
Unionszollkodex geändert – 6 Monate Widerrufsfrist nach Zollauskunft
Laut Unionszollkodex (UZK) darf noch 6 Monate nach Widerruf eine verbindliche Zollauskunft unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.
Laut Unionszollkodex (UZK) darf noch 6 Monate nach Widerruf eine verbindliche Zollauskunft unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.
Zum 14. April 2019 werden mit einer EU-Verordnung einige Vorschriften des Unionszollkodex präzisiert oder angepasst. Das betrifft die Verwendung einer vZTA nach Widerruf und die Befreiung von Einfuhrabgaben nach passiver Veredelung. Außerdem werden Campione d’Italia und der italienische Teil des Luganer Sees ab 2020 zum Zoll- und Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Union gehören.
Die Verordnung (EU) 2019/474 des Europäischen Parlaments und Rates ändert den Zollkodex der Union folgendermaßen:
Ab 2020 gehören Campione d’Italia und der italienische Teil des Luganer Sees zum Zoll- und Verbrauchsteuergebiet der EU. Bis Sie über die Datenbank „Proof of Union Status“ den Unionscharakter von Waren nachweisen können, müssen bei Lieferung in diese Gebiete T2L-Dokumente vorgelegt werden. Es bleibt weiterhin notwendig, für das italienische Livigno Ausfuhranmeldungen zu erstellen.