Das Ziel war klar: Spätestens zum 1. Mai sollten
alle zollrechtlichen Bewilligungen an die Vorgaben des Unionszollkodex (UZK) angepasst
sein. Befristete Altbewilligungen sollten spätestens zum 30. April auslaufen,
unbefristet erteilte Bewilligungen zum 1. Mai widerrufen und durch UZK-konforme
Bewilligungen ersetzt werden.
Doch noch kurz vor dem Stichtag wussten laut
einer Blitzumfrage von AEB einige Unternehmen nicht, was bei der Neubewertung
ihrer Bewilligungen herausgekommen war. Andere Unternehmen lobten hingegen die
reibungslose Bearbeitung ihrer Anträge durch den Zoll. Laut der Website des Zolls ist die Neubewertung
der Bewilligungen der Gruppe 1 (insbesondere AEO, vereinfachte Zollanmeldung,
Zugelassener Empfänger) und Gruppe 2 (insbesondere Verwahrungslager, Zolllager)
„zu einem Großteil“ zum Stichtag 1. Mai 2019 abgeschlossen worden. Dies
impliziert, dass ein Teil der Neuwertungen noch nicht fertig ist.
Bewilligungsreports erst zum 15. Juni
Außerdem kämpft der Zoll mit einem technischen Problem.
Den Hauptzollämtern (HZA) ist es derzeit nicht möglich, Bewilligungen
auszudrucken, da die Vordrucke in ATLAS noch an den UZK angepasst werden
müssen. Laut Generalzolldirektion stehen erste ATLAS-Bewilligungsreports den Hauptzollämtern
voraussichtlich ab 15. Juni 2019 zur Verfügung. Ob die Zollbeteiligten vorher per
Standardschreiben über ihre Bewilligungen informiert werden, ist in das Ermessen der
HZA gestellt.
In einem Schreiben des HZA Ulms wird zum
zeitlichen Ablauf der einzelnen Bewilligungstypen präzisiert:
- Zolllagerbewilligungen: Bekanntgabe
seit Mitte April. Verwendung verpflichtend ab 1. Mai 2019.
- Verwahrungslager: Bekanntgabe ab
Anfang Mai 2019. Verwendung der neuen Bewilligungsnummer ab Eingang des
Schreibens vom HZA. Vorher den Wert „OHNE“ bei SumA angeben, da es bisher keine
förmliche Bewilligung gab (ATLAS – Info 1836/2019).
- Für die Folgebewilligungen bei den
übrigen Zollverfahren gilt: Das Schreiben
an alle Unternehmen geht Anfang Mai 2019 an die Unternehmen. Verwendung der
neuen Bewilligungsnummern ab Eingang des Schreibens. Bis zum Eingang des
Schreibens können die bisherigen Bewilligungsnummern verwendet werden. Diese
erkennt ATLAS auch nach dem 1. Mai 2019 noch an.