EMCS Verfahren 2.5: Papierbasiertes Verfahren abgelöst
Zollverfahren

EMCS Verfahren 2.5: Papierbasiertes Verfahren abgelöst

Das Versandverfahren für verbrauchsteuerpflichtige Waren, die bereits versteuert sind, ist seit 13. Februar 2023 digitalisiert. AEB ist für EMCS Verfahren 2.5 zertifiziert.

Seit 13. Februar dürfen verbrauchsteuerpflichtige Waren, für die im Abgangsmitgliedstaat bereits Verbrauchsteuer entrichtet wurde, nur noch elektronisch mit einem vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokument (v-e-VD) im B2B-Geschäft versendet werden. Damit wird eine europäische Systemrichtlinie im EMCS-Release 2.5 national umgesetzt.

Digitalisierung durch europäische Systemrichtlinie

Das vereinfachte Begleitdokument in Papierform (VBD) sollte europaweit zum 13. Februar abgeschafft werden – wie die  in der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates festgesetzt. Eine Übergangsphase im deutschen EMCS-System gibt es daher nicht. 

Ein Blick über den Tellerrand: Die Generalzolldirektion hat bereits informiert, dass im Warenverkehr mit den Niederlanden, Litauen, Griechenland und Nord-Irland besondere Regelungen gelten. Diese Mitgliedstaaten konnten die europäische Systemrichtlinie nicht rechtzeitig umsetzen und nutzen übergangsweise für den Versand von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im steuerrechtlich freien Verkehr das Ausfallverfahren. 

Hinweis für AEB-Kunden: EMCS Filing war die erste vom Zoll zertifizierte Softwarelösung für EMCS 2.5. AEB hat mit der Umstellung der Anwendungen rechtzeitig vorgesorgt und in Seminaren informiert.

EMCS 2.5: Das ändert sich konkret 

Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission wurden vier neue Rechtspersonen eingeführt. Hierbei handelt es ich um:

  • zertifizierter Versender
  • zertifizierter Versender im Einzelfall
  • zertifizierter Empfänger
  • zertifizierter Empfänger im Einzelfall

Neue Verfahrensanweisung veröffentlicht

Am 8. Februar veröffentlichte der deutsche Zoll die aktualisierte Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren EMCS 2.5 auf Basis der ab 13. Februar anzuwendenden Rechtsgrundlagen. Die Regelungen in der vorliegenden Verfahrensanweisung sind für EMCS-Beteiligte bindend.

EMCS - von der Meldepflicht zur Kür

Automatisierung der Eingaben, intelligente Arbeitshilfen und eine rechtssichere Dokumentation erleichtern den Arbeitsalltag.

Hier besteht Handlungsbedarf – und so unterstützt Sie AEB

Wer am neuen elektronischen Verfahren teilnehmen will, muss zunächst beim zuständigen Hauptzollamt die neuen Erlaubnisse und Verbrauchsteuernummern beantragen. Damit der Nachrichtenverkehr mit den EMCS-Anwendungen von AEB möglich ist, bietet der Support von AEB einen bereits vorausgefüllten IT-Dienstleisterantrag. Fachliche Hintergründe sowie Unterstützung zur Arbeit mit EMCS Filing von AEB erhalten Sie im AEB Help Center.