Papierbasiertes Verfahren mit EMCS 2.5 abgelöst
Das digitale Versandverfahren für versteuerte Waren ist seit dem 13. Februar 2023 verfügbar. AEB ist für das EMCS Verfahren 2.5 zertifiziert.
Das digitale Versandverfahren für versteuerte Waren ist seit dem 13. Februar 2023 verfügbar. AEB ist für das EMCS Verfahren 2.5 zertifiziert.
Seit 13. Februar dürfen verbrauchsteuerpflichtige Waren, für die im Abgangsmitgliedstaat bereits Verbrauchsteuer entrichtet wurde, nur noch elektronisch mit einem vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokument (v-e-VD) im B2B-Geschäft versendet werden. Damit wird eine europäische Systemrichtlinie im EMCS-Release 2.5 national umgesetzt.
Das vereinfachte Begleitdokument in Papierform (VBD) sollte europaweit zum 13. Februar abgeschafft werden – wie die in der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates festgesetzt. Eine Übergangsphase im deutschen EMCS-System gibt es daher nicht.
Ein Blick über den Tellerrand: Die Generalzolldirektion hat bereits informiert, dass im Warenverkehr mit den Niederlanden, Litauen, Griechenland und Nord-Irland besondere Regelungen gelten. Diese Mitgliedstaaten konnten die europäische Systemrichtlinie nicht rechtzeitig umsetzen und nutzen übergangsweise für den Versand von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im steuerrechtlich freien Verkehr das Ausfallverfahren.
Hinweis für AEB-Kunden: EMCS Filing war die erste vom Zoll zertifizierte Softwarelösung für EMCS 2.5. AEB hat mit der Umstellung der Anwendungen rechtzeitig vorgesorgt und in Seminaren informiert.
Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission wurden vier neue Rechtspersonen eingeführt. Hierbei handelt es ich um:
Am 8. Februar veröffentlichte der deutsche Zoll die aktualisierte Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren EMCS 2.5 auf Basis der ab 13. Februar anzuwendenden Rechtsgrundlagen. Die Regelungen in der vorliegenden Verfahrensanweisung sind für EMCS-Beteiligte bindend.
Automatisierung der Eingaben, intelligente Arbeitshilfen und eine rechtssichere Dokumentation erleichtern den Arbeitsalltag.
Wer am neuen elektronischen Verfahren teilnehmen will, muss zunächst beim zuständigen Hauptzollamt die neuen Erlaubnisse und Verbrauchsteuernummern beantragen. Damit der Nachrichtenverkehr mit den EMCS-Anwendungen von AEB möglich ist, bietet der Support von AEB einen bereits vorausgefüllten IT-Dienstleisterantrag. Fachliche Hintergründe sowie Unterstützung zur Arbeit mit EMCS Filing von AEB erhalten Sie im AEB Help Center.