Allgemeine Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27 und Nr. 30 verlängert
Das BAFA hat darüber informiert, dass die Allgemeinen Genehmigungen (AGG) Nr. 12 bis Nr. 27 und Nr. 30 ohne inhaltliche Änderungen über den 31. März 2020 hinaus, bis zum 30. September 2020 verlängert wurden. Die Verlängerung gilt seit dem 1. April 2020.
Eine weitergehende Verlängerung aller Allgemeinen Genehmigungen bis zum 31. März 2021 ist laut BAFA beabsichtigt. Geplant sei zudem die Erweiterung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 (Brexit). Die bislang vorgesehenen Begünstigungen für Verträge, die vor dem 29. März 2019 geschlossen wurden, sollen auf Verträge erweitert werden, die vor dem 31. Januar 2020 geschlossen wurden.
Informationen zur Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen sowie eine Liste der aktuell verfügbaren AGGs sind auf der Website des BAFA erhältlich.