AEB Dozent spricht über die heißen Themen rund um AES 3.0
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AEB Dozent spricht über die heißen Themen rund um AES 3.0

Es ist Sommer und die Zollwelt diskutiert vor allem über eines: Das ATLAS Release AES 3.0. Wir haben bei Johannes Lieb, Leiter AEB Seminare, nach den „heißesten“ Themen gefragt.

Johannes Lieb schult seit über 25 Jahren die verschiedensten Zollthemen und zeigt die Umsetzung ganz praktisch in den Anwendungen von AEB. Er war bereits dabei, als ATLAS für Einfuhr und Ausfuhr aus der Taufe gehoben wurde und begleitet nun das vielleicht größte Release von ATLAS Ausfuhr seit über einem Jahrzehnt.

Inzwischen hat er weit über 800 Menschen in diesem Thema geschult – online für AEB oder bundesweit bei diversen IHKen. Ruth Setzler hat daher im Interview nachgehakt.

Johannes, hast du einen kurzen Hinweis zum Beförderer in AES 3.0 für uns? 

Da will einen Ausschnitt aus der ATLAS-Info 0393 zusammenfassen: Ist der Beförderer bekannt, so ist er anzugeben. Ist er nicht bekannt, kann der mutmaßliche bzw. seine EORI oder TCUI angegeben werden. Doch wie ist beispielsweise die Rechtsfolge, wenn ich keinen Beförderer angebe, weil er gänzlich unbekannt ist oder weil er gar keine EORI hat? Ich persönlich wünsche mir da für die Unternehmen zollseitig unbedingt noch mehr Klarstellung.

Manche kommen beim Kennzeichen des Beförderungsmittels ins Grübeln – was tun?

Beim Straßentransport benötige ich das Kennzeichen des abholenden LKWs, ggf. auch des Anhängers und das Kennzeichen des grenzüberschreitenden LKW. Das ist oft unbekannt, insbesondere wenn ich keine Komplettladung, sondern nur eine Teilladung habe. Zum Glück hat hier der Zoll auch klargestellt, dass ich – falls das jeweilige Kennzeichen unbekannt ist – das vermutete (mutmaßliche) Kennzeichen angeben kann. Weitgehend wird hier von den Zollbehörden auch “UNBEKANNT” akzeptiert.

Nun kurz zur Art der Anmeldung – verwirrend oder erhellend?

Das ist jetzt in der Tat komplett neu und anders. Im ersten Moment erschlagen die acht Ziffern einen vielleicht ein bisschen, aber jetzt, wo ich mich reingedacht habe, gefällt mir das neue System deutlich besser. Denn ich kann mir besser herleiten, was die Nummern bedeuten. Aber natürlich muss man sich von der den bisherigen Gewohnheiten verabschieden.

Doch die Art der Ausfuhranmeldung ist schlanker geworden.

Richtig. Fast immer trage ich jetzt EX ein, auch für die Länder der Eurpean Free Trade Association. CO bleibt nach wie vor für die entsprechenden Sondergebiete zur Verfügung.

Kennzeichen Sicherheit – was fällt dir als erstes ein?

Zwei. Und null. Seit 2011 wird bei der Ausfuhranmeldung auch eine summarische Ausgangsanmeldung abgegeben und jetzt ist die Steuergröße dazugekommen, ob die Daten der Summarischen Anmeldung mitangegeben werden sollen oder nicht.

Mit dem Kennzeichen Sicherheit ändert sich die MRN – was wünscht sich jetzt der Zöllner?

Nicht nur mit dem Kennzeichen Sicherheit ändert sich die MRN, sondern auch mit der Anmeldeart. Die MRN hat seither an der 17. Stelle einheitlich ein E im bisherigen Release 2.4. Im Release 3.0 wird daraus A, B oder E. Ganz konkret: A, wenn das Kennzeichen Sicherheit 0 ist. B, wenn das Kennzeichen Sicherheit 2 ist und E, wenn eine Anmeldeart CO in die Sondergebiete vorliegt. Der Zöllner wird in nahezu allen Fällen eine 2 bzw. B erwarten.

Wann bekomme ich eigentlich eine LRN?

Tja, die Local Refernce Number erstellt sogar das System von AEB, damit bei der Entgegennahme eines Vorgangs beim Zoll dieser einwandfrei identifiziert werden kann. Aber dazu empfehle ich den Artikel meiner Kollegin Kerstin Ullrich mit dem Titel Export und Versandverfahren: LRN oder MRN in der AEB Community.

Ist das ABD in AES 3.0 bereits abgeschafft?

Hier kann ich beruhigen. Es ist auch im ATLAS Release 3.0 noch vorhanden, denn es wird an vielen Stellen benötigt. An einer Nachfolgelösung wird EU-weit gearbeitet. Wann die kommen wird und wie die aussehen wird, ist meiner Einschätzung nach noch offen.

Warum steht dann auf dem ABD noch EU?

Das ABD, das von ATLAS zollseitig generiert wird, bleibt auf dem Stand von AES 2.4. Alle Neuerungen wie der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer, Beförderer, Unterlagen auf Kopfebene etc. werden gar nicht berücksichtigt.

Wurde Zelos in AES 3.0 bereits umgesetzt?

Nein. AES 3.0 ist zwar ein zukunftsgerichteter Meilenstein – aber noch ist nicht alles umgesetzt. Für ZELOS wurden in AES 3.0 bereits die Vorbereitungen getroffen, aber einiges ist noch nicht auswählbar, weil es ZELOS noch nicht gibt.

Wie wird es mit der Nachforschung?

Besser. Es gibt jetzt 60 Tage Antwortzeit gibt. Außerdem ist es aus meiner Sicht entschlackt worden, es gibt nur noch zwei Antwortarten: Entweder ist die Ware noch da oder es gibt einen alternative Ausgangsvermerk. Allerdings müssen beim Beantworten des Nachforschungsersuchens des Zolls mehr Daten angeben werden. Doch das Positive überwiegt.

Über was freust du dich am meisten?

Zum einen finde ich es klasse, dass es bei der zentralen Zollabwicklung endlich weitergeht. Zum anderen gefällt mir, dass die codierten Unterlagen jetzt auf Kopf- und Positionsebene zu finden sind und dass alles, was keine Unterlage ist, nun als „Sonstiger Verweis“ geführt wird. Und als dritten Punkt sehe ich die Meldung von Containern. Ich finde diese machen auf der Kopfebene mehr Sinn als auf Positionsebene.

Seminar

ATLAS AES 3.0 unter der Lupe

Mit ATLAS AES 3.0 für die Ausfuhr stehen gravierende Änderungen an – machen Sie sich davon selbst ein Bild. 

Vielen Dank für diesen Blick hinter die Kulissen!

Und für alle, die sich jetzt eine prägnante Zusammenfassung der Änderungen wünschen, gibt es hier das 11-minütige Video-Tutorial: