
Zollrecht
Deutscher Zoll passt die Regelungen für den Beschau an
Der Zoll hat seine Dienstvorschrift über die Entnahme von Mustern und Proben bei der Zollbeschau an den Unionszollkodex angepasst - mit spürbaren Änderungen.
03.01.2018
Der Zoll hat seine Dienstvorschrift über die Entnahme von Mustern und Proben bei der Zollbeschau an den Unionszollkodex angepasst - mit spürbaren Änderungen.
Für die Entnahme von Proben und Muster durch den Zoll zum Zweck der Beschau gelten ab sofort neue Spielregeln. Der Zoll hat die entsprechende Dienstvorschrift Z 07 12 zum 14. November an die Vorgaben des Unionszollkodexes angepasst und gleichzeitig redaktionell überarbeitet.
Neu ist unter anderem folgendes: