Das im vergangenen Jahr abgeschlossene
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) kommt bei
den Unternehmen gut an. In einer Umfrage unter Federführung der IHK Region Stuttgart unter 540 Unternehmen erwarten 41 % die Verbesserung der aktuellen
Geschäftsabwicklung als positiven Effekt von JEFTA. Immerhin 16 % rechnen damit, dass sie mit Hilfe des JEFTA-Abkommens ihr Geschäft in Japan ausweiten können. 8 % planen, erstmalig in den japanischen Markt einzutreten. 52 % der bereits in Japan aktiven Unternehmen bewerten ihr
Japan-Geschäft positiv oder sogar sehr positiv. 36 % finden es befriedigend und
nur 10 % negativ.
Kritik an komplexen Ursprungsregeln
Allerdings gibt es auch Kritik an JEFTA: 34 %
der befragten Unternehmen halten beispielsweise die Ursprungsregeln von JEFTA für zu komplex. Mehr als die Hälfte der Unternehmen (53 %) gaben an, die Vorteile des Abkommens bei öffentlichen Ausschreibungen, Zertifizierungen
etc. nicht zu kennen. 12 % ist der Aufwand zu gross, sich mit den Vorteilen von JEFTA ausserhalb der Senkung von Zöllen zu befassen.
An der Umfrage waren neben der IHK Region
Stuttgart der IHK Japan Desk, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag
(DIHK), der Ostasiatische Verein (OAV), die Auslandshandelskammer (AHK) Japan
und das Enterprise Europe Network (EEN) als Kooperationspartner beteiligt. Als Konsequenz aus der Umfrage empfiehlt der DIHK der EU beispielsweise, bei Verhandlungen das Hauptaugenmerk künftig auf die Handhabbarkeit und
unbürokratische Verfahren bei der Ermittlung des präferenziellen Ursprungs zu legen. Zudem soll die EU verstärkt dafür sorgen,
dass die europäischen Unternehmen auch die nicht-tarifären Vorteile von
Handelsabkommen kennen und nutzen können.
Ursprungsregeln: Online-Seminar von AEB hilft weiter
Wer bereits kurzfristig Klarheit zu JEFTA brauchte, wurde bei einem
AEB-Online-Seminar am 30. April gut bedient. AEB-Experte Dr. Thomas
Hartinger beantwortete Fragen der Teilnehmer zur Erklärung zum Ursprung,
REX-Registrierung, Ursprungskriterien und den ungewöhnlichen Listenregeln. „Das
Seminar hat mir geholfen, einige Fakten bezüglich Ursprungsbestimmung- und Nachweis besser zu verstehen“, lobte eine Teilnehmerin. Wegen des positiven
Feedbacks und des grossen Interesses wiederholt Dr. Thomas Hartinger das
Online-Seminar am 4. Juni um 14 Uhr.