Königreich von Präferenzzollsätzen zu profitieren, müssen Einführer erklären, dass sie nachweisen können, dass die Waren den Ursprungsregeln entsprechen. Sie sind zur Anwendung dieser Nullzollsätze berechtigt, wenn Sie eine von zwei Bedingungen erfüllen:
Den Text für Erklärungen zum Ursprung finden Sie in Anlage ORIG-4 des EU-UK-Handelsabkommens. Es gelten folgende Rahmenbedingungen:
Die Beschaffung der notwendigen Nachweise und die zuverlässige Bewertung des Präferenzstatus Ihrer Produkte und der von Ihnen bezogenen Produkte ist keine leichte Aufgabe – erfahren Sie mehr über die Software Origin & Preferences von AEB, die Sie dabei unterstützt.
Bis Ende 2021 müssen Sie bei der Beantragung von Präferenzzollsätzen für Waren, die aus der oder in die EU eingeführt werden, keine Lieferantenerklärung vorlegen, unabhängig davon, ob Sie die Präferenzzollsätze auf Grundlage der Gewissheit des Einführers oder auf der Grundlage von Erklärungen zum Ursprung beanspruchen. Der Einführer muss jedoch sicher sein, dass die Ware den Ursprungsregeln entspricht. Und: Sie müssen sich darum bemühen, die Lieferantenerklärungen nachträglich zu erhalten.
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Auf Sendungen von geringem Wert unter 135 £, die aus der EU ins Vereinigte Königreich importiert werden, werden keine Zölle erhoben. Das Gleiche gilt für Sendungen von geringem Wert unter 150 €, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU eingeführt werden. Die Mehrwertsteuer wird jedoch von beiden Seiten erhoben. Weitere Informationen zu den Formalitäten im Vereinigten Königreich rund um die Mehrwertsteuer für Sendungen von geringem Wert finden Sie hier und zu den Formalitäten in der EU hier.
Es ist wichtig für Handelsunternehmen, sich jetzt zu organisieren, um sicherzustellen, dass sie von dem neuen EU-UK-Handelsabkommen profitieren. Die Nutzung der Vorteile der Ursprungsregeln zur Anwendung von Nullzollsätzen kann den entscheidenden Unterschied machen. Die notwendigen Zollformalitäten beschränken sich nicht nur auf die reine Verwaltung von Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen. Produktklassifizierung, Warenursprung und Präferenzen sowie Lieferantenerklärungen sind nun ebenfalls in den Fokus gerückt.
Jede dieser Aufgaben erfordert administrativen Aufwand und Sorgfalt. Je besser Ihre IT-Systeme und Prozesse integriert sind, desto mehr Zeit und Geld können Sie sparen. Kontaktieren Sie uns, um über Ihre individuellen Anforderungen an das Zollmanagement zu sprechen – und denken Sie auch über eine Zollintegration in Ihr ERP-System wie SAP® nach, um bestmögliche Effizienz zu erreichen.
Unternehmen, die sich bereits gut mit Einfuhr- und Ausfuhrverfahren auskennen, wissen auch, dass der Brexit nicht nur Auswirkungen auf ihre Zollabwicklung hat. Trade-Compliance- und Logistikprozesse sind gleichermaßen betroffen.