
US-Strafzölle auf Stahl und Aluminium: EU fürchtet Eskalation
US-Präsident Donald Trump hat Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte angekündigt. Das Streitschlichtungsverfahren (DSU) der WTO kommt wohl zum Einsatz.
US-Präsident Donald Trump hat Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte angekündigt. Das Streitschlichtungsverfahren (DSU) der WTO kommt wohl zum Einsatz.
Die Sorgen in den EU-Unternehmen um einen möglichen Handelskonflikt mit den USA wachsen. US-Präsident Donald Trump hat die kurzfristige Einführung von Strafzöllen in Höhe von 25 % auf Stahl- und 10 % auf Aluminiumimporte angekündigt. Der Präsident begründete dies mit Sorgen um die nationale Sicherheit. Sowohl die EU als auch China warnten vor einem „Handelskrieg“ und kündigten Gegenmaßnahmen an. Die EU nahm dabei offenbar vor allem Waren in den Fokus, die in den von Republikanern regierten US-Staaten produziert werden. Trump reagierte darauf mit der Drohung, die Importzölle auf Kraftfahrzeuge auszuweiten.
Es gilt als sicher, dass ein oder mehrere Staaten die USA bei der Welthandelsorganisation WTO verklagen werden. In diesem Fall würde das Streitbeilegungsverfahren der WTO in Gang gesetzt werden. Das sogenannte DSU (Understanding on Rules and Procedures Governing the Settlement of Disputes) befindet in einem abgestuften Verfahren innerhalb von maximal 15 Monaten über die Rechtmäßigkeit von Strafzöllen und anderen handelspolitischen Maßnahmen und spricht den Klägern das Recht zu, ihrerseits legale Strafzölle auf Produkte aus dem Land des Beklagten zu erheben.
Kennzeichen für das Schlichtungsverfahren ist die Kombination von diplomatischen mit rechtlichen Streitbeilegungsmechanismen, verbunden mit zügigen Verhandlungsfristen. Federführend ist der Dispute Settlement Body (DSB) der WTO. Das DSB ist nichts anderes als eine Sitzung des WTO-Generalrats, bestehend aus den Vertretern der WTO-Mitgliedstaaten. Das DSB trifft bindende Entscheidungen.
Das DSU läuft folgendermaßen ab:
Unternehmen haben keine Klagemöglichkeit gegen Strafzölle Sie müssen sich darauf verlassen, dass ihre Regierungen ihre Interessen vertreten.
Der DSU wurde seit seiner Einführung im Jahr 1995 bis zum Jahr 2016 522 Mal in Gang gesetzt. Die USA war 241 Mal an den Verfahren beteiligt – 112 Mal als Kläger, 129 Mal als Beklagter.