Ukraine: Sanktionen der Schweiz gegen Russland
Sanktionen

Ukraine: Sanktionen der Schweiz gegen Russland

Am 28. Februar beschloss der Bundesrat, die EU-Sanktionen gegen Russland zu übernehmen. Die Totalrevision trat am 4. März in Kraft und wurde am 16.3. ergänzt.

Die Schweiz bekräftigt ihre Solidarität mit der Ukraine

In seiner außerordentlichen Sitzung vom 28. Februar hat der Bundesrat beschlossen, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen. “Die Schweiz bekräftigt ihre Solidarität mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung” heißt es in der Medienmitteileilung vom 28. Februar 2022. 

Mit sofortiger Wirkung vollzog die Schweiz die Finanzsanktionen, welche die EU verhängt hatte. 

Am 4. März erfolgte eine weitere Medienmitteilung zum Thema "Ukraine: Weitere Güter- und Finanzsanktionen gegen Russland umgesetzt". 

Über 200 weitere Personen und Organisationen wurden am 16. März sanktioniert, die am Tag zuvor bereits von der Europäischen Union gelistet wurden. "Die Sanktionsliste der Schweiz entspricht damit vollständig derjenigen der EU" heißt es in der Pressemitteilung unter dem Titel "Völkerrechtsverletzungen in der Ukraine: Weitere Personen sanktioniert".

SECO veröffentlicht Überblick über Massnahmen

Auf den Seiten des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO werden die Massnahmen folgendermaßen zusammengefasst:

Gütermassnahmen

  • Verbote bezüglich doppelt verwendbarer Güter, besonderer militärischer Güter und Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
  • Einfuhrverbot von Feuerwaffen, Munition, Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver aus Russland und der Ukraine
  • Verbote bezüglich Güter für die Luft- und Raumfahrt
  • Verbote bezüglich Güter für die Ölraffination


Finanzmassnahmen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
  • Verbot der Begebung und des Handels von übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten
  • Verbot der Gewährung von Darlehen
  • Verbot der Entgegennahme von Einlagen über 100'000 Franken von russischen Staatsbürgern oder natürliche und juristische Personen in Russland
  • Meldepflicht für bestehende Einlagen von über 100'000 Franken
  • Verbote im Zusammenhang mit Transaktionen mit der russischen Zentralbank
  • Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr


Massnahmen betreffend spezifizierte Gebiete

  • Einfuhrverbot von Gütern mit Ursprung in den bezeichneten Gebieten ohne ein von den ukrainischen Behörden ausgestelltes Herkunftszertifikat
  • Ausfuhrverbot für bestimmte Güter und damit zusammenhängenden Dienstleistungen in die bezeichneten Gebiete
  • Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und bestimmten Dienstleistungen


Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen