Update UK: Übergangsfristen, UKCA, CDS, LLE und mehr
Brexit

Update UK: Übergangsfristen, UKCA, CDS, LLE und mehr

Seit 1. Mai 2021 ist das Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU in Kraft, doch die Brexit-Timeline verzögert sich und Übergangsfristen werden weiter verlängert.

Trotz Verschiebungen bei der Timeline und verlängerten Übergangsfristen gibt es auch Vorgaben, die wie vorgesehen eingehalten werden müssen. Die finale Umstellung auf CDS ist terminiert und die Plastic Packaging Tax ist seit April 2022 eingeführt. 

Ein kurzer Blick auf die „pragmatic new timeline“

Die Auswirkungen von COVID-19 waren der Grund für die am 11. März 2021 verkündeten Verschiebungen bei der Umsetzung des Brexits. Derselbe Grund galt auch am 14. September 2021 für weitere Verschiebungen, die in der Pressemitteilung Government sets out pragmatic new timetable bekanntgegeben wurden. Die vorerst letzten Verschiebungen wurden am 28. April 2022 in der Pressemitteilung seitens des Ministerium "Brexit Opportunities" veröffentlicht. Sie betreffen die Einführungen der ab Juli 2022 geplanten Kontrollen, die voraussichtlich erst Ende 2023 beginnen sollen. Bereits eingeführte Kontrollen hingegen bleiben bestehen.  

Aufschub von Einfuhranmeldungen 

Summarischen Eingangsanmeldungen (Safety and Security declarations) sind nicht mehr ab 1. Januar 2022, sondern erst ab voraussichtlich Ende 2023 verpflichtend. Die Möglichkeit, Zollanmeldungen für Standardwaren aufzuschieben, wurde im März bis einschließlich 31. Dezember 2021 verlängert. Am 1. Januar 2022 endete somit die Möglichkeit für Einführer im Vereinigten Königreich, die Einfuhren (nicht kritischer Waren) in der Buchführung aufzuzeichnen und die ergänzende Zollanmeldung bis zu sechs Monate später abzugeben. Im Rahmen eines bewilligungspflichtigen vereinfachten Verfahrens ist eine – nach kürzeren Fristen abzugebende – ergänzende Zollanmeldung aber auch nach dem 1.Januar 2022 möglich.

Viele Kontrollen erst ab 2022 geplant  und nun auf 2023 verschoben

Der Zeitplan für die Einführung von Kontrollen wurde im April 2022 erneut geändert: Waren, die sanitären und phytosanitären (SPS) Kontrollen unterliegen, werden 2022 nicht vermehrt kontrolliert. Für die Vorlage von Pflanzengesundheitszeugnissen (phytosanitary certificates) wurde die vom 1. Januar auf den 1. Juli 2022 verlängerte Frist sogar gänzlich ausgesetzt. Die gleiche Verschiebung gilt für den Beginn von Grenzkontrollen für SPS-Waren.

Produkte tierischen Ursprungs und Pflanzenprodukte 

Für alle Produkte tierischen Ursprungs, z. B. Fleisch, Tiernahrung, Honig, Milch- oder Eierprodukte, und für alle gesetzlich geregelten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse ist eine Voranmeldung seit 1. Januar 2022 erforderlich. Die Pflicht, in diesem Zusammenhang vom Ausfuhrland erstellte Gesundheitszeugnisse (export health certificates) einzureichen, wurde vom 1. April bzw. 1. Oktober 2021 auf den 1. Juli 2022 verschoben und im April 2022 vorläufig ausgesetzt. Wird sie 2023 eingeführt, so muss dann eine Anmeldung elektronisch erfolgen. 

Achtung: Keine Ausnahmen bei Alkoholika 

Für verbrauchssteuerpflichtige Alkoholika oder bestimmte Chemikalien sind seit Januar 2021 vollständige Anmeldungen verpflichtend abzugeben. Vereinfachungen beim Import können nur mit zollrechtlichen Bewilligungen in Anspruch genommen werden.

Die Website von GOV.UK zum Zollleitfaden  "Border Operating Model"  wird laufend aktualisiert - die neusten Verschiebungen werden eingearbeitet und die einzelnen Stufen der Einführungen dargestellt.  

Britische Zollsysteme: CDS löst CHIEF und NES endgültig ab

Bei allen notwendigen Umstellungen nehmen auch die britischen Zollsysteme einen wichtigen Platz ein: Seit August 2021 ist die Ablösung von Customs Handling of Import and Export Freight (CHIEF) und dem National Export System (NES) durch Customs Declaration Service (CDS) zum 31. März 2023 auf den Webseiten von HMRC veröffentlicht. Dieser Wechsel wird schrittweise vorbereitet.

  • Ab 30. September 2022 werden keine Einfuhranmeldungen über CHIEF mehr angenommen
  • Ab 30. November 2023 werden keine Ausfuhranmeldungen über CHIEF und NES mehr möglich sein.

Meldung von Einfuhren über den Goods Vehicle Movement Service (GVMS)

Sowohl bei Transporten oder Exporten über Häfen und durch den Eurotunnel als auch bei Leerfahrten muss eine Meldung über GVMS erfolgen. Das gilt ebenso für vorübergehende Einfuhren oder Wiederausfuhren mit einem Carnet ATA. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet eine Länderinformation für Großbritannien zum Carnet ATA mit allen wichtigen Hinweisen an.

Tipp für die Praxis: Die IHK Lippe zu Detmold meldet, dass bei vorübergehenden Einfuhren die Carnet ATA-Nummer im Feld “Declaration Reference” im GVMS eingetragen werden muss. Diese Vorgabe gilt nur für Fahrzeuge, die die Frachtroute benutzen, das betrifft LKW über 7,5 t.

Lieferantenerklärungen: Angabe des Ländercodes "GB"

Seit dem 1. Januar 2021 kann das Vereinigte Königreich (ISO-Ländercode: GB) auf Lieferantenerklärungen bei Einhaltung der Ursprungsregelungen als präferenzberechtigtes Drittland angegeben werden. Wegen der kurzfristigen Anwendbarkeit des Abkommens wurde zudem eine Übergangsfrist gewährt. In dieser Zeit durften bereits Erklärungen zum Ursprung abgegeben werden, ohne dass die eigentlich notwendigen Lieferantenerklärungen für Vormaterialien, die den Ursprung bezüglich GB bestätigen, vorlagen. Wer davon Gebrauch gemacht hat, musste bis Jahresende 2021 im Besitz der Lieferantenerklärungen sein. Dies ist festgelegt in der Durchführungsverordnung der EU 2020/2254.

Kein Ländercode "EU" in Einfuhranmeldungen 

Aus statistischen Gründen akzeptiert die britische Zollverwaltung das Kennzeichen „EU“ als Versendungs- oder Ursprungsland seit 1. Januar 2022 nicht mehr. Für EU-Länder muss nun ausschließlich der Ländercode des betreffenden Mitgliedstaates verwendet werden. In CDS gibt es eigene Felder für den präferenziellen und den nichtpräferenziellen Ursprung. Bei vorliegender Präferenz dürften der Präferenzursprung mit „EU“ und der nichtpräferenzielle Ursprung mit dem jeweiligen Mitgliedstaat anzugeben sein.

Eine Klarstellung des HMRC vom 2. März präzisiert zudem, wie Meldungen über das britische Zollsystem CHIEF zu erfolgen haben. Konkret muss in Feld 15a das Versendungsland („country of dispatch”) und in Feld 34a das Ursprungsland („country of origin“) eingegeben werden. Nur wenn das Ursprungsland nicht bekannt ist, soll das Land der Ausfuhr auch dort eingetragen werden. Im Rahmen einer Präferenzzollbehandlung soll hier das präferenzielle Ursprungsland, ansonsten das nichtpräferentielle eingetragen werden. In den der Einfuhranmeldung zugrunde liegenden Präferenznachweisen ist die Ursprungsangabe „EU“ zu verwenden (gem. Annex 7 TCA). Im Falle einer Inanspruchnahme eines Präferenzzolls müssen zudem die Felder 36 („preference indicator“ – Code 300 für das EU-UK-Abkommen) und 44 („item document“ – hier U110 Ursprungserklärung, U111 LLE oder U112 Gewissheit des Einführers) ausgefüllt werden.

NEU: Übergangsfrist für Konformitätszeichen weiter verlängert

In der Pressemitteilung des britischen Wirtschaftsministeriums (Department for Business, Energy and Industrial Strategy) vom 24. August 2021 wurde nicht nur die Übergangsfrist des CE-Kennzeichens um zunächst ein Jahr verlängert, sondern auch die Frist für das Konformitätszeichen für Aerosolverpackungen (“umgekehrtes Epsilon”). Am 20. Juni 2022 erfolgte dann eine Ankündigung von weiteren Terminverschiebungen und Erleichterungen

Die UKCA-Kennzeichnung auf dem Produkt ist ab 1. Januar 2026 verpflichtend. In Ausnahmefällen kann sie auch auf der Verpackung angebracht werden. 

Um Mehrarbeit zu vermeiden, darf die von einer Benannten Stelle in der EU vorgenommene Konformitätsbewertung für die UKCA-Kennzeichnung herangezogen werden. Dies gilt für den Zeitraum, in dem die Bewertung gültig ist - maximal aber bis zum 31. Dezember 2027.

CE-gekennzeichnete Ware, die vor dem 1. Januar 2023 nach GB transportiert wurde, benötigt weder Re-Zertifizierung noch Änderung der Kennzeichnung. Außerdem dürfen Produkte, die mit CE gekennzeichnet sind, weiterhin mit CE-zertifizierten Ersatzteilen repariert werden.

Für bestimmte Produkte gibt es spezielle Regelungen. Darunter zählen neben Produkten aus den Bereichen Medizintechnik auch solche aus dem Bau-, Seilbahn- und Eisenbahnwesen unbemannte Flugkörper, (ortbewegliche) Druckgeräte und Schiffsausrüstung.

Die Leitfäden zu Konformitätsbewertungen und der UKCA-Kennzeichnung auf den Webseiten der britischen Regierung aktualisiert.

Plastic Packaging Tax seit April 2022

Importeure und Hersteller von Kunststoffverpackungen werden seit 1. April 2022 im Vereinigten Königreich mit einer weiteren Steuer konfrontiert: der Plastic Packaging Tax. 

Um Recycling zu unterstützen und den Einsatz von Plastik einzudämmen, werden Hersteller und Importeure, die mehr als 10 Tonnen Kunststoffverpackungen auf den britischen Markt bringen, seit April 2022 besteuert. Doch es gibt Ausnahmen: Unternehmen sind von der Steuer nicht betroffen, wenn ihre Kunststoffverpackungen

  • 30 % oder mehr recycelten Kunststoff enthalten
  • zur Verwendung in der Primärverpackung eines Arzneimittels bestimmt sind
  • bei der Herstellung im Vereinigten Königreich bzw. Einfuhr dauerhaft einer weiteren Funktion als die der Verpackung dient, z.B. Aufbewahrung.

Treffen diese Ausnahmen nicht auf Sie zu, erfahren Sie durch nachfolgend abgebildeten Entscheidungsbaum, ob Sie oder Ihre Geschäftspartner in UK mit der Plastic Packaging Tax besteuert werden. Er wurde von der britischen Steuer- und Zollbehörde (HM Revenue & Customs - HMRC) entwickelt und von AEB vereinfacht übersetzt. Als Kunststoffverpackung gilt dabei jede Verpackung, deren größter Bestandteil (nach Gewicht) aus nicht-recyceltem Kunststoff besteht.

Beispiel: Besteht eine Verpackung zu 40% aus Kunststoff, zu 30% aus Aluminium und zu 30% aus Pappe, wird sie für diese Steuer als Kunststoffverpackung gewertet. Unter Kunststoff fallen dabei auch Biokunststoffe, einschließlich biologisch abbaubarer und kompostierbarer Kunststoffe.

Erläuterungen finden Sie im Flyer Check if your plastic packaging is in scope of the Plastic Packaging Tax (English).

Entscheidungsbaum Plastic Tax
Entscheidungsbaum Plastic Tax

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