
Chinas Unreliable Entity List: FAQ und wie man Compliance sicherstellt
Chinas Unreliable Entity List gilt seit September 2020. Hier im FAQ wird erklärt, worum es geht und wie Compliance in Geschäftsvorgängen sichergestellt werden kann.

Chinas Unreliable Entity List gilt seit September 2020. Hier im FAQ wird erklärt, worum es geht und wie Compliance in Geschäftsvorgängen sichergestellt werden kann.
Das Inkrafttreten der Bestimmungen zur Unreliable Entity List (UEL) am 19. September 2020 hat verdeutlicht, dass China im Bereich der Trade-Compliance-Kontrolle erhebliche Fortschritte gemacht hat. Doch obwohl die Liste bereits am Tag der Einführung in Kraft getreten ist, hat es mehr als zwei Jahre gedauert, bis erste Einträge veröffentlicht wurden.
Aber nun ist auch dieser Meilenstein erreicht und am 16. Februar 2023 hat das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) die ersten Listungen auf UEL vorgenommen. Laut der Bekanntmachung Nr. 1 von 2023 wurden zwei US-Unternehmen zusammen mit deren leitenden Managern sanktioniert. Dabei wurden die Namen der sanktionierten Manager separat von dem MOFCOM Pressesprecher in der nachfolgenden Pressekonferenz genannt.
Unternehmen, andere Organisationen und Einzelpersonen mit Sitz in China sind seit Inkrafttreten der Bestimmungen der Unreliable Entity List verpflichtet, die neuen Regelungen zu befolgen.
Für ein rechtskonformes Handeln in der Volksrepublik China ist es wichtig, den Umfang und die Auswirkungen von Chinas Unreliable Entity List vom Handelsministerium (MOFCOM) zu verstehen.
Für Unternehmen und andere Organisationen mit Sitz in China ist es von entscheidender Bedeutung, die UEL in ihre bestehende Trade-Compliance-Prozesse zu integrieren und in ihre Internal Compliance Programs (ICP) aufzunehmen. Für Unternehmen mit Sitz außerhalb Chinas kann die Integration aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Geschäftspartnern oder durch unternehmensweite Trade-Compliance-Vorgaben ebenfalls notwendig werden.
Die UEL stellt einen wichtigen Eckpfeiler des chinesischen Exportkontrollgesetzes dar und das Spektrum der Aktivitäten, die zu einer Nennung führen können, ist weit gefasst.
Mehr zum chinesischen Exportkontrollgesetz (ECL) erfahren Sie in diesem Artikel
Verschiedene Behörden weltweit veröffentlichen offizielle Sanktionslisten. Das US-amerikanische OFAC (Office of Foreign Assets Control) und die EU sind nur zwei Beispiele dafür. Mit der Unreliable Entity List, hat sich China einer Vielzahl von Staaten angeschlossen, die eigene Sanktionslisten führen, um den Handel mit gelisteten Entitäten einzuschränken. Das Sanktionslisten-Screening ist eine Schlüsselkomponente bei der effektiven Umsetzung von Trade-Compliance-Programmen.
Die hoch-flexible und -skalierbare AEB-Cloud-Lösung Compliance Screening bietet verschiedene Modelle an, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden und globale Geschäftsvorgänge abzusichern. Die Lösung bietet ebenfalls bequeme maschinelle Übersetzung von nicht-lateinischen Zeichen – einschließlich Chinesisch. Dies ermöglicht eine noch umfassendere Abdeckung Ihres Geschäftspartner-Screenings.

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Rechtskonformes Handeln im Bereich Trade Compliance beinhaltet umfassende nationale und internationale Vorschriften. Dynamische Entwicklungen und regelmäßige Veränderungen sind an der Tagesordnung. China hat in den letzten Jahren große Fortschritte in den Bereichen Exportkontrolle und Sakntionsrecht gemacht und es gibt viele Fragen rund um die Unreliable Entity List. In diesem FAQ liefert unsere Global-Trade-Expertin Olga Pramberger wichtige Einblicke zu häufig festellten Fragen.
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