Die Verhandlungsführer von Europäischen Parlament, Rat und
Kommission haben sich kurz zu Weihnachten über eine Verordnung geeinigt, die
grenzüberschreitende Paketzustellung innerhalb der EU verbilligen soll. Einer
Pressemeldung der EU-Kommission zufolge greift die Verordnung allerdings nicht
direkt über Obergrenzen in die Preisbildung ein, sondern setzt bei einer
höheren Markttransparenz an. Außerdem
werden die nationalen Regulierungsbehörden dazu angehalten, die
grenzüberschreitenden Preise für Paketzustellungen zu prüfen.
Barrieren im
grenzüberschreitenden E-Commerce abbauen
Ziel der Verordnung ist, den Internethandel mit dem
EU-Ausland insbesondere für kleine Unternehmen und Verbrauchern attraktiver zu
machen. Nach Einschätzung der EU-Politiker sind die im Vergleich zu nationalen
Pakettransporten hohen Kosten für die Paketzustellung eine wesentliche
Barriere.
Durch die Verordnung will die EU den Verbrauchern den
Vergleich der Inlandstarife mit den Tarifen für grenzüberschreitende Zustellung
erleichtern. Die Paketzustelldienste müssen künftig die Preise für diejenigen
Dienste offenlegen, die Einzelverbraucher und Kleinunternehmen häufig in
Anspruch nehmen. Die Kommission wird diese Preise auf einer speziellen Website
veröffentlichen.
EU will
Regulierungsbehörden stärken
Zudem will die EU die Regulierungsaufsicht stärken: In den
Fällen, in denen die Paketzustellung der Universaldienstverpflichtung
unterliegt, prüfen die nationalen Regulierungsbehörden, ob die Tarife für die
grenzüberschreitenden Dienste im Vergleich zu den zugrundeliegenden Kosten
unverhältnismäßig hoch sind. In Deutschland liegt die Gewichtsgrenze für den
Universaldienst für Pakete bei 20 kg. Die nationalen Regulierungsbehörden sollen
neue Befugnisse erhalten, um die Paketzusteller und die von ihnen angebotenen
Dienste besser zu identifizieren.
Die zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission erzielte vorläufige Einigung muss nun endgültig durch das Parlament
und den Rat genehmigt werden. Sie dürfte Anfang nächsten Jahres offiziell in
Kraft treten und wird 2019 uneingeschränkt Anwendung finden.