Gemeinsam verantworten die EU und Japan fast ein Drittel
der Weltwirtschaftsleistung – das Freihandelsabkommen Jefta sendet damit ein wichtiges Signal nach
Washington, gegen Protektionismus und für mehr Handelsvolumen und Wachstum.
Jefta: Inkrafttreten März 2019 geplant
Die großen Streitpunkte aus dem kanadischen
Freihandelsabkommen zu Investorenklagerechten und Schiedsgerichtsbarkeit sind
aus der Übereinkunft ausgeklammert, was es zu einem „EU-only“-Entscheid macht.
Alle zustimmungspflichtigen Inhalte liegen damit in Händen der EU. Mit einer
Ratifizierung durch den Europäischen Rat und das Parlament ist daher zu rechnen,
um ein Inkrafttreten im März 2019 zu erreichen.
Damit würde Japan Zölle auf 94 % aller Importe aus der EU
abschaffen, für Käse, Wein oder Schweinefleisch entfallen diese gänzlich. Die
EU schafft im Gegenzug Zölle für 99 % aller Importe aus Japan ab. Für
japanische Pkw gelten zurzeit Zölle von 10 bis 22 % – diese reduzieren sich
schrittweise und würden im achten Jahr vollständig entfallen.
Ebenfalls interessant für Unternehmen ist die gegenseitige
Anerkennung von Standards und Regularien im Handel. Damit entfallen zeit- und
kostenintensive Zertifizierungen für den Markt des jeweiligen Handelspartners.
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström: „Der
wirtschaftliche Nutzen dieses Abkommens ist klar. Durch die Abschaffung der
Zölle in Milliardenhöhe, die Vereinfachung der Zollverfahren und die
Beseitigung der Handelshemmnisse an den Grenzen werden Unternehmen auf beiden
Seiten Möglichkeiten eröffnet, ihre Exporte anzukurbeln und ihre
Geschäftstätigkeit auszuweiten.“
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