
Erstes grünes Handelsabkommen: Neuseeland – EU
Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Ziel des neuen Handelsabkommens, das die EU und Neuseeland seit Juni 2018 verhandelten und am 30. Juni 2022 zum Abschluss gebracht haben.
Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Ziel des neuen Handelsabkommens, das die EU und Neuseeland seit Juni 2018 verhandelten und am 30. Juni 2022 zum Abschluss gebracht haben.
Wie in der Pressemitteilung vom 30. Juni 2022 beschrieben, wird das Abkommen nun einer Rechtsförmlichkeitsprüfung unterzogen, in alle Amtssprachen der EU übersetzt und dann veröffentlicht. Es folgen die Ratifizierung durch die EU und Neuseeland, bevor das Abkommen in Kraft tritt.
„Das ist eine neue Generation von Handelsabkommen, bei dem beide Seiten echte wirtschaftliche und ökologische Vorteile erzielen werden“, so der für Handel zuständige Exekutiv-Vizepräsident der Kommission Valdis Dombrovskis in der Pressemitteilung. Die Ziele der Pariser Klimakonferenz 2015 (dazu gehören die Begrenzung der Erderwärmung und Treibhausgasneutralität) sowie grundlegende Arbeitnehmerrechte sind für beide Parteien einzuhalten. Bei Verstößen drohen Handelssanktionen.
Zum ersten Mal beinhaltet ein EU-Handelsabkommen auch ein eigenes Kapitel über nachhaltige Ernährungssysteme.
Neben den ökologischen Zielen sind für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Neuseeland besonders die wirtschaftlichen Vorteile interessant. Für Neuseeland ist die EU der drittgrößte Handelspartner. Der Warenhandel zwischen beiden Partnern betrug 2021 fast 7,8 Mrd. EUR. Das Abkommen erlaubt europäischen Unternehmen, jährlich Zölle in Höhe von mehr als 140 Mio. EUR einzusparen.
Zölle für Ausfuhren aus der EU werden mit dem Inkrafttreten abgeschafft. Im Bereich der Lebensmittel trifft dies z.B. auf Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse (derzeitiger Zollsatz bei allen 5 %) zu. Auch für Kraftfahrzeuge, Kleidung und Textilien (derzeit bis zu 10%), bzw. Maschinen, Chemikalien, Pharmazeutika (derzeit bis zu 5%) werden die Zölle aufgehoben.
Im Gegenzug wird die EU ihre Zölle auf die meisten neuseeländischen Waren abschaffen oder erheblich senken. Für sensible Produkte sind Zollkontingente vorgesehen.
Zudem werden geographische Herkunftsbezeichnungen geschützt beispielsweise bei Weinen (Rioja, Champagner etc.), Käse (Comté, Feta etc.) und anderen Spezialitäten (Lübecker Marzipan etc.).
Die Wirtschaftskammer Österreich listet bereits jetzt die Vorteile des Handelsabkommens mit Neuseeland sowie verschiedene Quellen auf.
Der nach den Verhandlungen veröffentlichte Wortlaut der Ursprungsbestimmungen lässt folgende Eckpunkte erkennen:
Unkompliziert können Sie sich durch Origin & Preferences von AEB unterstützen lassen. Hier sind nicht nur die Freihandelsabkommen der EU, sondern auch die der Schweiz umgesetzt. Dafür sorgt der AEB-Datenservice in Kooperation mit renommierten Datenanbietern.
Die Regelungen zur Präferenzkalkulation im Handel zwischen EU und Neuseeland werden nach dem Inkrafttreten hinterlegt. Außerdem verwaltet die AEB-Software alle notwendigen Nachweise. So können Sie rechtssicher den Präferenzstatus von Handelswaren ermitteln, Zölle sparen und Wettbewerbsvorteile nutzen.
Seminare
Von ATLAS Zollabwicklung bis Präferenzmanagement: Matthias Wenning fasst die wichtigsten Schritte anhand der AEB Software in 45 minütigen Webinaren zusammen. Für Einsteiger.