Im Gegensatz zu präferenzrechtlichen Regelungen ist es keine zollrechtliche Frage, mit welcher Ursprungskennzeichnung Waren beim Export etikettiert werden müssen. Diese Regelungen ergeben sich in der Regel aus den Verbraucherschutzgesetzen des jeweiligen Bestimmungslandes. Die Studie „CoOL“ (Country of Origin Labelling) auf der Website der IHK Stuttgart hilft dabei weiter.
Ursprungskennzeichnung: Vorschriften aus 121 Ländern
Für 121 Länder wurden darin für die Ursprungskennzeichnung tabellarisch Markierungs- oder Etikettierungsvorschriften zusammengestellt. Die Tabelle enthält warenspezifische Hinweise, die sich aus den Rechtsvorschriften des Importlandes ergeben. Häufig werden diese durch Verbraucherschutzverordnungen oder auch durch das Zollrecht geregelt.
Im Jahr 2016 wurde diese Übersicht zur Ursprungskennzeichnung, die zunächst 108 Länder beinhaltete, erstmalig herausgegeben. Mit den Aktualisierungen gilt ab sofort nur noch die in der CoOL-Studie enthaltene Tabelle zur Ursprungskennzeichnung 2019.