Die Preise für Compliance Screening von AEB sind genau auf ihren individuellen Leistungsumfang zugeschnitten. Verständlich und transparent. Wählen sie aus, welches Paket am besten zu Ihrem Bedarf passt.
25.000 jährliche Adressprüfungen
0,0034 CHF je weitere Adressprüfung
* Preis auf Anfrage
2.500.000 jährliche Adressprüfungen
0,0021 CHF je weitere Adressprüfung
* Preis auf Anfrage
25.000.000 jährliche Adressprüfungen
0,0012 CHF je weitere Adressprüfung
* Preis auf Anfrage
Unternehmen mit Sitz in der EU müssen bei der Sanktionslistenprüfung grundsätzlich nur die Sanktions- bzw. Verbotslisten berücksichtigen, die aus EU-Embargo-Verordnungen oder den jeweiligen nationalen Gesetzen hervorgehen.
Dabei gibt es zwei Arten von Embargo-Verordnungen, gegen deren Anhänge die Geschäftspartner eines Unternehmens während der Sanktionslistenprüfung abgeglichen werden müssen. Zum einen sind dies die Embargos, die sich aus den sogenannten Antiterrorismus-Verordnungen, den EU-Verordnungen 881/2002 (ISIL (Da‘esh) und Al-Qaida), 2580/2001 (Terrorverdächtige) und 753/2011 (Afghanistan) incl. aller Änderungsverordnungen ergeben.
Zum anderen gibt es länderbezogene EU-Embargo-Verordnungen mit angehängten Namenslisten, unter anderem für die Länder Iran, Irak, Demokratische Republik Kongo, Nordkorea, Sudan etc.
Auf der Website des BAFA findet sich neben den Antiterrorismus-Verordnungen eine aktuelle Auflistung aller länderbezogenen Embargo-Verordnungen, die teilweise Namenslisten in ihren Anhängen enthalten.
Die USA beanspruchen für ihre Aussenhandelsgesetze weltweite Geltung. Unternehmen mit Bezug zum US-Recht müssen sicherstellen, dass sie die Regelungen dieses Rechtsgebiets einhalten. Das gilt auch, wenn der Firmensitz nicht in den USA, sondern in der EU ist. In den USA existiert eine Vielzahl von Black Lists mit ganz unterschiedlichen Hintergründen und Rechtsfolgen, von welchen jedoch nur eine Handvoll Anspruch auf weltweite Gültigkeit erheben.
Compliance Screening bietet umfangreiche internationale Listen bzw. Listenpakete für die Sanktionslistenprüfung.
Alle Sanktionslisten und Pakete anschauen
Darüber hinaus werden die bereits verfügbaren Listen kontinuierlich erweitert.
Ja, es ist möglich mit Compliance Screening auch eigene Listen anzulegen.
Das geschieht täglich. Im Detail greifen wir die Originalquellen der Sanktionslisten täglich von den Websites der zuständigen Behörden ab, konsolidieren sie in ein Datenpaket und stellen dieses in der Nacht auf den Webserver für den Download bereit. Die Installationen von Compliance Screening laden diese Datei automatisiert jede Nacht nach dem Upload herunter. Die Sanktionslisten sind somit immer aktuell.
Im Magazin und im Pressebereich von AEB finden Sie eine Reihe interessanter Beitrage und Case Studies zum Thema Compliance Screening und der Sanktionslistenprüfung:
Upgrade für Salesforce: AEB entwickelt Compliance-Screening-Funktion
Für effizientere Compliance-Prüfungen: AEB und Dow Jones Risk & Compliance kooperieren
AEB-Produkte fügen sich nahtlos in Ihr SAP®-System ein
Mittelbare Bereitstellungsverbote im Griff
Tosoh: Exportkontrolle mit System
Rosenberger: Hochfrequenztechnik fehlerfrei exportiert
„Compliance Screening von AEB prüft Ihre Geschäftskontakte gegen weltweite Sanktionslisten. Effizient und zuverlässig.“