
EU-Ministerrat sanktioniert künftig Einsatz von Chemiewaffen
Die EU geht unter anderem mit Bereitstellungsverboten und Einreisesperren gegen Personen vor, die Chemiewaffen entwickeln oder einsetzen.
Die EU geht unter anderem mit Bereitstellungsverboten und Einreisesperren gegen Personen vor, die Chemiewaffen entwickeln oder einsetzen.
Der Rat der Europäischen Union hat mit der EU-Verordnung 2018/1542 vom 15. Oktober 2018 neue Möglichkeiten geschaffen, Personen zu sanktionieren, die Chemiewaffen entwickeln, einsetzen oder verbreiten.
Die Verordnung ermöglicht es, im Stile der EU-Personenembargoverordnungen, das Vermögen der im Anhang der Verordnung gelisteten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen einzufrieren. Darüber hinaus ist es Personen und Einrichtungen aus der EU verboten, den gelisteten Personen und Einrichtungen mittelbar oder unmittelbar Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Für die gelisteten Personen gelten außerdem Einreiseverbote in die EU.
Mit dieser Verordnung ist die EU nunmehr in der Lage, Personen und Einrichtungen unabhängig von Nationalität und Standort zu sanktionieren. Unabhängig davon, wo auf der Welt chemische Waffen entwickelt oder eingesetzt werden, können die Beteiligten über die EU-Verordnung 2018/1542 sanktioniert werden.
Die Verordnung ist Teil der Bemühungen der EU zur Bekämpfung der Verbreitung und des Einsatzes chemischer Waffen, die eine ernste Bedrohung der internationalen Sicherheit darstellen. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Angriffen mit Chemiewaffen in verschiedenen Teilen der Welt unterstützt der Beschluss das globale Verbot chemischer Waffen, das im Chemiewaffenübereinkommen niedergelegt ist.
Derzeit enthält der Anhang I der Verordnung noch keine Einträge.