Ukraine – und jetzt? EU- und US-Sanktionen gegen Russland/Belarus
Sanktionen

Ukraine – und jetzt? EU- und US-Sanktionen gegen Russland/Belarus

Die Geschehnisse in der Ukraine erschüttern die Welt. Resultierende Sanktionen gegen Russland and Belarus sind weitreichend. Details zu EU- und US-Maßnahmen.

Allgemeines zu den aktuellen Maßnahmen

Viele Unternehmen haben ihre Russlandgeschäfte vorläufig auf Eis gelegt. Wer jetzt noch Geschäftsverkehr mit Russland, Belarus oder den annektierten Gebieten in der Ukraine anstrebt, sollte dringend zunächst prüfen, ob die Geschäftspartner von den Sanktionen erfasst sind, ob Zahlungen überhaupt noch ankommen und ob bei Warenlieferungen ein Transport überhaupt möglich ist. 

Um das Ausmaß der aktuellen Beschränkungen besser zu verstehen, ist es hilfreich, sie in drei Bereiche zu unterteilen:

  1. Güterbezogene Sanktionen: Dazu gehören Handelsbeschränkungen für bestimmten Güter sowie damit verbundene Dienstleistungen und Finanzmittel.
  2. Finanzsanktionen: Dazu gehören umfassende Bereitstellungsverbote für gelistete Personen, Unternehmen und Organisationen.
  3. Kapitalmarktbeschränkungen: Dazu gehören Zugangsbeschränkungen zu verschiedenen Kapitalmärkten für bestimmte russische Finanzinstitute, Organisationen, die Regierung und die Zentralbank.

Nachfolgend in diesem Artikel finden Sie Informationen zu aktuellen EU- und US-Sanktionen mit nützlichen Links zu den entsprechenden Seiten der jeweiligen Behörden, da die Situation sich weiterhin dynamisch entwickelt und neuste Maßnahmen stets im Auge zu behalten sind. 

Konkrete Hilfestellung zur Umsetzung der EU-Sanktionen gegen Russland in der Praxis, sind in diesem Artikel weitere Informationen zu finden

Im Detail: Aktuelle EU- und US-Sanktionen

Für den Handel mit Embargo-Ländern sind immer die aktuellen rechtlichen Grundlagen maßgeblich: Die Embargomaßnahmen gegen die Russische Föderation sind in der Russland-Embargo-VO (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 enthalten. In der konsolidierten Fassung sind aktuelle Änderungsverordnungen eingearbeitet. 

Für Belarus gilt die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 vom 18. Mai 2006. In der konsolidierten Fassung sind aktuelle Änderungsverordnungen eingearbeitet. 

Eine offizielle Infografik, veröffentlicht durch den EU-Rat, zeigt die Vielfalt der Sanktionsmaßnahmen, welche die EU gegen Russland aktuell in Kraft gesetzt hat. Auf den Webseiten der EU-Kommission werden zudem FAQs(auf Englisch) angeboten, die laufend aktualisiert und erweitert werden.

Der deutsche Zoll informiert ebenfalls aktuell über die Beschränkungen der Embargos mit Russland, Belarus und Ukraine (annektierte Gebiete). Auf der Übersichtsseite Ukrainekrise und Außenwirtschaftsrecht wird das Datum der Überarbeitung angegeben, die einzelnen Länderseiten gehen dann präzise auf die Beschränkungen der bestehenden Embargos ein.

Eine weitere wichtige Informationsquelle ist selbstverständlich das BAFA. Hier werden auf den Seiten zu den genannten Ländern nicht nur die Gesetzestexte verlinkt, sondern auch häufig ans BAFA gestellte Fragen (auf Deutsch) beantwortet, z.B.: Wie wird mit Ausfuhrgenehmigungen umgegangen, die vor dem Inkrafttreten der Sanktionen erteilt wurden und deren Ausfuhr noch nicht erfolgt ist? Was passiert mit Altverträgen? Die Antworten des BAFA finden Sie auf der Spezialseite zum Embargo gegen Russland (inkl. Donetsk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia). Beachten Sie hier auch die Unterseiten. Dem Embargo gegen Belarus (Weißrussland) ist eine weitere Informationsseite gewidmet.

Besonders empfehlenswert ist die Matrix zu den bestehenden Russland-Sanktionen. Die unverbindliche Übersicht zeigt nicht nur die bestehenden Verbote und Genehmigungspflichten auf, sondern stellt gleichzeitig die Verbindung zur gesetzlichen Grundlage des Verbots bzw. der Genehmigungspflicht her und listet Ausnahmen auf.

Das Bureau of Industry and Security (BIS) hat eine Country Guidance Russia-Belarus erstellt, die regelmäßig aktualisiert wird und bezüglich der US-Sanktionen anlässlich des Kriegs in der Ukraine konsultiert werden sollte.

Neben den umfangreichen Listungen von russischen Personen, Organisationen und Unternehmen sowie den Beschränkungen der Kapitalmarktgeschäfte wurde auch die güterbezogene Exportkontrolle für Russland (§746.8 (a)(1) EAR) verschärft. Viele Regelungen werden in der EU und USA parallel umgesetzt.

Bei den güterbezogenen Sanktionen sind europäische Unternehmen ggf. auch von Änderungen bei der De-Minimis-Kalkulation betroffen (§§ 734.4; 746.8 (5) EAR). Außerdem sind zwei neuen Foreign-Direct-Product-Rules zu beachten (§§ 734.9 (f) und (g); 746.8 (2-4) EAR).

Hinweis: Alle Anträge auf Ausfuhrgenehmigung werden nach Maßgabe einer “policy of denial” geprüft. Es ist von einer Ablehnung auszugehen.

Wie Software Ihre Exportkontrolle unterstützt

Personenbezogene Finanzsanktionen seitens der EU bedeuten Namenslistungen auf der CFSP-Liste. Die von den USA anlässlich des Kriegs in der Ukraine sanktionierten Personen oder Organisationen befinden sich in der Regel auf der SDN-Liste. Mit Compliance Screening von AEB entsprechen Sie immer den aktuellen Anforderungen, da diese Listen jede Nacht aktualisiert werden.

Wenn Kapitalmarkt-Sanktionen für Ihr Unternehmen aufgrund der Geschäftstätigkeiten relevant sind, können Sie diese mit der Sanktionsliste EUCM „EU – Restrictions on access to the capital market“ oder auch EUDU „Restrictions for dual-use goods intended for listed organizations“ prüfen. Beide Listen sind im Basis-Sanktionslistenpaket von AEB enthalten. Und viele weitere Listen stehen Ihnen je nach Bedarf zur Verfügung. 

Darüber hinaus helfen Ihnen die AEB-Lösungen Export Controls und License Management dabei, Embargogebiete zu beachten, güterbezogene Prüfungen vorzunehmen und Genehmigungen zu verwalten. Dies sorgt für Sicherheit und unterstützt Ihr rechtskonformes Handeln bei allen Geschäftsvorgängen von Angebot bis Auslieferung.

Hilfestellung für AEB-Kunden

Sie arbeiten bereits mit AEB-Software für Trade Compliance? Unsere Experten haben im Help Center alles zusammengefasst, was Sie wissen müssen und welche Schritte vorzunehmen sind.

Informiert sein: Fachseminare und Online-Tool

Hintergrundinformationen zu verschiedenen Rechtsgebieten erhalten Sie am besten von Exportkontrollexperten und in Schulungen. AEB bietet regelmäßige Fachseminare mit Dr. Ulrike Jasper sowie Anwenderseminare zu Compliance Screening. Machen Sie sich selbst ein Bild von den AEB Trade Compliance Seminaren und melden Sie sich an.

Fragenkataloge zu einzelnen Rechtgebieten wie dem Sanktionsrecht, dem EU-Exportkontrollrecht oder dem US-Re-Exportkontrollrecht helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen in Ihrer Praxis zu treffen. Dabei unterstützt Sie das Online-Tool SOLID. Einfach kostenlos registrieren und ausprobieren. Damit Sie jederzeit auskunftsfähig sind.