Die Auswirkungen von Finanzsanktionen am Beispiel Roman Abramowitsch
Fallstudie

Die Auswirkungen von Finanzsanktionen am Beispiel Roman Abramowitsch

Wie unterscheidet man mittelbare und unmittelbare Bereitstellungsverbote? Hilfreiche Fallstudie zu Finanzsanktionen mit Blick auf Roman Abramowitsch.

Unmittelbare und mittelbare Bereitstellungsverbote

Seit Beginn des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine sind Finanzsanktionen in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit gerückt. Neben der Beschlagnahme teurer Luxusjachten in den Häfen verschiedener EU-Staaten, haben die Sanktionen gegen den englischen Premier League Club FC Chelsea die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt. Rechtliche Grundlage sowohl für die Beschlagnahmen als auch für die Beschränkungen der Geschäftstätigkeit des FC Chelsea sind umfassende Finanzsanktionen gegen russische Oligarchen. 

In diesem Artikel werden mittelbare Bereitstellungsverbote anhand des Beispiels Roman Abramowitsch unter die Lupe genommen.

Der Unterschied

Das Sanktionsinstrument der Finanzsanktionen wirkt in zwei Richtungen: Zum einen wird das Vermögen der sanktionierten Entität eingefroren und zum anderen werden unmittelbare und mittelbare Bereitstellungsverbote verhängt. 

Das Beispiel: Roman Abramowitsch

Roman Abramowitsch ist Eigentümer des FC Chelsea, besitzt teure Yachten, Luxusimmobilien und hält Anteile an verschiedenen russischen Unternehmen verschiedener Branchen. Sein Privatvermögen wird auf 7, 2 Milliarden US-Dollar geschätzt. Er gilt als enger Vertrauter von Wladimir Putin.

Herausforderung: Prüfung mittelbarer Bereitstellungsverbote in der Praxis

Der Fall des FC Chelsea macht deutlich, wie die Listung russischer Oligarchen und staatseigener russischer Unternehmen den Anwendungsbereich der mittelbaren Bereitstellungsverbote insbesondere im Geschäftsverkehr mit Russland auch bei deutschen Unternehmen in den Fokus rückt.

Die Schwierigkeit bei der Überprüfung der mittelbaren Bereitstellungsverbote liegt darin, dass die Unternehmen, die im Eigentum eines Oligarchen oder eines staatseigenen russischen Konzerns stehen, selbst zumeist auf keiner Sanktionsliste stehen.

Die Folge ist, dass das automatisierte Sanktionslistenscreening für den Geschäftspartner zu keinem Treffer führt. Erst eine Recherche zu den Eigentumsverhältnissen hinter dem nicht gelisteten Geschäftspartner bringt mittelbare Bereitstellungsverbote zu Tage.

Dow Jones Risk and Compliance
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AEB-Software und Dow Jones Content

Mittelbare Bereitstellungsverbote gemäß der OFAC 50% Rule (sowie UK/EU-Äquivalente) oder der BIS Affiliates Rule? Adverse Media? Umfassenden Schutz bietet die AEB-Software Compliance Screening mit erweitertem Content von Dow Jones.

On Top: Geltungsbereich amerikanischer Finanzsanktionen

In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, dass auch die Finanzsanktionen der USA neben einer unmittelbaren Geltung eine mittelbare Geltung entfalten. Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) als zuständige Behörde für die Verwaltung der amerikanischen Finanzsanktionen geht bei einem Eigentumsanteil von 50% oder mehr von mittelbaren Bereitstellungsverboten gegen die nicht gelistete Entität aus. 

AEB bietet zusammen mit Dow Jones auch hier die Möglichkeit, die 50%-Rule des OFAC automatisiert zu prüfen und so ein hohes Maß an Rechtssicherheit zu erreichen. Weitere Risikodatenpakete helfen Unternehmen, mögliche Risiken aufzudecken, indem sie umfassende Datenbanken zu Sanctions Control & Ownership (SCO), politisch exponierten Personen (PEPs), staatlichen Unternehmen (State Owned Companies) und Negativberichterstattung (Adverse Media Entities) zusammenstellen. Mit einer einzigen Lösung im Unternehmen werden so automatisiert die Anforderungen der Trade Compliance (wie Sanktionslistenprüfung) und der Business Compliance abgedeckt.

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