Up-to-date bei Merkblättern, Handbüchern und Leitfäden
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Up-to-date bei Merkblättern, Handbüchern und Leitfäden

Aktualisierungen zu Jahresbeginn sind guter Brauch. Ob Leitfaden zur Intrastat 2024 oder verschiedene Merkblätter des Zolls – hier erhalten Sie einen Überblick.

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat den neuen Leitfaden für Intrastat-Meldungen veröffentlicht - mit allen Informationen und aktuellen Schlüsselnummern, die für korrekte Meldungen erforderlich sind. Und der Zoll hat mehrere Merkblätter aktualisiert, z. B. das zu Zollanmeldungen. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.

Intrastathandelsstatistik 2024

Die Intrahandelsstatistik erhebt den tatsächlichen Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsaaten. Auch 2024 müssen weiterhin beide Verkehrsrichtungen (Eingang und Versendung) gemeldet werden. Die jährlichen Meldeschwellen für Eingänge (800.000 Euro) und Versendungen (500.000 Euro) bleiben unverändert. Der Start des Mikrodatenaustauschs und der damit einhergehende Wegfall der Eingangsmeldung wird frühestens ab 2025 erwartet.

Über 60 Seiten umfasst der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2024, der von DESTATIS veröffentlicht wurde. Neu aufgenommen wurden Informationen zu vereinfachten Anmeldungen in Kapitel 6. Insbesondere die Genehmigungsverfahren für Zusammenstellungen von Waren werden detaillierter in Kapitel 6.2 behandelt, da Sammelwarennummern Unternehmen immer wieder vor Herausforderungen stellen. Hilfe bietet der Leitfaden auch bei Fragen zur USt-IdNr-Angabe unter anderem in Reihengeschäften oder bei einer Versendung an Verbraucher.

In Anhang 5 wurden Antworten auf häufig auftretende Fragestellungen aufgenommen.

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Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Auch 2024 gibt es wieder eine aktuelle Fassung der Ausfüllanleitung für Zollanmeldungen. Das
Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen gilt seit 1. Januar 2024. Die Änderungen in Kürze:

  • Neuerungen zum zukünftige Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS) und Import Control Systems 2 (ICS2) Phase 3, die in Deutschland am 3. Juni 2024 beginnen soll, wurden vorbereitend aufgenommen.
  • Erläuterungen zu Angaben bei Ausfuhranmeldungen wurden ergänzt. Diese betreffen u.a. die Anwendung des Codes „0“ beim Kennzeichen Sicherheit oder die Verwendung eines vermuteten Ursprungslands bzw. hilfsweise das Herkunfts- oder Versendungsland im Feld Ursprungsland.   
  • Für das Versandverfahren wurden Informationen zur Gestellungsfrist oder die Angabe von UN-Nummern für Gefahrgütern aufgenommen
  • Ein neues Kapitel zur Versandanmeldung mittels eines elektronischem Beförderungsdokuments (ETD) im Luftverkehr wurde eingefügt
  • Klarstellung: Im Fall einer indirekten Vertretung muss der Einführer nicht im Zollgebiet der Union ansässig sein
  • Angaben bei Beanspruchung eines Lizenz- und Windhundkontingents unter der Angabe zur Kontingentnummer wurden präzisiert  

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Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung

Am 5. Januar und am 8. Januar 2024 hat die Zollverwaltung das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung aktualisiert und stellt dieses in der Version 12.1 zum Download bereit.

  • Die neuen AGG Nr. 35, 40 und 41 hinzu wurden aufgenommen und die zugehörigen Codierungen ergänzt.
  • Es wurde der Hinweis aufgenommen, dass Änderungen, Bekanntmachungen oder Widerrufe zu Allgemeinen Genehmigungen (AGG) grundsätzlich auf der Website des BAFA unter Allgemeine Genehmigungen zu finden sind.
  • Russland-Embargo: Nach dem 12. Sanktionspaket wurden in Anlage 1 die Negativcodierungen und in Anlage 2 die Codierungen mit Bezug zur Russland-VO aktualisiert.
  • Sudan-Verordnung: Hier wurden neue Codierungen bezüglich der Verordnung (EU) 2023/2147 vom 9. Oktober 2023 aufgenommen, die die bisherigen Finanzsanktionen im Sudan ausweitet. 
  • Neue Kontaktdaten: Aufgrund der Möglichkeit zur Gebührenerhebung per Vorkasse wird die Direktion VI, Referat A.3 ab 15. Januar 2024 Teil der Direktion V. Ihre neue Bezeichnung lautet dann Direktion V, Referat B.2 (Außenwirtschaftsrecht; Bargeld).

Merkblatt ermächtigter Ausführer (EA)

Das Merkblatt ermächtigter Ausführer wurde am 15. Januar 2024 überarbeitet. Mit dieser Bewilligung können Sie präferenzrechtliche Ursprungserklärungen auf Handelsdokumenten ohne wertmäßige Beschränkung ausstellen und A.TR. Formulare nutzen, die vorausbehandelt oder mit einem Sonderstempel versehen sind. Das Merkblatt wurde um den Hinweis ergänzt, dass im Warenverkehr mit der Republik Korea bei einem Warenwert über 6.000 Euro eine Bewilligung als EA zwingend erforderlich ist, da die Ursprungserklärung ausschließlich auf der Rechnung vorgesehen ist.

Grundsätzlich bietet das Merkblatt Hilfestellung und Beispiele für die Erstellung einer unternehmensangepassten Arbeits- und Organisationsanweisung.

Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU

Ebenfalls am 15. Januar überarbeitet wurde das Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU. Im Gegensatz zum ermächtigten Ausführer ist der REX-Status nicht bewilligungspflichtig, doch er gewinnt ständig an Bedeutung, da er nicht mehr nur für den Handel mit APS-Staaten oder zur Weiterversendung aus einem APS-Statt nach Norwegen oder in die Schweiz notwendig ist, sondern auch im Rahmen neuerer Abkommen etabliert wurde. Dies betrifft unter anderem Kanada, Japan, Vietnam, das Vereinigte Königreich. Oder Singapur.

In der neuen Version des Merkblatts wurden allerdings nur kleinere sprachliche Änderungen vorgenommen und der Wechsel der Zuständigkeit von Direktion VI auf V.

Merkblatt Lieferungen an Schiffe und Flugzeuge – Änderungen mit AES 3.0

Eine umfassende Überarbeitung zum 1. Januar 2022 erfuhr das Merkblatt zu den ausfuhrrechtlichen und außenhandelsstatistischen Anmeldepflichten bei Lieferungen von Waren als Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf sowie an Einrichtungen auf hoher See und Offshore-Windenenergieanlagen. Die letzte Anpassung lag fünf Jahre zurück. Doch mit ATLAS AES 3.0 ergaben sich nach dem technischen Implementierungshandbuch des Zolls weitere Änderungen. 

Die AEB Community bietet Ihnen daher eine tabellarische Übersicht: Schiffs- und Flugzeugbedarf oder Waren für Einrichtungen auf hoher See richtig anmelden.