Brexit: Antworten auf häufige Fragen
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Brexit: Antworten auf häufige Fragen

EORI-Nummer, Rückwaren, Dual-Use-Güter und mehr: Ruth Setzler liefert Antworten auf Fragen rund um den Brexit, die viele Unternehmen umtreiben.

EORI Nummern: Wer braucht GB oder XI?

Eine EORI Nummer (Economic Operator Registration and Identification) wird in der Regel von jedem Unternehmen an seinem Sitz beantragt.

EORI-Nummer für Großbritannien

  • Unternehmen in Großbritannien, die ex- oder importieren benötigen eine solche, um nach dem 1. Januar 2021 weiterhin mit EU-Ländern Handel treiben zu können. 
  • Für Unternehmen mit einem Sitz in England, Wales und Schottland beginnt die EORI Nummer mit GB – gefolgt von 10 weiteren Stellen.
  • EU-Unternehmen brauchen in der Regel keine GB EORI Nummer, wenn sie nicht als Importeur in Großbritannien auftreten.

AEB Tipp: Alle Unternehmen, die in Großbritannien eine VAT-Nummer haben, bekommen in der Regel eine EORI zugeteilt, die mit GB beginnt, dann folgt die VAT-Nummer und schließlich 000. 
Hier können Sie eine GB EORI beantragen

EORI-Nummer für Nordirland

  • Für Nordirland haben die britischen Behörden ebenfalls eine neue EORI Nummer vorgesehen, die mit XI beginnt. 
  • Diese benötigen Unternehmen mit einem Sitz in Nordirland, die verantwortlich Im- oder Exporte anmelden. 
  • Sie kann beim „Trader Support Service (TSS)“ beantragt werden. 
AEB Tipp: Das TSS-Portal wurde für die Abwicklung des Warenverkehrs mit Nordirland geschaffen und gibt wertvolle Hilfen. Der Warenverkehr nach Nordirland wird aus Sicht von EU-Unternehmen wie ein innereuropäischer Versand behandelt.
Mehr zum Trader Support Service und der XI EORI Nummer (auf Englisch)

Welche Vereinfachungen für Dual-Use-Güter sind geplant?

Ab 01.01.2021 gelten im Warenverkehr mit Großbritannien die für Drittstaaten anzuwendenden Genehmigungspflichten. Nordirland zählt bezüglich der Dual-Use-Verordnung weiterhin als EU-Mitgliedsstaat.

Dual-Use-Güter EU

In Deutschland bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf einer Sonderseite zum Brexit einen Überblick und ein FAQ über Genehmigungspflichten und mögliche Vereinfachungen an. 

Die Allgemeine Ausfuhrgenehmigung Nr. EU001 für Ausfuhren von Dual-Use-Gütern wurde um das Gebiet UK erweitert. Das gilt nicht für Güter, die von Anhang IIg erfasst sind. Zusätzlich wurde die nationale AGG Nr. 15 veröffentlicht, die bestimmte Ausfuhren begünstigt, die nicht dem Anwendungsbereich der AGG Nr. EU001 unterfallen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine AGG Prüfung an: 
Zum AGG-Finder 

Dual-Use-Güter UK

Zuständig für die Exportkontrolle im Vereinigten Königreich ist die Export Control Joint Unit (ECJU). Sie informiert, was Importeure ab dem 1. Januar 2021 zu tun haben. Auch hier sind Vereinfachungen für Dual-Use-Güter vorgesehen. 

Das Rahmenwerk bei den Kontrollen für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck wird sich nicht grundlegend ändern, aber es wird Änderungen bei einigen Genehmigungsanforderungen geben.

Um herauszufinden, ob eine Open General Export Licence (OGEL) genutzt werden kann, verwenden Sie den Goods sowie OGEL Checker der britischen Behörden. 
Zum „OGEL Checker“ 

AEB-Tipp: Betroffene Unternehmen sollten sich vor Januar 2021 für die Nutzung einer Open General Export Licence (OGEL) registrieren lassen.

Warum werden Holzverpackungen (ISPM 15) künftig kontrolliert?

Unter Holzverpackungen fallen unter anderem Paletten, Kisten, Boxen, Kabeltrommeln, Spulen und Staholz. Diese Verpackungen können sich in Europa ohne Kontrollen frei bewegen.

Ab 1. Januar 2021 müssen Holzverpackungen, die im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich verwendet werden, den internationalen ISPM15-Standard erfüllen. Dies bedeutet, dass sie gekennzeichnet und einer Wärmebehandlung unterzogen werden müssen.

Alle Holzverpackungen können entweder bei oder nach der Einreise in die EU bzw. GB offiziellen Kontrollen unterzogen werden. Auf britischer Seite wurde angekündigt, dass die Kontrollen risikogerecht bzw. anlass-bezogen durchgeführt werden.
Zum ISPM15-Standard

Was ist bei Carnet A.T.A. und Rückwaren zu beachten?

Dass Zollpassierscheinhefte Carnet A.T.A. für vorübergehende Lieferungen in das Vereinigte Königreich erst ab dem 1. Januar 2021 ausgestellt werden, liegt auf der Hand. Dies ist für Messewaren und Werkzeuge vorgesehen. 

Besondere Vorkehrungen sind zu treffen für Waren, die vor dem 1. Januar 2021 nach Großbritannien verbracht wurden und erst nach Ende der Übergangsfrist nach Deutschland zurückgebracht werden. Hier besteht ggf. die Möglichkeit, diese als Rückwaren abzufertigen, wenn Beförderungspapiere den Status als EU-Waren dokumentieren. Die Nachweisführung sowie die entsprechende Unterlagencodierung für Ihre Importe wurden zollseitig bereits in der ATLAS – Info 1855/20 19 angekündigt.