Es ist für international operierende Unternehmen unerlässlich, wirksame Exportkontrollen in den eigenen Prozessen zu verankern. Denn die rechtlichen Konsequenzen, die bei Verstößen gegen das Exportkontrollrecht drohen, treffen Unternehmen zumeist erheblich. Neben Geldzahlungen kann auch der Entzug von zollrechtlichen Vereinfachungen die mögliche Folge eines Verstoßes sein.
Um den Aufwand möglichst gering zu halten, sollten Unternehmen Kontrollen effizient in die bestehenden Arbeitsprozesse integrieren. In der Praxis hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die Funktionalitäten für Exportkontrollen nicht im ERP-System selbst abzubilden, sondern entsprechende Spezialprogramme über standardisierte Schnittstellen anzubinden.