Das BAFA hat seine Übersicht zu den länderbezogenen Embargomaßnahmen zum 24. Januar 2019 aktualisiert. Die Excel-Liste bietet einen schnellen Überblick über die Embargoländer und die für den Geschäftsverkehr mit diesem Land gültige Embargoverordnung. Anhand von Kreuzchen in den Tabellenspalten lässt sich auf den ersten Blick erkennen, welchen speziellen Beschränkungen der Wirtschaftsverkehr aus der EU beziehungsweise Deutschland mit dem jeweiligen Land unterliegt.
Aktuelle Entwicklungen im Auge behalten
Das BAFA aktualisiert diese Übersicht nur in unregelmäßigen Abständen. Der letzte Stand des Dokuments war März 2018. Vor diesem Hintergrund dürfen Unternehmen, die mit dieser Übersicht arbeiten, die aktuellen Entwicklungen nicht aus dem Blick verlieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass wichtige Änderungen in den Embargoregelungen mit dem jeweiligen Land übersehen werden.
Für Unternehmen, die Geschäfte mit Embargoländern machen, kann die Übersicht des BAFA nur ein erster Schritt sein. Unerlässlich ist es, mit den aktuellen Embargogesetzen für das jeweilige Land zu arbeiten.
Die geltenden Gesetze sind die Embargoverordnungen der EU, die Sie auf der Webseite des BAFA finden. Dort sind sämtliche sanktionierten Länder in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Hinter jedem Land sind die gültige Embargoverordnung sowie gegebenenfalls vorliegende Änderungs- bzw. Durchführungsverordnungen verlinkt.
Mit dem Merkblatt „Außenwirtschaftsverkehr mit Embargoländern“ bietet das BAFA eine weitere Hilfestellung für den nicht immer ganz einfachen Umgang mit Embargoländern an.