Kennzeichnungspflichten, Konformitätsbewertungen und Kalibrierungen: Wer in die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion exportieren möchte, hat einige neue Vorschriften zu beachten. Ein Überblick.
Weißrussland, Armenien, die Russische Föderation, Kasachstan und Kirgisien bilden zusammen die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU). Am 1. Juli 2019 trat die digitale Kennzeichnungspflicht für Schuhe in Kraft. Auch neue technische Reglements müssen nun bei Exporten beachtet werden. Aktuelle Informationen finden Exporteure auf Webportalen von German Trade and Invest (GTAI).
Die Formen der Konformitätsbewertung für Importe in die EAWU variieren von einer Registrierung über eine technische Prüfung bis zur Zertifizierung. Insgesamt gilt es, 17 verschiedenen Formen und 47 unterschiedliche Reglements zu beachten. Um hier den Überblick zu behalten, bietet das Webportal German Trade and Invest (GTAI) innerhalb einzelner Beiträge Informationen dazu an. Eine Übersicht der technischen Reglements und wann diese in Kraft treten, finden Sie in dem Beitrag „EAWU informiert über technische Reglements“ tabellarisch gelistet. Daraus wird ersichtlich, dass es noch in diesem Jahr zu Änderungen kommt, die Flüssiggas als Brennstoff betreffen oder die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern.
Zusätzlich lohnt es sich, auf der Kooperationswebsite von GTAI und der russischen Außenhandelskammer eawu.news gezielt nach einzelnen Themen oder Länderhinweisen zu filtern. Unter der Rubrik Außenhandel nehmen die Bereiche „Technische Normen und Standards“ und die „Kennzeichnung von Waren“ eigene Kategorien ein.