
Klarheit bei Quick Fixes: Was gilt als Verbringungsnachweis?
Die wichtigsten Infos zum Thema Verbringungsnachweise - und was sich mit der Einführung der Quick Fixes geändert hat. Plus: Tipps, wie Software helfen kann.
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Aus dem EU-Recht sollen demnach folgende Verbringungsnachweise für eine Gelangensvermutung bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen als § 17 a in die deutsche Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung übernommen werden:
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Wird der Transport durch den Abnehmer der Ware veranlasst, braucht der Lieferer als Verbringungsnachweis zusätzlich eine schriftliche Erklärung des Abnehmers ähnlich der deutschen Gelangensbestätigung.
Mit § 17 b wird klargestellt, dass die bisherige Möglichkeit der Verbringungsnachweise neben der Gelangensvermutung fortbesteht: „Gelangensnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen“.
„Besteht keine Vermutung nach § 17 a [...] hat der Unternehmer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen [...] im Geltungsbereich des Gesetzes durch Belege nachzuweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat.“
Der Verbringungsnachweis kann mit folgenden Belegen geführt werden:
Lesen Sie hier auch unseren weiteren Artikel zu den anstehenden Änderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und den anstehenden EU Quick Fixes.
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