Im August und November werden in zwei Wellen die
US-Sanktionen gegen den Iran wirksam. Aufgrund des teilweise extraterritorialen
Anspruchs des US-Exportrechtes müssen auch europäische Unternehmen ihre
Iran-Aktivitäten auf den Prüfstand stellen. Um die Unsicherheit der Unternehmen
abzumildern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine „Kontaktstelle Iran“ eingerichtet. An die Kontaktstelle können sich Unternehmen
mit Fragen zum Iran-Geschäft wenden. Unternehmen können sich unter der
E-Mail-Adresse Kontaktstelle-Iran@bmwi.bund.de ab sofort an das BMWi wenden.
Das BAFA bietet zudem eine Hotline für Fragen zum Iran-Embargo an. Informationen finden Sie auch auf
der BMWi-Webseite
mit Hinweisen auf weiterführende Informationen des BAFA und der GTAI.
US-Sanktionen im
Überblick
Ab 6. August betreffen die Sanktionen unter anderem
den Handel mit Gold, Graphiten, Metallen oder den Automobilsektor. Ab November
trifft es dann Häfen/Schifffahrt/Schiffbau, den Energiesektor (Erdöl, Erdgas,
Petrochemie) sowie Banken und Versicherungen. Spätestens dann tritt auch die
weitreichende branchenübergreifende Listung von iranischen Unternehmen, mit
denen Geschäfte generell verboten werden, auf der Specially Designated
Nationals And Blocked Persons List (SDN) wieder in Kraft.
Experten raten
zu klaren Verfahrensregeln und Prüfabfolgen
Lothar Harings, der neue Vorsitzende des Europäischen Forums für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll (EFA) , empfiehlt Unternehmen,
die ihr Iran-Geschäft fortführen wollen, eine sorgfältige Begleitung „mit
klaren Verfahrensregeln, Prüfungsabfolgen und mit einem sehr großen Fokus auf
Compliance“. Wer die Risiken kenne, könne mit dem Wiederaufleben der
US-Sanktionen umgehen, so Harings in der Fachzeitschrift DVZ. Wichtig sei, die
Mitarbeiter zu schulen, Abläufe zu standardisieren und laufend zu überwachen,
ob die Vorschriften eingehalten werden.
Das deutsche Exportvolumen mit dem Iran ist von 1,8
Mrd. EUR im Jahr 2013 auf 2,9 Mrd. EUR im vergangenen Jahr deutlich gestiegen.
Für viele Unternehmen ist der Iran eine kleine, aber wachstums- und
margenstarke Nische. Die EU hält an der im Januar 2016 umgesetzten Lockerung
der Sanktionen auf Basis des Atomabkommens mit dem Iran fest. Sie plant sogar
für den 6. August ein Abwehrgesetz, das die Befolgung von US-Sanktionen durch
EU-Unternehmen unter Strafe stellen soll.
US-Behörde OFAC im Dauerstress?
Unterdessen scheint das mit der Um- und Durchsetzung der
US-Sanktionen betraute Office of Foreign Assets Control (OFAC) mehr mit der
Administration von neuen Trump-Sanktionen befasst zu sein, als mit der
Strafverfolgung. Im Jahr 2018 wurde bisher erst eine einzige Strafe
ausgesprochen – und zwar nicht wegen der Iran-Sanktionen. Das
Telekommunikationsunternehmen Ericsson muss 145.893 USD Strafe zahlen, weil es
Telekommunikationsausstattung in den Sudan lieferte – ohne über eine
entsprechende Reexportlizenz zu verfügen. Einige Vertriebler des Unternehmens
hatten entgegen der ausdrücklichen Warnung der Compliance-Abteilung in konspirativer
Weise die entsprechende Lieferung mit dem Umweg über Botsuana veranlasst. Die Veröffentlichung des OFAC zu der Ericsson-Strafe weist noch einmal darauf hin, dass
das Compliance-Department eines Unternehmens in die Lage versetzt werden müsse,
rechtswidrige Transaktionen zu stoppen. Zudem müsse die Abteilung personell und
technisch genügend ausgestattet sein, um ihrer Aufgabe nachzukommen.